Benachteiligung Online Handel ggü. stationären Handel
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Re: Benachteiligung Online Handel ggü. stationären Handel
Ich finde das garnicht mal sooo lustig. Das ist für mich ein Grundsatzproblem. Beinahe täglich. Jeder verlangt den vollen Neupreis zurück. Daytrader = kostenlose Testquelle für Aquarientechnik. Kostet nur Rückporto, sonst nix.
- lallekalle
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Re: Benachteiligung Online Handel ggü. stationären Handel
Also ich verstehe das nicht. Gerade wenn es zeitlich wie aktuell brennt, hätte ich das Ding wie ich schon beschrieben hatte, für kleines Geld bei Frag-einen-Anwalt eingekippt, mit der Antwort direkt eine Lösung gefunden (Zahlen, Wertersatz geltend machen oder Aussitzen) und fertig. Thema innerhalb von 2 Stunden erledigt und man kann sich den "wichtigen" dingen wie DSGVO widmen.
Auch bringt einem der Thread auch nicht zielgerichtet nach vorne, da man ja gar nicht weiß, wie Du bei der Rücksendung der Pumpe reagiert hast. Hast du die Rückerstattung abgelehnt, hast Du Wertersatz geltend gemacht, wenn ja, wie hoch - u.s.w. Somit ist ja auch alles nur Kaffeesatzlesen.
Mich würde dennoch interessieren, was Deine bekannte Anwältin zu dem Fall sagt, und wie es weitergeht.
Auch bringt einem der Thread auch nicht zielgerichtet nach vorne, da man ja gar nicht weiß, wie Du bei der Rücksendung der Pumpe reagiert hast. Hast du die Rückerstattung abgelehnt, hast Du Wertersatz geltend gemacht, wenn ja, wie hoch - u.s.w. Somit ist ja auch alles nur Kaffeesatzlesen.
Mich würde dennoch interessieren, was Deine bekannte Anwältin zu dem Fall sagt, und wie es weitergeht.
Re: Benachteiligung Online Handel ggü. stationären Handel
Vor allem wenn man das einmal für einen Fall durch einen Anwalt klären lassen hat, hast du das gleich als Präzedenzfall für ähnliche Kundenanfragen und kannst darauf zurückgreifen, statt dich jedesmal zu ärgern und Zeit, Geld und Nerven zu verplempern.
Re: Benachteiligung Online Handel ggü. stationären Handel
Ich habe bereits einen Anwalt vom Fach kontaktiert, siehe oben.
Ich habe 20% Wertersatz geltend gemacht. Das entspricht genau der Differenz, für die ich die Pumpe reduziert als B-Ware anbieten würde. Die Höhe war auch gar kein Streitthema. Der Käufer hat klar zu verstehen gegeben, dass nicht mal bereit wäre 1 € Abschlag zu zahlen. Er ist der Meinung er könne eine Pumpe ins Aquarium hängen und alle Funktionen durchprobieren, am Controller rumspielen etc. Dies wäre nötig um die Pumpe zu prüfen.
Ich habe 20% Wertersatz geltend gemacht. Das entspricht genau der Differenz, für die ich die Pumpe reduziert als B-Ware anbieten würde. Die Höhe war auch gar kein Streitthema. Der Käufer hat klar zu verstehen gegeben, dass nicht mal bereit wäre 1 € Abschlag zu zahlen. Er ist der Meinung er könne eine Pumpe ins Aquarium hängen und alle Funktionen durchprobieren, am Controller rumspielen etc. Dies wäre nötig um die Pumpe zu prüfen.
Re: Benachteiligung Online Handel ggü. stationären Handel
Ja solche Menschen finden sich täglich überall auf dieser Erde.daytrader hat geschrieben:Ich habe bereits einen Anwalt vom Fach kontaktiert, siehe oben.
Ich habe 20% Wertersatz geltend gemacht. Das entspricht genau der Differenz, für die ich die Pumpe reduziert als B-Ware anbieten würde. Die Höhe war auch gar kein Streitthema. Der Käufer hat klar zu verstehen gegeben, dass nicht mal bereit wäre 1 € Abschlag zu zahlen. Er ist der Meinung er könne eine Pumpe ins Aquarium hängen und alle Funktionen durchprobieren, am Controller rumspielen etc. Dies wäre nötig um die Pumpe zu prüfen.
Daran wirst du auch nichts ändern.
Also mach es so, wie dein Anwalt es dir rät und lass es darauf ankommen.
Jede weitere Disskusion führt zu nichts.
- pernio
- Beiträge: 315
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Re: Benachteiligung Online Handel ggü. stationären Handel
Das ist eine Prüfung der Funktion und nicht der Funktionsweise. Entweder funktioniert die Pumpe oder diese funktioniert nicht. Was ist denn dann der Rücksendegrund? Pumpe funktioniert. Das hab ich so nicht erwartet?daytrader hat geschrieben:Dies wäre nötig um die Pumpe zu prüfen.
Es liegt doch kein defekt vor.
Wenn ich eine Speißmaschine bestelle, muss ich auch nicht erst Speiß damit anrühren um nachher festzustellen, dass mir die Farbe von der Maschine nicht gefällt.
Solche Kunden haben doch ein Rad ab. Und Anwälte die sich damit befassen, hätten einen an der Schüssel, wenn die das Geld nicht mitnehmen würden.
Gruß Pernio
Re: Benachteiligung Online Handel ggü. stationären Handel
Tja der Rücksendegrund ist "vielfältig".....im Erstkontakt hat er einen Defekt reklamiert (das belegt schon mal den Gebrauch) und verlangte eine neue Pumpe. Da ich ahnte, dass das nur ein Bedienfehler sein kann, verlangte ich die Einsendung zur Überprüfung. Ich sende doch keine 2. Pumpe und habe dann 2 gebrauchte hier liegen. Dies würde ihm zu lange dauern also mal eben schnell gewandelt in einen Widerruf.pernio hat geschrieben:
Das ist eine Prüfung der Funktion und nicht der Funktionsweise. Entweder funktioniert die Pumpe oder diese funktioniert nicht. Was ist denn dann der Rücksendegrund? Pumpe funktioniert. Das hab ich so nicht erwartet?
Es liegt doch kein defekt vor.
Als ich ihm erklärte, dass die Prüfung und ggf. Reparatur in der Regel nur wenige Tage dauert und er merkte, dass er von mir so schnell keine neue Pumpe bekommt, willigte er ein. Als ich ganz klar den Bedienfehler und die Nichtbeachtung der Anleitung belegen konnte, wollte er dann doch keine Rücksendung, sondern wieder den Widerruf. Die Pumpe hat zu keinem Zeitpunkt einen Mangel. Der angebliche Mangel ist eine Tastensperre, die man jederzeit aktivieren/deaktivieren kann.
Bin gespannt wie das ausgeht. Gerade diese Sache mit dem hin und her wechseln zwischen Reklamation, Widerruf etc. habe ich oft. Je nachdem wie es dem Käufer besser in den Kram passt. Hier brauche ich auch eine Handlungsempfehlung vom Anwalt zukünftig.
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- Beiträge: 3858
- Registriert: 3. Jan 2011 11:48
Re: Benachteiligung Online Handel ggü. stationären Handel
Du handelst so wie der Käufer es dir beschreibt. Sagt er Reklamation prüfst du die Sache und antwortest dementsprechend (funktioniert/funktioniert nicht). Sagt er Widerruf nimmst du sie zurück und ziehst ggf. Wertersatz ab. Das ganze Thema ist nicht so schwert wie du es dir machst. Auch nicht zuviel kommunizieren. Sagt er defekt sagtst du zurückschicken zur Prüfung und ende. Sagt er Widerruf sagst du okay, zurückschicken und ende. Hinterher wenn du das Gerät bei dir hast kann man von den Konsequenzen schreiben.daytrader hat geschrieben: Bin gespannt wie das ausgeht. Gerade diese Sache mit dem hin und her wechseln zwischen Reklamation, Widerruf etc. habe ich oft. Je nachdem wie es dem Käufer besser in den Kram passt. Hier brauche ich auch eine Handlungsempfehlung vom Anwalt zukünftig.
Das ganze hat ein bisschen was von einem anderen Aquarianer. 100% inkonsequent. Aber das ganze schon ewig (Jammerthread). Der Hinweis zur Doktorarbeit passt leider.
Und ja, man muss sich was gefallen lassen abundzu, machen wir auch. Aber eben nicht alles. Eine mögliche negative Bewertung sollte einen nicht lähmen. Und eine negative Bewertung in einem Fachforum o.ä. würde ich extrem positiv entgegensehen. Da kann man mit Bildern und co die Gegenseite darlegen und noch etwas Werbung einstreuen.
Re: Benachteiligung Online Handel ggü. stationären Handel
Wenn der Kunde klagen will, dann beschränkt sich der Streitwert und die daraus resultierenden Anwalts- und Gerichtskosten auf den Wertersatz.
Such dir einen Gerichtskostenrechner im Internet, überleg dir ob du das Kostenrisiko tragen willst und dann entscheide.
Such dir einen Gerichtskostenrechner im Internet, überleg dir ob du das Kostenrisiko tragen willst und dann entscheide.
- lallekalle
- PLUS-Mitglied
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- Land: Deutschland
Re: Benachteiligung Online Handel ggü. stationären Handel
Was hat denn nun Dein Anwalt zu dem Fall gesagt bzw. empfohlen?
Re: Benachteiligung Online Handel ggü. stationären Handel
Wieso? Dann zahlt er für eine völlig unverbindliche Meinung geschätzt ungefähr soviel Geld, wie ihn der gesamte Prozess bei einer Niederlage an Gebühren kosten würde.Xantiva hat geschrieben:Nimm doch einfach mal etwas Geld in die Hand und kontaktiere z. B. die IT-Recht-Kanzlei ...
Dieses ganze spekulieren führt doch zu nichts, oder?
Ganz ehrlich. Antworte dem Anwalt doch ganz einfach, dass er sich jetzt entscheiden soll, ob er widerruft und du abzgl. Wertminderung erstatten sollst oder ob er die Pumpe gegen Erstattung der erneuten Versandkosten zurückgesendet bekommen will. Er möge sich entscheiden und es dir mitteilen. Dann wirst du ja sehen was kommt, und wenn er klagt, dann wirst du doch erfahren, wer Recht hat. Bei den Summen kann man das doch absolut sportlich sehen.
Re: Benachteiligung Online Handel ggü. stationären Handel
Zum Abschluss nun noch wie der Fall ausgegangen ist...
Die IT Recht Kanzlei wollte den Fall dann leider nicht übernehmen, da wohl zu hohe Auftragslage. Ok DSGVO...kann sein. Enttäuscht war ich trotzdem.
Ich habe dann ein von der Chefin (Anwältin mit anderem Schwerpunkt) meiner Frau ein vorgefertigtes Schreiben in einem Namen an den Anwalt gesendet. Darin haben wir die Sache abgelehnt ein paar Urteile angegeben..... fertig.
Es kam relativ schnell eine Antwort, das man es anders sieht, aber man mit (sage und schreibe 10 €) geringeren Wertausgleich einverstanden wäre.
Das habe ich dann angenommen. Ich habe nun effektiv statt der 20% nur rund 15 % bekommen und die Sache ist vom Tisch. Der Käufer hat 10 € gespart und hat nun wohl die knapp 100 € Gebührenrechnung seines Anwaltes am Hals. Oder die Rechtschutz zahlt sowas, kenne mich da nicht aus. Verstehen muss man sowas unsinniges wahrscheinlich nicht ,aber aber hauptsache mal Anwalt eingeschaltet.
Die IT Recht Kanzlei wollte den Fall dann leider nicht übernehmen, da wohl zu hohe Auftragslage. Ok DSGVO...kann sein. Enttäuscht war ich trotzdem.
Ich habe dann ein von der Chefin (Anwältin mit anderem Schwerpunkt) meiner Frau ein vorgefertigtes Schreiben in einem Namen an den Anwalt gesendet. Darin haben wir die Sache abgelehnt ein paar Urteile angegeben..... fertig.
Es kam relativ schnell eine Antwort, das man es anders sieht, aber man mit (sage und schreibe 10 €) geringeren Wertausgleich einverstanden wäre.
Das habe ich dann angenommen. Ich habe nun effektiv statt der 20% nur rund 15 % bekommen und die Sache ist vom Tisch. Der Käufer hat 10 € gespart und hat nun wohl die knapp 100 € Gebührenrechnung seines Anwaltes am Hals. Oder die Rechtschutz zahlt sowas, kenne mich da nicht aus. Verstehen muss man sowas unsinniges wahrscheinlich nicht ,aber aber hauptsache mal Anwalt eingeschaltet.
Re: Benachteiligung Online Handel ggü. stationären Handel
An sich ist der Ausgang doch gut.
Diese Vorgehensweise kannst du nun ja in Zukunft konsequent weiter verfolgen.
Wenn sich das mal rumspricht, dass bei dir nix mehr zu holen ist, schmälert sich diese Kundengruppe die es auf sowas anlegt hoffentlich.
Mfg B.
Diese Vorgehensweise kannst du nun ja in Zukunft konsequent weiter verfolgen.
Wenn sich das mal rumspricht, dass bei dir nix mehr zu holen ist, schmälert sich diese Kundengruppe die es auf sowas anlegt hoffentlich.
Mfg B.
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