Berechtigungsanfrage

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gato77
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Berechtigungsanfrage

Hallöchen,

ich habe gerade eine Berechtigungsanfrage von einem Anwalt erhalten der eine ausländische Firma vertritt.
Ich bin mir zwar sicher ich habe nichts zu befürchten und erst mal nur zu antworten, da ich meine Ware von einem offiziellen Distributor erhalte und der keinen Vertrag hat der untersagt mir die Ware zu verkaufen. Aber gerade aus diesem Grund bin ich mir nicht sicher ob doch noch etwas nachkommen kann wovon ich nicht weiss, denn sonst würden die sich doch nicht die Mühe machen mir so etwas zu schicken, oder?

Man schreibt uns
Dieses Produkt unserer Mandantin unter der Marke "X" wird von unserer Mandantin mittels eines selektiven Vertriebssystems vertrieben. Sie sind kein Teilnehmer in diesem Vertriebssystem. Den Teilnehmer des selektiven Vertriebssystems ist es untersagt dieses Produkt an Wiederverkäufer zu verkaufen, die nicht Teilnehmer in dem Vertriebssystem unserer Mandantin sind. Falls dieses geschieht, gelangt die Ware ohne Zustimmung unserer Mandantin in den europäischen Rechtsverkehr. Falls Ware unserer Mandantin ohne ihre Zustimmung in den europäischen Rechtsverkehr gelangt, stellt der Weiterverkauf oder auch nur das Anbieten regelmäßig eine Marken Rechtsverletzung dar. Bitte teilen Sie uns bis zum 23. April 2018 mit, woher Sie Ihre Berechtigung nehmen, die Produkte der Marke „X“ in Deutschland zum Verkauf anbieten zu dürfen.

Mein Händler sagt, dass er keine Einschränkungen hat, aber er habe das schon mal von anderen Händlern gehört die Produkte zu günstig angeboten haben, unter UVP. Und das kann dieses Mal der Fall sein auch bei uns.
Hatte jemand schon so einen Fall? Wie gesagt ich mache m.W. nichts falsch außer, dass dem Hersteller wohl der Preis nicht passt.

Ach es geht um einen Artikel der sich nicht wirklich gut verkauft und da haben wir den ziemlich runtergesetzt. Das ist alles.
Schönes Wochenende an alle :winken:


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RA Peter Kraus
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Re: Berechtigungsanfrage

Die sogenannte "Berechtigungsanfrage" ist ein typisches Rechtsinstrument, wie die "Abmahnung".

Die Berechtigungsanfrage ist eine Eskalationsstufe tiefer als die Abmahnung. Sie ist noch nicht kostenpflichtig (für den Empfänger). Je nach Reaktion kann eine - dann kostenpflichtige - Abmahnung folgen oder auch nicht.

Wenn man eine Berechtigungsfanrage wegen einer Markensache von einem Anwalt bekommt, dann ist es eigentlich Zeit - wie bei einer Abmahnung - sich selbst anwaltlich beraten zu lassen.
miezekatze
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Re: Berechtigungsanfrage

Die Frage ist ja letztlich nur ob du (Original) Geräte vertreibst die überhaupt in der EU verkauft werden dürfen. Wenn ja dann würde ich eine knappe Antwort senden (oder anrufen) ala das du deine Einkaufsquellen nicht offenlegst bzw. nicht offenlegen musst.

Sowas in der Art hatten wir auch schon öfters mit Restposten und daraus ist die ein oder andere nette Geschäftsverbindung mit dem Hersteller entstanden der zuerst auch "unfreundlich" wissen wollte wo wir die Ware herbekommen.

Das hier klingt ja eher nach "die dürfen überhaupt nicht da verkauft werden".

Ohne weitere Details rate ich ebenfalls zum knappen Gespräch mit dem Anwalt deines Vertrauens. Oder wie gesagt einfach mal da anrufen was denn das Problem ist.
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RA Peter Kraus
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Re: Berechtigungsanfrage

@miezekatze

Der Vorwurf scheint hier nicht (nur) zu sein, dass es sich um Ware handelt, die von außerhalb des EWR eingeführt wurde, sondern dass (ggf. auch) ein sogenanntes selektives Vertriebssystem umgangen wurde.

Es ist sicherer, erst die Sach- und Rechtslage intern aufzuklären, d.h. auch anwaltlichen Rat einzuholen, BEVOR man beim Gegner anruft. Gilt eigentlich immer.
bauti
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Re: Berechtigungsanfrage

Rechtlich kenne ich mich nicht aus, aber meine Hausverstandmeinung:

Wenn jemand gegen Regeln verstoßen hat dann ist es dein Lieferant und nicht du. Du hast ja keinen Vertrag mit dem Markeninnhaber sondern dein Lieferant. Vielleicht hat er aber das Recht dass du Ihm mitteilst woher du die Ware beziehst (glaube ich aber auch nicht). Ich würde deshalb (nach Rücksprache mit deinem Lieferanten, was du ja schon gemacht hast) dem Rechtsanwalt Bescheid geben wer dir die Ware geliefert hat und dass dir dein Lieferant nicht bezüglich selektivem Vertriebssystem mitgeteilt hat.

Auch wenn es rechtlich nicht relevant ist würde ich auch gleich die Info weitergeben dass du den Preis runter gesetzt hast da Der Artikel bei dir nicht läuft und du deine Reststücke sonst nicht verkaufen kannst. Und dass du nachdem die Reststücke verkauf sind den Artikel ohnehin aus dem Sortiment nimmst. Das wird den Markeninhaber wahrscheinlich beruhigen. (Wenn ich deine Aussage bezüglich dem Preis richtig interpretiert habe)

Wenn dann nochmal was vom Anwalt kommt kannst du dir immer noch eine Rechtsberatung nehmen.
miezekatze
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Re: Berechtigungsanfrage

RA Peter Kraus hat geschrieben:sondern dass (ggf. auch) ein sogenanntes selektives Vertriebssystem umgangen wurde.
Klar, aber das ist nicht das Problem von gato77 der/die sicherlich auch nicht bei der Aufklärung dieser Frage helfen muss. Es besteht schließlich (anscheinend) keine Geschäftsbeziehung/Vertrag zwischen den beiden.

Deshalb wäre -nach meinem Verständniß- nur die Frage ob die Ware legal verkauft werden darf. Wenn man das klären kann und mit Ja beantworten kann hat der Hersteller keine Handhabe ausser sein selektives Vertriebssystem besser/nachvollziehbarer zu gestalten.
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gato77
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Re: Berechtigungsanfrage

miezekatze hat geschrieben:
RA Peter Kraus hat geschrieben:sondern dass (ggf. auch) ein sogenanntes selektives Vertriebssystem umgangen wurde.
Klar, aber das ist nicht das Problem von gato77 der/die sicherlich auch nicht bei der Aufklärung dieser Frage helfen muss. Es besteht schließlich (anscheinend) keine Geschäftsbeziehung/Vertrag zwischen den beiden.

Deshalb wäre -nach meinem Verständniß- nur die Frage ob die Ware legal verkauft werden darf. Wenn man das klären kann und mit Ja beantworten kann hat der Hersteller keine Handhabe ausser sein selektives Vertriebssystem besser/nachvollziehbarer zu gestalten.
So sieht es aus
bauti hat geschrieben: Auch wenn es rechtlich nicht relevant ist würde ich auch gleich die Info weitergeben dass du den Preis runter gesetzt hast da Der Artikel bei dir nicht läuft und du deine Reststücke sonst nicht verkaufen kannst. Und dass du nachdem die Reststücke verkauf sind den Artikel ohnehin aus dem Sortiment nimmst. Das wird den Markeninhaber wahrscheinlich beruhigen. (Wenn ich deine Aussage bezüglich dem Preis richtig interpretiert habe)
DAs hatte ich alles schon überlegt, und auch komplett aus dem Sortiment schmeissen... aber ich denke gar nicht dran. Wenn ich was verschenken will darf ich das (mache ich nicht, aber wenn ich es wollte) und muss auch niemanden erklären warum.

Also ich werde mir das schriftlich geben lassen, also dass mein LIeferant die Ware legal beim Markeninhaber erhält und warte ab was passiert.

Danke noch mal. :winken:
miezekatze
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Re: Berechtigungsanfrage

gato77 hat geschrieben: Also ich werde mir das schriftlich geben lassen, also dass mein LIeferant die Ware legal beim Markeninhaber erhält und warte ab was passiert.
Das ist irrelevant. Die Frage ist ob die Ware legal in Europa verkauft werden darf.
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gato77
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Re: Berechtigungsanfrage

miezekatze hat geschrieben:
gato77 hat geschrieben: Also ich werde mir das schriftlich geben lassen, also dass mein LIeferant die Ware legal beim Markeninhaber erhält und warte ab was passiert.
Das ist irrelevant. Die Frage ist ob die Ware legal in Europa verkauft werden darf.
ja das darf sie
Sis
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Re: Berechtigungsanfrage

Stellt wich mir jetzt die Frage, wenn alles ordnungsgemäß und konform abläuft, warum antworten. Soll die andere Partei bitte klagen.
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gato77
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Re: Berechtigungsanfrage

Ja, das ist es. Ich warte nur auf eine schriftliche Aussage vom Händler. Gestern hatten wir nur kurz telefoniert und dann abwarten ob noch was passiert.
marcibet
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Re: Berechtigungsanfrage

gato77 hat geschrieben:Hallöchen,

ich habe gerade eine Berechtigungsanfrage von einem Anwalt erhalten der eine ausländische Firma vertritt.
Ich bin mir zwar sicher ich habe nichts zu befürchten und erst mal nur zu antworten, da ich meine Ware von einem offiziellen Distributor erhalte und der keinen Vertrag hat der untersagt mir die Ware zu verkaufen. Aber gerade aus diesem Grund bin ich mir nicht sicher ob doch noch etwas nachkommen kann wovon ich nicht weiss, denn sonst würden die sich doch nicht die Mühe machen mir so etwas zu schicken, oder?

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Dieses Produkt unserer Mandantin unter der Marke "X" wird von unserer Mandantin mittels eines selektiven Vertriebssystems vertrieben. Sie sind kein Teilnehmer in diesem Vertriebssystem. Den Teilnehmer des selektiven Vertriebssystems ist es untersagt dieses Produkt an Wiederverkäufer zu verkaufen, die nicht Teilnehmer in dem Vertriebssystem unserer Mandantin sind. Falls dieses geschieht, gelangt die Ware ohne Zustimmung unserer Mandantin in den europäischen Rechtsverkehr. Falls Ware unserer Mandantin ohne ihre Zustimmung in den europäischen Rechtsverkehr gelangt, stellt der Weiterverkauf oder auch nur das Anbieten regelmäßig eine Marken Rechtsverletzung dar. Bitte teilen Sie uns bis zum 23. April 2018 mit, woher Sie Ihre Berechtigung nehmen, die Produkte der Marke „X“ in Deutschland zum Verkauf anbieten zu dürfen.

Mein Händler sagt, dass er keine Einschränkungen hat, aber er habe das schon mal von anderen Händlern gehört die Produkte zu günstig angeboten haben, unter UVP. Und das kann dieses Mal der Fall sein auch bei uns.
Hatte jemand schon so einen Fall? Wie gesagt ich mache m.W. nichts falsch außer, dass dem Hersteller wohl der Preis nicht passt.

Ach es geht um einen Artikel der sich nicht wirklich gut verkauft und da haben wir den ziemlich runtergesetzt. Das ist alles.
Schönes Wochenende an alle :winken:
Besitzen denn enzweder du oder dein Lieferant die Markenrechte in Deutschland? Kannst du ja selber beim DPMA prüfen.

Nicht dein Lieferant waere dem Markeninhaber gegenüber angreifbar sondern du als Anbieter. Du muesstest dich dann selber rechtlich gegen deinen Lieferanten wenden.

Ich hab so was ähnliches grad hinter mir, das ist alles nicht so fair wie man es sich vorstellt. sogar ganz schön unfair und unglaublich :-)
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Malik
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Re: Berechtigungsanfrage

Wenn die Ware an sich hier legal ist und legal erworben (also nicht geklaut :konfuzius: ) wurde, darf sie auch verkauft werden (wobei wir mal warengruppenspezifische VEertiebseinschränkungen - Medikamente, Waffen, ... - außen vor lassen; ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein nicht reguliertes Produkt handel, richtig?).
Der Markeninhaber hat da nicht mehr viel mitzureden, wenn die Ware einmal auf dem europäischen Markt ist (Erschöpfungsgrundsatz).
Den Teilnehmer des selektiven Vertriebssystems ist es untersagt dieses Produkt an Wiederverkäufer zu verkaufen, die nicht Teilnehmer in dem Vertriebssystem unserer Mandantin sind.
Dann sollen sich die Herschaften diese ominösen Teilnehmer vorknöpfen, das ist nicht Dein Problem.

(Unabhängig davon schadet es sicher nicht, sich einen Anwalt zurechtzulegen und seine Lieferanten zu sensibilisieren)
Ich verkaufe Kondome. Noch Fragen?

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marcibet
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Re: Berechtigungsanfrage

Malik hat geschrieben:Wenn die Ware an sich hier legal ist und legal erworben (also nicht geklaut :konfuzius: ) wurde, darf sie auch verkauft werden [...] Der Markeninhaber hat da nicht mehr viel mitzureden, wenn die Ware einmal auf dem europäischen Markt ist (Erschöpfungsgrundsatz).
Der Meinung war ich auch vor wenigen Montan noch. Nun bin ich 15.000 EUR ärmer und eine riesen-große Erfahrung reicher. Und ich finde es zum kotzen, ich wär gerne wieder so naiv wie zuvor ;-)
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Re: Berechtigungsanfrage

Würdest Du Deine Erkenntnisse teilen?
Wäre sicher nicht nur für mich interessant.
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gato77
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Re: Berechtigungsanfrage

marcibet hat geschrieben: Der Meinung war ich auch vor wenigen Montan noch. Nun bin ich 15.000 EUR ärmer und eine riesen-große Erfahrung reicher. Und ich finde es zum kotzen, ich wär gerne wieder so naiv wie zuvor ;-)
Ich wäre auch für Mehr Info Dankbar. Ich habe jetzt von meinem Lieferanten eine schriftliche Bestätigung, dass er die Ware legal beim Markeninhaber bezieht und warte ab. (so hat man es mir empfohlen)
marcibet
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Re: Berechtigungsanfrage

gato77 hat geschrieben:
marcibet hat geschrieben: Der Meinung war ich auch vor wenigen Montan noch. Nun bin ich 15.000 EUR ärmer und eine riesen-große Erfahrung reicher. Und ich finde es zum kotzen, ich wär gerne wieder so naiv wie zuvor ;-)
Ich wäre auch für Mehr Info Dankbar. Ich habe jetzt von meinem Lieferanten eine schriftliche Bestätigung, dass er die Ware legal beim Markeninhaber bezieht und warte ab. (so hat man es mir empfohlen)
"Markeninhaber" ist insofern sehr schwammig, weil es verschiedene Marken gibt. IR Marke, Europamarke, deutsche Marke usw. Ich habe mich hier wirklich sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt (bzw beschäftigen müssen), wenn du willst kannst du mir ja mal den Namen der Marke als PN schicken.

Als kleines Beispiel: Angenommen die Firma HOLLAND GmbH hat die Marke "GAPO77" als Europamarke angemeldet, und fertigt diese Produkte selber. Für Deutschland wird aber ein Distributor "DEUTSCHLAND KG" eingesetzt der die Marke "GAPO77" ev. sogar schon früher beim DPMA angemeldet hat. DEUTSCHLAND KG kauft das Zeug der Firma HOLLAND GmbH. Nun kaufst du eines Tages jemandem original Ware ab die derjenige direkt bei der HOLLAND GmbH gekauft hat. Also 100% Legale und echte Ware direkt vom Hersteller bezogen. Denoch darfst du diese Ware in Deutschland nicht verkaufen.

Deswegen meinte ich ja - das kommt alles ein bisschen drauf an... und völlig egal wie echt und legal die Ware irgendwo gekauft worden ist, Erschöpft ist das Markenrecht hier noch lange noch nicht automatisch, da gibts zu viele Wenn/Was/Wie die zu klären sind. Ich würde dieses Schreiben auf jeden Fall sehr ernst nehmen.
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regalboy
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Re: Berechtigungsanfrage

Deine Aussage steht irgendwie im Gegensatz zum Erschöpfungsgrundsatz und freien Warenhandel in der EU?
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RA Peter Kraus
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Re: Berechtigungsanfrage

miezekatze hat geschrieben:
RA Peter Kraus hat geschrieben:sondern dass (ggf. auch) ein sogenanntes selektives Vertriebssystem umgangen wurde.
Klar, aber das ist nicht das Problem von gato77 der/die sicherlich auch nicht bei der Aufklärung dieser Frage helfen muss. Es besteht schließlich (anscheinend) keine Geschäftsbeziehung/Vertrag zwischen den beiden.

Deshalb wäre -nach meinem Verständniß- nur die Frage ob die Ware legal verkauft werden darf. Wenn man das klären kann und mit Ja beantworten kann hat der Hersteller keine Handhabe ausser sein selektives Vertriebssystem besser/nachvollziehbarer zu gestalten.
Nein (wenngleich die Dinge hier etwas anders liegen, als in dem von marcibet beschriebenen Fall). Die Argumentation in der Berechtigungsanfrage geht etwa so:

Erschöpft ist nur, was MIT ZUSTIMMUNG des Markeninhabers in Umlauf gekommen ist (das steht so auch im Gesetz). Die ZUSTIMMUNG FEHLT, wo etwas das selektive Vertriebssystem verlässt (auch das kann man so sehen; so z.B. EuGH, Urt. v. 23.09. 2009, Rechtssache C-59/08). Bei der Ware, die außerhalb des selektiven Vertriebssystem verkauft wird, ist das Markenrecht also noch nicht erschöpft und kann geltend gemacht werden.

Deshalb sehe ich (noch) nicht, dass die Berechtigungsanfrage erkennbar unsinnig wäre, wie hier Einige meinen.

Eine Abmahnung wird bei den üblichen Streitwerten mindestens etwa 1.500 € kosten.
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