Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

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dance
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Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

Ab 13. Januar 2018 sind Aufschläge für Überweisungen, Lastschriften, Visa und Mastercard sowie Rabatte für normale Banküberweisungen / Vorkasse-Rabatt verboten eingeschränkt!

Händler dürfen in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Auch kostendeckende Aufschläge dürfen nicht mehr erhoben werden. Welche praktischen Konsequenzen dies für Händler hat und welche Zahlungsmittel konkret betroffen sind, erfahren Sie im Folgenden.
Rechtlicher Hintergrund: Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 1. Juni 2017 das „Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“ beschlossen. Rechtlicher Hintergrund des Gesetzes ist die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015), die bis zum 13. Januar 2018 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen ist.

Ziel der Zahlungsdiensterichtlinie ist unter anderem die Fortentwicklung eines europäischen Binnenmarkts für unbare Zahlungen. Viele Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten waren insbesondere dadurch verwirrt, dass das sogenannte „Surcharching“ in einigen Mitgliedstaaten zulässig ist, in anderen hingegen nicht.

Beim „Surcharging“ verlangt der Zahlungsempfänger gegenüber dem Zahler ein Entgelt dafür, dass dieser ein bargeldloses Zahlungsmittel einsetzt, um seine Schuld gegenüber der Bank zu begleichen. Häufigster Praxisfall des „Surcharching“: Der Händler verlangt vom Kunden Entgelte für Kreditkartenzahlungen, sprich der Kunde muss einen Aufschlag zahlen, wenn er bspw. im Online-Shop per Kreditkarte bezahlt.

Durch Art. 62 Abs. 4 der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie wird Surcharging grundsätzlich in der gesamten EU verboten werden....

Weitere Details unter: http://www.it-recht-kanzlei.de/verbot-e ... ungen.html


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martin_82
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Re: Auf-/Abschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 verboten

Unfassbar !
Mal wieder eine Entscheidung, die die Dummheit unsere Politik wunderbar darstellt.
Bei Kleinbeträgen sind die Gebühren ja teilweise im Bereich von 5 %,
wo soll der Händler das Geld herbekommen? Aus einem Nebenjob?
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martin_82
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Re: Auf-/Abschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 verboten

Warum ist die Politik eigentlich immer damit beschäftigt, Gesetze gegen den Online-Handel zu erfinden?
Warum verbieten die nicht mal etwas, dass den normalen Einzelhandel schadet?
Ich wäre für ein Verbot von Parkhausgebühren im Kaufhaus und Einkaufszentrum, das wäre in etwa vergleichbar.
Es dauert nicht mehr lange, dann müssen wir alle die Next-Day-Lieferung ab 10€ Einkauswert gratis anbieten, sonst kommen in Den Haag vor Gericht.
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Nico-2012
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Re: Auf-/Abschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 verboten

dance hat geschrieben:sowei Rabatte für normale Banküberweisungen / Vorkasse-Rabatt verboten!

Weitere Details unter: http://www.it-recht-kanzlei.de/verbot-e ... ungen.html
Habe das jetzt nur mal überflogen (muss ich noch einmal in Ruhe lesen...irgendwann wenn ich Zeit habe :wink:), aber gilt das auch alles im B2B-Bereich? Da erhalte ich nämlich hier und da Skonto, wenn ich Vorkasse-Banküberweisung oder Lastschrift, jenachdem bei welcher Firma, wähle. Da sammelt sich doch der ein oder andere Euro. :konfuzius:
Ralf
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Re: Auf-/Abschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 verboten

dance hat geschrieben:Rabatte für normale Banküberweisungen / Vorkasse-Rabatt verboten!
Das stimmt nicht. Woher nimmst du diese Ansicht?

Wir gewähren für Vorkassezahlungen 3% Rabatt (Paypal ist kostenlos) und das wird auch weiterhin erlaubt sein. Steht sogar explizit in einem Beispiel bei der IT-Recht-Kanzlei so drin:
http://www.it-recht-kanzlei.de/zahlungs ... schnitt_15
Der Händler bietet sowohl Master- und Visacard-Zahlungen als auch SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift kostenlos an. Die SEPA-Überweisungen „belohnt“ er jedoch mit einem Rabatt von 10 %. Denn: Auch in dieser Konstellationen bietet der Händler die vom „Surcharging“-Verbot erfassten Zahlungsmittel kostenlos an. Lediglich die Nutzung des für ihn effizienteren Zahlungsmittels der SEPA-Überweisung wird mit einer zusätzlichen Ermäßigung gefördert.
Selbst kostendeckende Aufschläge für Paypal sind zumindest gesetzlich weiterhin erlaubt (allerdings zukünftig seitens Paypal verboten).

Was allerdings zukünftig verboten sein wird, sind erhöhte Versandkosten bei Nutzung von z.B. Kreditkartenzahlungen. Und das ist leider gerade bei größeren Shops gängige Praxis.
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Kaluna
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Re: Auf-/Abschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 verboten

Die Info, dass Rabatte für normale Banküberweisungen / Vorkasse-Rabatt verboten wären, hab ich jetzt im Text auch nirgends gefunden. Woher kommt diese Info?
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lima-shop
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Re: Auf-/Abschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 verboten

Aber von einer Zahlung über PayPal lese ich da nichts, dass es verboten ist Gebühren zu verlangen obwohl dort die KK oder Lastschrift beim Kunden hinterlegt ist.
PayPal kann das denke ich auch gar nicht verbieten, ist vergleichbar mit der gescheiterten Preisparität die Amazon einmal durchsetzen wollte.
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SchneiderMusik
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Re: Auf-/Abschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 verboten

Intertrecht-Rostock meint dazu:
Vorsicht Falle: Rabatt bei Überweisung

Einige Shops räumen einen Rabatt von bspw. 3 % ein, wenn der Kaufpreis per Überweisung gezahlt wird. Für den Händler hat dies durchaus Vorteile, da er dann PayPal-Gebühren spart.

Eine derartige Regelung bedeutet jedoch im Umkehrschluss einen Zahlungsaufschlag für die anderen angebotenen Zahlungsarten. Von einem Rabatt bspw. bei einer Zahlung per Überweisung möchten wir daher ausdrücklich abraten.

Spätestens zum 13.01.2018 sollten Sie daher, so unsere Empfehlung keinerlei Zahlungsgebühren mehr verlangen.
Halte ich aber aber auch gaaanz weit an den Haaren herbeigezogen.
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daytrader
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Re: Auf-/Abschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 verboten

SchneiderMusik hat geschrieben:Intertrecht-Rostock meint dazu:
Vorsicht Falle: Rabatt bei Überweisung

Einige Shops räumen einen Rabatt von bspw. 3 % ein, wenn der Kaufpreis per Überweisung gezahlt wird. Für den Händler hat dies durchaus Vorteile, da er dann PayPal-Gebühren spart.

Eine derartige Regelung bedeutet jedoch im Umkehrschluss einen Zahlungsaufschlag für die anderen angebotenen Zahlungsarten. Von einem Rabatt bspw. bei einer Zahlung per Überweisung möchten wir daher ausdrücklich abraten.

Spätestens zum 13.01.2018 sollten Sie daher, so unsere Empfehlung keinerlei Zahlungsgebühren mehr verlangen.
Halte ich aber aber auch gaaanz weit an den Haaren herbeigezogen.
Wie so viele Urteile unserer Richter. Von daher vielleicht gar nicht so verkehrt gedacht von Internet Rostock. Man muss ja mit allen rechnen.

Ist ja außerdem etwas wahres dran. Man benachteiligt die anderen Zahlarten, weil diese den Händler was kosten bzw. preist die 3% in allen anderen Zahlarten somit ein. Der reele Preist ist quasi der Vorkassepreis. Naja dann halt Vorkasse einfach abschaffen bzw. ohne Rabatte anbieten. Nutzt dann halt kein Mensch mehr. Dauert länger, keine Absicherung, genauso teuer.
Ralf
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Re: Auf-/Abschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 verboten

SchneiderMusik hat geschrieben:Intertrecht-Rostock meint dazu:
Vorsicht Falle: Rabatt bei Überweisung
Ich habe das bei den Rostockern nicht gefunden. Hast du mal einen Link?
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SchneiderMusik
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Re: Auf-/Abschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 verboten

Nee, war im Newsletter gestanden (kostenpflichtig).
Aqua-Olli

Re: Auf-/Abschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 verboten

Bin mal gespannt wann es wieder Preisvorschriften gibt wie in der DDR. Ich finde es eine Unsäglichkeit, dass sich von staatlicher Seite in meine Preisgestaltung eingemischt wird.
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dance
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

ich habe den Beitrag nochmals in Ruhe durchgelesen und meine tlws. falsche Aussage im thread korrigiert.

Rabatte auf Zahlarten sind wohl doch noch möglich; Aufschläge bei gewerblichen wohl nioch möglich.
PayPal selbst verbietet aber Aufschläge.....
Sorry für die teilweise Irreführung :oops:


Insgesamt wird es aber auch 2018 wieder für viele Händler ungemütllich, besonders wenn ich noch an die Änderung Datenschutz-Grundverordnung DSGVO im Mai denke.
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wolle
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Re: Auf-/Abschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 verboten

Aqua-Olli hat geschrieben:Bin mal gespannt wann es wieder Preisvorschriften gibt wie in der DDR. Ich finde es eine Unsäglichkeit, dass sich von staatlicher Seite in meine Preisgestaltung eingemischt wird.
Och, zumindest beim Essen würden das viele begrüßen ;).

Im Ernst, wir hatten das Thema ja schonmal: Zahlartenaufschläge sind eine Unsitte und ich bin froh, dass es verboten wird.
Aqua-Olli

Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

Es geht ums Prinzip. Mich kostet z.B. BillSafe rund 1500 Euro im Monat. Warum bitte soll ICH das zahlen?
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koshop
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

Das ganze war absehbar. Vielen Dank an alle Reise und Flugportale die ihre Kunden abgezockt haben und als kostenlose Zahlungsart nur irgendwelche exotischen Kreditkarten angeboten haben die kein Mensch hat.
Im Ernst, wir hatten das Thema ja schonmal: Zahlartenaufschläge sind eine Unsitte und ich bin froh, dass es verboten wird.
Das seh ich anders. Nehmen wir an ich kaufe Online einen Fernseher oder buche eine Reise für 2000 EUR. Die Kreditkartengebühren dafür liegen bei bis zu 60 EUR, die Paypal Gebühren können z.B. wenn jemand aus dem Ausland mit seiner Kreditkarte bezahlt im Extremfall bei 100 EUR liegen (Zahlung per Kreditkarte aus "andere Länder" 5,2 %). Die Überweisung dagegen kostet nur ein paar Cent. Warum soll der Kunde der per Überweisung zahlt diese horrenden Gebühren querfinanzieren durch höhere Produktkosten.
regalboy
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Re: Auf-/Abschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 verboten

wolle hat geschrieben:
Aqua-Olli hat geschrieben:Bin mal gespannt wann es wieder Preisvorschriften gibt wie in der DDR. Ich finde es eine Unsäglichkeit, dass sich von staatlicher Seite in meine Preisgestaltung eingemischt wird.
Och, zumindest beim Essen würden das viele begrüßen ;).

Im Ernst, wir hatten das Thema ja schonmal: Zahlartenaufschläge sind eine Unsitte und ich bin froh, dass es verboten wird.

Dann bist du bestimmt auch gegen Zahlartaufschläge für Express Lieferung?
Der Kunde soll doch nicht mehr bezahlen müssen wenn er den Artikel definitiv am nächsten Tag braucht? :roll:
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daytrader
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Re: Auf-/Abschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 verboten

regalboy hat geschrieben:
wolle hat geschrieben:
Aqua-Olli hat geschrieben:Bin mal gespannt wann es wieder Preisvorschriften gibt wie in der DDR. Ich finde es eine Unsäglichkeit, dass sich von staatlicher Seite in meine Preisgestaltung eingemischt wird.
Och, zumindest beim Essen würden das viele begrüßen ;).

Im Ernst, wir hatten das Thema ja schonmal: Zahlartenaufschläge sind eine Unsitte und ich bin froh, dass es verboten wird.

Dann bist du bestimmt auch gegen Zahlartaufschläge für Express Lieferung?
Er möchte es vermutlich eingepreist haben, haben weil es dann billiger klingt.
Investor
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

koshop hat geschrieben:Das seh ich anders. Nehmen wir an ich kaufe Online einen Fernseher oder buche eine Reise für 2000 EUR. Die Kreditkartengebühren dafür liegen bei bis zu 60 EUR, die Paypal Gebühren können z.B. wenn jemand aus dem Ausland mit seiner Kreditkarte bezahlt im Extremfall bei 100 EUR liegen (Zahlung per Kreditkarte aus "andere Länder" 5,2 %). Die Überweisung dagegen kostet nur ein paar Cent. Warum soll der Kunde der per Überweisung zahlt diese horrenden Gebühren querfinanzieren durch höhere Produktkosten.
Sehe ich genauso. Kreditkarte habe ich wegen den ab 18 verbotenen Aufschlägen schon vorsorglich im Sommer ersatzlos gestrichen. Es gibt aber viele Kunden die bei teuren Bestellungen die 2% Rabatt bei Vorkasse gerne mitnehmen. (und nein, wenn das verboten wird wird nicht alles 2% günstiger)
Viele Grüße,
Christian
Aqua-Olli

Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

Ich habe eben noch mal eine Mail von Internetsiegel erhalten. Es sieht also tatsächlich so aus als wären ab 13. Januar sämtliche Zahlartenaufschläge verboten. Wie soll das gehen? Wir reden bei mir von einer mittleren vierstelligen Summe an Kosten des Zahlungsverkehrs jeden Monat, die ich dann tragen muss. Vermutlich lasse ich die Aufschläge drinne und lasse es auf eine Klage ankommen. Ich erhebe die Zuschläge ohnehin nur für BillSafe und Kreditkarte und sehe es nicht ein davon abzuweichen und deswegen alle Artikel zu verteuern.
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