Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Und? Die anderen Entgelte werden halt von Paypal etc. erhoben. Zudem kannst Du Nachnahme auch per EC Karte zahlen. Und auch mit Nachnahmekosten wird der Kunde im Warenkorb überrascht und kann es nicht vor Bestellung erahnen. Ausserdem setzen sich die Nachnahmekosten aus 2 Positionen zusammen. Nachnahmegebühren und 2 Euro Übermittlungsentgelt. Versandkosten kommen noch oben drauf. Es dind also definitiv Zahlartkosten und die Zahlung kann per ELV an der Haustür erfolgen. Wenn das keine undurchsichtige Zahlart ist, was dann?
Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Die 2 Euro müssen demnächst vom Absender getragen werden.
Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Ok. Dann anders. Ich halte es für eine Versandart und die Kosten sind dem Versand zugeordnet. Das kann man allerdings auch anders sehen, wenn man es ein wenig konstruiert. Hielte ich zwar für nicht einschlägig, aber ok, kann man als Mindermeinung vertreten.
Das Verbot bezieht sich allerdings nur auf übliche, bargeldlose Zahlungsvorgänge. Definitionsgemäß ist Nachnahme bar, steht auch so auf der DHL-Seite. Und selbst wenn man da mit Karte zahlen dürfte, wäre das nicht erfasst, da ja nicht der SEPA-Vorgang mit Gebühren belegt wird, sondern die Dienstleistung des Postboten.
Das Verbot bezieht sich allerdings nur auf übliche, bargeldlose Zahlungsvorgänge. Definitionsgemäß ist Nachnahme bar, steht auch so auf der DHL-Seite. Und selbst wenn man da mit Karte zahlen dürfte, wäre das nicht erfasst, da ja nicht der SEPA-Vorgang mit Gebühren belegt wird, sondern die Dienstleistung des Postboten.
Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Bei der ganzen Diskussion um Skonto: Wo liegt denn die Grenze? Kann man auf alles Skonto geben, außer auf besagte Rechnungszahlung? Das wäre ja unterm Strich das gleiche nur anders herum?! Das wird doch wohl nicht gehen?
- klynekrahm
- Beiträge: 104
- Registriert: 29. Apr 2013 20:50
Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Nachnahme ist in meinen Augen auf jeden Fall eine Zahlart.
Auch der Shop sieht das so, da dort Versandart und Zahlungsart ausgewählt werden müssen. Wenn Nachnahme bereits eine Versandart wäre, was wäre dann die Zahlungsart für Nachnahme?
Ok, diese Definition könnte man sicher technisch lösen.
...aber wir leben in einem Land, in dem ein Link anklickbar sein muss.
Deshalb war die Frage nach der Nachnahme vollkommen ernst gemeint.
Wenn ich meine DHL Nachnahme in eine Filiale schicken lasse, dann kann ich dort ÜBLICHERWEISE mit EC Karte bargeldos zahlen.
Wenn ich meine UPS Nachnahme annehme, kann ich per Verrechnungsscheck bezahlen - also bargeldlos.
Ich könnte mir vorstellen, dass gerade diese "Ausnahmen von der Ausnahme" als allererstes in das Visier der gelangweilten Anwälte geraten wird.
Auch der Shop sieht das so, da dort Versandart und Zahlungsart ausgewählt werden müssen. Wenn Nachnahme bereits eine Versandart wäre, was wäre dann die Zahlungsart für Nachnahme?
Ok, diese Definition könnte man sicher technisch lösen.
...aber wir leben in einem Land, in dem ein Link anklickbar sein muss.
Deshalb war die Frage nach der Nachnahme vollkommen ernst gemeint.
Wenn ich meine DHL Nachnahme in eine Filiale schicken lasse, dann kann ich dort ÜBLICHERWEISE mit EC Karte bargeldos zahlen.
Wenn ich meine UPS Nachnahme annehme, kann ich per Verrechnungsscheck bezahlen - also bargeldlos.
Ich könnte mir vorstellen, dass gerade diese "Ausnahmen von der Ausnahme" als allererstes in das Visier der gelangweilten Anwälte geraten wird.
- klynekrahm
- Beiträge: 104
- Registriert: 29. Apr 2013 20:50
Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Bis 500,-EUR kann eine Nachnahme beim Zusteller an der Haustüre bargeldlos mit der Postcard (Kundenkarte mit Zahlfunktion) bezahlt werden, steht auch so auf der Seite der Deutschen Postwolle hat geschrieben:Das Verbot bezieht sich allerdings nur auf übliche, bargeldlose Zahlungsvorgänge. Definitionsgemäß ist Nachnahme bar, steht auch so auf der DHL-Seite.
Es geht mir überhaupt nicht darum darüber zu diskutieren wie das jetzt definiert ist. Schön wäre es, wenn diese Gesetzesänderung uns nicht ein solches Ei ins Nest legt an das wieder keiner gedacht hat.
Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Irgendwie wird das hier grad echt albern und es liest sich, als wenn die Probleme mit aller Gewalt selbst gemacht werden müssen.
Der Zuschlag für Nachnahme ist doch ein Übermittlungsentgelt, das von der Post erhoben wird, weil der Postbote abkassieren muss. Was bitte hat das mit den Zuschlägen bei Zahlarten direkt im Shop zu tun? Das sind doch eher zwei vollkommen verschiedene Dinge.
Es macht den Eindruck, als wenn die Informationen zu den Aufschlägen gar nicht gelesen wurden und jetzt haltlos die Panik geschoben werden muss.
Es ist auch nirgends vermerkt, dass kein Rabatt bei Vorkasse gewährt werden darf - es dürfen lediglich keine Kosten für bestimmte ZAHLarten erhoben werden.
Der Zuschlag für Nachnahme ist doch ein Übermittlungsentgelt, das von der Post erhoben wird, weil der Postbote abkassieren muss. Was bitte hat das mit den Zuschlägen bei Zahlarten direkt im Shop zu tun? Das sind doch eher zwei vollkommen verschiedene Dinge.
Es macht den Eindruck, als wenn die Informationen zu den Aufschlägen gar nicht gelesen wurden und jetzt haltlos die Panik geschoben werden muss.
Es ist auch nirgends vermerkt, dass kein Rabatt bei Vorkasse gewährt werden darf - es dürfen lediglich keine Kosten für bestimmte ZAHLarten erhoben werden.
Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Stop! Das Übermittlungsentgelt ist nur ein kleiner Teil der Nachnahmekosten. Und in Kürze kassiert diesen nicht mehr der Postbote, sondern er wird ebenfalls vom Versender bezahlt. Also eigentlich kein grosser Unterschied zu PayPal. Bitte erst einmal die Zusammensetzung der Nachnahmekosten ansehen, anschliessend kannst Du es als albern befinden, wenn Du magst. Denn um das Übermittlungsentgelt geht es erst in 2. Linie, wichtiger sind viel mehr die Servicegebühren für das Versenden der Nachnahme.
Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Ne. Nix stop. Ich bin auch kein Volljurist, aber ich hab einiges an Recht im Studium gehabt und mich auch schon genug gestritten, um sowas ein bisschen einschätzen zu können . Nachnahme halte ich für konstruiert. Ein Ackergaul ist auch nicht im Prinzip dasselbe wie ein Dressurpferd, nur weil die sich miteinander Paaren können. Soweit lässt sich der Bogen nicht spannen und das gibt auch die Intention der Richtlinie nicht her.Aqua-Olli hat geschrieben:Stop! Das Übermittlungsentgelt ist nur ein kleiner Teil der Nachnahmekosten. Und in Kürze kassiert diesen nicht mehr der Postbote, sondern er wird ebenfalls vom Versender bezahlt. Also eigentlich kein grosser Unterschied zu PayPal.
- klynekrahm
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Ich wünsche mir, dass Wolle uneingeschränkt Recht hat
- lima-shop
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Aber jetzt nochmals kurz zu PayPal.
Sehe ich das richtig, man kann trotz der Änderung ihrer AGB zum 9.1. in Abs. 5.4 weiterhin Gebühren an den Kunden weiterleiten, man riskiert lediglich, dass der Rabatt auf die Gebühren gestrichen wird?
So lese ich das jedenfalls:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/u ... le.x=de_DE
Sehe ich das richtig, man kann trotz der Änderung ihrer AGB zum 9.1. in Abs. 5.4 weiterhin Gebühren an den Kunden weiterleiten, man riskiert lediglich, dass der Rabatt auf die Gebühren gestrichen wird?
So lese ich das jedenfalls:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/u ... le.x=de_DE
Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Liest sich so in der Änderungsmitteilung...
Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
So scheint es zu sein.lima-shop hat geschrieben:Aber jetzt nochmals kurz zu PayPal.
Sehe ich das richtig, man kann trotz der Änderung ihrer AGB zum 9.1. in Abs. 5.4 weiterhin Gebühren an den Kunden weiterleiten, man riskiert lediglich, dass der Rabatt auf die Gebühren gestrichen wird?
So lese ich das jedenfalls:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/u ... le.x=de_DE
Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Z.B.
https://www.ihk-ostbrandenburg.de/produ ... en/3933040
Also 3-Parteien Zahlarten wie Amex oder Paypal sind von der Regelung nicht betroffen.
PayPal regelt das daher in einer AGB Änderung, nach der Aufschläge nicht mehr erlaubt sein werden.
https://www.ihk-ostbrandenburg.de/produ ... en/3933040
Also 3-Parteien Zahlarten wie Amex oder Paypal sind von der Regelung nicht betroffen.
PayPal regelt das daher in einer AGB Änderung, nach der Aufschläge nicht mehr erlaubt sein werden.
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Olli, dann könntest zumindest PayPal mit Gebührenweiterleitung bei dir nutzen.
Wär ja schon mal was ...
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Ja, bin gerade schon am überlegen. Ich würde dann Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte und SÜ kostenfrei anbieten und nur Paypal moderat durchreichen. Bisher war Paypal bei mir kostenfrei. Übrigens hatte ich in den letzten 10 Monaten über 69.000 Euro Kosten des Zahlungsverkehrs, habe gestern Abend mal meine SuSa gewälzt. So einen Betrag kann ich nicht von jetzt auf gleich einfach mal komplett aus eigener Tasche tragen.
Die realistische Frage ist und bleibt aber immer noch, ob ich die Kosten für die Bonitätsabfrage nicht ebenfalls durchreichen kann. Es ist ja definitiv KEINE Zahlungsgebühr.
Die realistische Frage ist und bleibt aber immer noch, ob ich die Kosten für die Bonitätsabfrage nicht ebenfalls durchreichen kann. Es ist ja definitiv KEINE Zahlungsgebühr.
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Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
69.000€ sind halt schon der Hammer!
Aber diese hängt halt unmittelbar mit der Zahlung auf Rechnung zusammen, somit lässt sich das, denke ich auch nicht trennen.
Da die Bonitätsabfragegebühr nedoch ein Fixbetrag ist wäre vielleicht auch eine Möglichkeit die Zahlung auf Rechnung nur noch bei höheren Beträgen anzubieten. Dann wird zumindest das Verhältnis besser.
Aber diese hängt halt unmittelbar mit der Zahlung auf Rechnung zusammen, somit lässt sich das, denke ich auch nicht trennen.
Da die Bonitätsabfragegebühr nedoch ein Fixbetrag ist wäre vielleicht auch eine Möglichkeit die Zahlung auf Rechnung nur noch bei höheren Beträgen anzubieten. Dann wird zumindest das Verhältnis besser.
Re: Aufschläge für CC, PayPal & Co. ab 2018 eingeschränkt
Ja, die Zahlungskosten sind eine enorme Stellschraube. Ich hatte das nicht wirklich auf dem Schirm, dass das eine so eindruckvolle Summe ist. Wenn doch nur jeder seine Rechnung zahlen würde, dann könnte man sich diese Position komplett sparen.
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