BayLDA: Nutzung von Mailchimp grundsätzlich datenschutzwidrig
Für Online-Händler, die über US-Dienste Daten in die USA übermitteln, steht neuer Ärger ins Haus.
Knapp 9 Monate nach dem Wegfall des US-EU-Privacy Shield befand mit Entscheidung vom 15.03.2021 das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht die Weitergabe von Mailadressen an den US-Dienstleister Mailchimp mangels geeigneter Datensicherheitsgarantien gegen Zugriffe von US-Behörden für prinzipiell datenschutzwidrig.
Das BayLDA befand am 15.03.2021 Datenübermittlungen an Mailchimp für unzulässig, weil durch die Implementierung von Standardvertragsklauseln allein nicht ausgeschlossen werden könne, dass Mailchimp Datenzugriffen von US-Nachrichtendiensten unterfallen könne.
Was die Entscheidung für US-Datentransfers allgemein bedeutet und welche Maßnahmen Online-Unternehmer nun treffen sollten, zeigen wir hier auf:
https://www.it-recht-kanzlei.de/baylda-mailchimp-unzulaessig-datenschutz-konsequenzen-online-handel.html
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