Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

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daytrader
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

Ah stimmt. Bei innerdeutschen Versand, aber Zahlung aus der Schweiz, kann man es schlecht über Versandkosten Schweiz einpreisen.


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hkhk
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

aber evtl. über die Versandkosten zusätzlich in Abhängigkeit des Rechnungsempfänger-Landes. Also bei Schweizer Rechnungsempfänger generell höhere Versandkosten. Ob das

a) machbar und
b) rechtens ist

kann ich aber nicht beurteilen.
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Bene
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

Hallo

Hier liegt leider mitunter der Hund begraben.
Der Versand von normalen Paketen in die Schweiz is ja nicht teuer.
Kostet eigentlich das gleiche wie Versand nach Österreich oder Niederlande.
Das wissen auch die Schweizer. Wenn ich den Preis anhebe sehe ich mich Diskussionen deswegen gegenüber.

Zum anderen lassen es sich 50% der Kunden an eine Deutsche Adresse schicken.
Das bedeutet der Shop verrechnet Lieferadresse in DE und MwSt.
Vom Brutto Umsatz zieht sich PP dann 5%.

Bei einem Artikeln ist die Marge jetzt nicht so dolle. Aber er geht gut.
Das würde dann bedeuten das vom Netto Gewinn 50% flöten gehen.
Hie Häfte vom Gewinn verschenken finde ich nicht tragbar. Zumal der Artikel auch meisst mit Beratung verbunden ist.
regalboy
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

hkhk hat geschrieben:
regalboy hat geschrieben:Warum fallen für dich bei Lieferung nach Deutschland höhere Kosten als bei der Lieferung in die Schweiz an?
5% PayPal aber nur innerdeutscher Versand
Was bedeutet das bei hohen Warenkörben mit Versand in die Schweiz knapp 18€ vom Netto Gewinn fehlen. Bei Lieferung an eine Deutsche Grenznahe Adresse fast 22€.
Bei dem was du geschrieben hast scheint es trotzdem nicht logisch zu sein.
Bene
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

Bei Lieferung in die Schweiz ist der Betrag Netto + Versandkosten Netto. Da Gestehung in die Schweiz.

Beispiel Versand Schweiz mit PP Zahlung:
600€ Warenwert netto + 20,00€ Versand netto = 620,00€ Netto. -5% PP = 31,00€ PP Gebühr

Beispiel Zahlung Schweizer PP Konto mit Versand an Deutsche Lieferadresse:
(600€ Warenwert + 12,00€ Versand Netto innerhalb DE) + 19,00% MwSt = 728,28€ Brutto.
728,28€ -5% PP = ca. 36,50€ Gebühr. Und diese 36€ musst du ja vom deinem Netto weg rechnen.
costumes
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

daytrader hat geschrieben:
Bene hat geschrieben: Wie soll man sowas jetzt einpreisen?
Über die Versandkosten eventl.
Mehrkosten teilweise zu den Versandkosten addieren nützt nichts, da sich viele Schweizer die Waren an ein LAS an der Grenze schicken lassen.
Somit werden vom Shop die deutschen Versandkosten angezeigt. Bezahlt wird aber über das Schweizer Konto.
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hamburger
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

Gilt die PayPal Gebühren Einschränkung auch für die Schweiz als nicht-EU wie Bhutan ?

Die 5% Provision schreien ja eindeutig nach Einpreisen in die Kosten des Zahlungsverkehrs.
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fonprofi
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

hamburger hat geschrieben:Gilt die PayPal Gebühren Einschränkung auch für die Schweiz als nicht-EU wie Bhutan ?

Die 5% Provision schreien ja eindeutig nach Einpreisen in die Kosten des Zahlungsverkehrs.

guter Einwand! Die Schweiz ist kein EU daher kann man doch die Zahlungsgebühren berechnen...? :gruebel:
Bene
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

guter Einwand! Die Schweiz ist kein EU daher kann man doch die Zahlungsgebühren berechnen...? :gruebel:
Was aber dann wieder den PayPal AGB wiedersprechen würde. :-(
theobro
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

fonprofi hat geschrieben: guter Einwand! Die Schweiz ist kein EU daher kann man doch die Zahlungsgebühren berechnen...? :gruebel:
selbst wenn, dann kann man damit nur die Schweizer "erwischen", die auch als Rechnungsadresse Schweiz angeben. Da gibt es aber immer noch Kunden die durchs Raster fallen:
Manche Schweizer geben auch als Rechnungsadresse ihre "LAS"-Adresse in Deutschland an, sind also über die Adresse gar nicht zu erkennen. In dem Fall wäre es rechtlich sicher ohnehin nicht erlaubt eine Gebühr zu erheben, da das ganze sicher als normale innerdeutsche Lieferung gilt.

Wirklich lösen ließe sich das Paypal Problem auch nur, wenn man vor Zahlung wüsste wer ein Schweizer Paypal Konto hat und dann die Zahlung ablehnen könnte oder genialer Weise auf ein eigenes Schweizer Paypal Konto umleiten könnte. Selbst wenn man die Schweiz im Shop komplett sperrt, hält das ja Schweizer nicht davon ab mit ihrer deutschen Adresse zu bestellen und mit ihrem Schweizer Paypal Konto zu bezahlen.

Unsere „Lösung“ lautet deshalb einfach einen extra Zuschlag für Versand in die Schweiz und ansonsten muss ausreichend Marge sein, damit solche Aufträge trotzdem profitabel sind.

Zur Ausgangsfrage:
Wir haben die Kosten des Geldverkehrs immer schon eingepreist. Mir selber sind auch Shops sympathischer die die Kosten Einpreisen und auf günstige Zahlungsarten Rabatt gewähren, als Shops die Zuschläge nehmen.

Gestern erst wieder erlebt: dringend was bestellt und nur drauf geachtet, dass auch Paypal angeboten wird. Auf der letzten Seite dann 4 % Zuschlag für Paypalzahlungen. Zum Kotzen ... vor allem wenn Alternative nur Vorkasse ist, was nunmal häufig länger dauert.

Außerdem sollte man in dem Zusammenhang sich hier im Forum mal die Diskussionen zu den "tatsächlichen Kosten" der einzelnen Zahlungsarten ansehen. Dann schrumpft bei uns der Abstand von Paypal zu den anderen nämlich deutlich zusammen. Z.B. kein Lagerbestand der wochenlang für Vorkasse Aufträge reserviert werden muss, die dann nie bezahlt werden. Kein Sicherheitseinbehalt wie bei Kreditkartenzahlungen. und und und ...
(Wobei man fairer Weise dazusagen muss, das das hier häufig genannten Problem mit Kunde macht einen Fall bei Paypal auf, bei uns komplett unbekannt ist.)
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daytrader
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

Wir sind uns einig...alles sehr ärgerlich und es wird für Verkäufer immer schwieriger.

Der Verbraucher fühlt sich scheinbar besser wenn er 100 € für einen Artikel ohne Zahlarten Aufschlag bezahlt und alles der böse und raffgierige Verkäufer zahlen muss. Um Himmels Willen ja keine 95 € + 5 € Nebenkosten...ja nicht... das wäre schließlich ungerecht.

Der Gesetzgeber und teilweise die Zahlungsanbieter, halten den Käufer auch scheinbar tatsächlich für so dumm (vielleicht auch zurecht) und fördert die Verdummung.

Man muss wohl eine Mischkalkulation einführen. Hier ein bisschen Versandkosten erhöhen, dort ein bisschen die Artikelpreise anheben. Am Ende können wohl die wenigsten Firmeninhaber zigtausende Euro, Porto, Verpackung und Zahlartengebühren von ihrem Gewinn abzweigen.

Merke: Hauptsache Versand, Verpackung und Zahlarten kostenlos ;-)
Rotzeplom
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

Gerade eben gab es einen Beitrag auf WDR 2 zum Thema.
Hier hat der "Experte" ausführlich erklärt, daß das Verbot der Zusatzkosten laut Gesetzgeber nur für "gängige Zahlungsweisen" gelte, PayPal aber nicht in diese Kategorie falle, deshalb können Onlinehändler bei Auswahl "Zahlen mit PayPal" auch weiterhin Zusatzgebühren verlangen.

Was denn nun?
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fonprofi
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

Der Gesetzgeber erlaubt PayPal Gebühren, aber PP selber nicht.
theobro
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

Juristisch scheint das nicht ganz eindeutig zu sein. Aber wie dem Link im Ausgangspost zu entnehmen ist dürfte man wohl Gebühren für Paypal verlangen.
Nur wie man dort auch lesen kann, hat Paypal inzwischen das Erheben von Gebühren seinerseits in den AGB verboten. Damit spielt die rechtliche Seite ohnehin keine Rolle mehr, außer man möchte sein Paypal Konto riskieren.
Aqua-Olli

Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

Ja, so hatte ich es schon die ganze Zeit verstanden. Allerdings wird dies wohl durch die Paypal AGB untersagt.
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Zierfischprofi
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt

@bocksbox:

Vielleicht kannst Du hier kurz erklären wie Du darauf kommst, dass diese Verordnung NICHT für Rechnungszahlung gilt. Ich wäre Dir sehr dankbar dafür. Denn Rechnungszahlung ist ja nichts anderes als eine SEPA-Überweisung.
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