ich habe gerade eine Berechtigungsanfrage von einem Anwalt erhalten der eine ausländische Firma vertritt.
Ich bin mir zwar sicher ich habe nichts zu befürchten und erst mal nur zu antworten, da ich meine Ware von einem offiziellen Distributor erhalte und der keinen Vertrag hat der untersagt mir die Ware zu verkaufen. Aber gerade aus diesem Grund bin ich mir nicht sicher ob doch noch etwas nachkommen kann wovon ich nicht weiss, denn sonst würden die sich doch nicht die Mühe machen mir so etwas zu schicken, oder?
Man schreibt uns
Dieses Produkt unserer Mandantin unter der Marke "X" wird von unserer Mandantin mittels eines selektiven Vertriebssystems vertrieben. Sie sind kein Teilnehmer in diesem Vertriebssystem. Den Teilnehmer des selektiven Vertriebssystems ist es untersagt dieses Produkt an Wiederverkäufer zu verkaufen, die nicht Teilnehmer in dem Vertriebssystem unserer Mandantin sind. Falls dieses geschieht, gelangt die Ware ohne Zustimmung unserer Mandantin in den europäischen Rechtsverkehr. Falls Ware unserer Mandantin ohne ihre Zustimmung in den europäischen Rechtsverkehr gelangt, stellt der Weiterverkauf oder auch nur das Anbieten regelmäßig eine Marken Rechtsverletzung dar. Bitte teilen Sie uns bis zum 23. April 2018 mit, woher Sie Ihre Berechtigung nehmen, die Produkte der Marke „X“ in Deutschland zum Verkauf anbieten zu dürfen.
Mein Händler sagt, dass er keine Einschränkungen hat, aber er habe das schon mal von anderen Händlern gehört die Produkte zu günstig angeboten haben, unter UVP. Und das kann dieses Mal der Fall sein auch bei uns.
Hatte jemand schon so einen Fall? Wie gesagt ich mache m.W. nichts falsch außer, dass dem Hersteller wohl der Preis nicht passt.
Ach es geht um einen Artikel der sich nicht wirklich gut verkauft und da haben wir den ziemlich runtergesetzt. Das ist alles.
Schönes Wochenende an alle