Arbeitnehmer dürfen eigenständig b. Krankschreibung arbeiten

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regalboy
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Arbeitnehmer dürfen eigenständig b. Krankschreibung arbeiten

Hallo,

dem Internet entnehme ich verwundert, dass Arbeitnehmer wenn sie krank geschrieben wurden, sich aber selbst wieder arbeitsfähig finden, eigenständig und ohne Rücksprache mit dem Arzt / ohne "Gesundschreibung" wieder arbeiten gehen dürfen.

Könnt ihr dies bestätigen.

Also Arbeitehmer ist der Meinung, wieder arbeiten zu können => als Arbeitgeber hat man nichts schlimmes zu beführchten, wenn der AN schon in der "Krangeschriebenzeit" wieder arbeitet?

Vielen Dank

Johannes


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koshop
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Re: Arbeitnehmer dürfen eigenständig b. Krankschreibung arbe

Das ist richtig. Macht aber kaum einer.
Andre (KM)
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Re: Arbeitnehmer dürfen eigenständig b. Krankschreibung arbe

Gegenfrage: hast Du schon mal eine "Gesundschreibung" gesehen? ;-) Soetwas gibt es nicht. Der Arzt spricht eine Empfehlung aus: voraussichtlich krank geschrieben bis...


Es ist kein Faktum, dass der AN solange auch wirklich krank ist. Wenn der Arbeitnehmer bis zum 10. April krank geschrieben ist und sich am 01. April topfit fühlt darf er ganz normal arbeiten und versicherungstechnisch ist auch alles gut.

Das man sich "gesundschreiben" lassen muss bzw. vorher nicht zur Arbeit darf ist ein Irrglaube, der leider nicht aus den Köpfen (der Arbeitnehmer) zu kriegen ist.

Gruß!
wolle
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Re: Arbeitnehmer dürfen eigenständig b. Krankschreibung arbe

Der Arzt bescheinigt eine voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Wenn man wegen Schwindel krank geschrieben ist und frühzeitig seiner Arbeit als Gerüstbauer wieder nachgeht, dann könnte es bei einem Unfall mit der BG Ärger geben, aber ansonsten kann ein Mitarbeiter wieder arbeiten kommen, wenn er sich gut fühlt.
regalboy
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Re: Arbeitnehmer dürfen eigenständig b. Krankschreibung arbe

Andre (KM) hat geschrieben:Gegenfrage: hast Du schon mal eine "Gesundschreibung" gesehen? ;-) Soetwas gibt es nicht. Der Arzt spricht eine Empfehlung aus: voraussichtlich krank geschrieben bis...
...

Ich habe leider in all den Jahren auch nie einen Angestellten gehabt, der früher arbeiten gekommen ist.

Da sieht man, wie gut die Ärzte die Dauer der Krankheit vorhersehen können. :roll:
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fonprofi
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Re: Arbeitnehmer dürfen eigenständig b. Krankschreibung arbe

ich glaube das früher zur Arbeit gehen trotzdem Probleme bei Arbeitsunfällen hervorrufen kann.
Wenn man eine Erkältung hat, dann vlt. OK, aber bei Krankheiten mit Medikamenten, wo man kein Autofahren darf, Maschinen bedienen, etc.

Die BG will jeden Furz wissen, u.a. ob man Sicherheitsschuhe trägt, oder Helm. Aktuell genaue Angabe, von wann bis wann man arbeitet und wann man am Unfalltagund 2 Tage vorher Erholungspause gemacht hat.

Was passiert denn, wenn man krank geschrieben ist, und man hat einen Unfall auf der Arbeit?
wolle
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Re: Arbeitnehmer dürfen eigenständig b. Krankschreibung arbe

fonprofi hat geschrieben:ich glaube das früher zur Arbeit gehen trotzdem Probleme bei Arbeitsunfällen hervorrufen kann.
Wenn man eine Erkältung hat, dann vlt. OK, aber bei Krankheiten mit Medikamenten, wo man kein Autofahren darf, Maschinen bedienen, etc.
Das ist aber doch völlig unabhängig davon, ob man krankgeschrieben ist oder nicht. Wenn man Medikamente nimmt, die die Wahrnehmung beeinflussen, darf man keine Maschinen bedienen, egal ob man nun krankgeschrieben ist, oder nicht.
fonprofi hat geschrieben:Was passiert denn, wenn man krank geschrieben ist, und man hat einen Unfall auf der Arbeit?
Die BG regressiert bei jeder groben Fahrlässigkeit gegen den Arbeitgeber. Eine vorzeitige Arbeitsaufnahme ist nur im Ausnahmefall so eine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz.
wolle
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Re: Arbeitnehmer dürfen eigenständig b. Krankschreibung arbe

https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-re ... 74976.html
Viele Arbeitnehmer denken, dass es verboten ist, während einer Krankschreibung an den Arbeitsplatz zurückzukommen und zu arbeiten. Ein Mythos. „Der Arzt gibt in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur eine Prognose ab, wie lange sein Patient arbeitsunfähig ist“, erklärt Rechtsanwalt Volker Werxhausen, Partner der Kanzlei CBH in Köln. „Die Prognose muss nicht unbedingt für die gesamte Dauer der Bescheinigung zutreffen.Ein Mitarbeiter kann also auch vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeiten gehen – und er muss das sogar, wenn er vorzeitig wieder arbeitsfähig ist.“
Denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter und muss für deren Wohlergehen sorgen. „Denkt der Chef, dass der Mitarbeiter sich oder andere gefährden könnte, muss er ihm sogar verbieten, zu arbeiten“, erläutert der Arbeitsrechtler. Beispielsweise sollte ein Rektor eine Lehrerin, die wegen einer Grippe krankgeschrieben ist, aber mit Fieber ihre Klasse unterrichten will, besser nach Hause schicken.

Der Arbeitgeber kann im Einzelfall sogar in die Haftung genommen werden, wenn er den Arbeitnehmer arbeiten lässt, obwohl erkennbar ist, dass der dazu gar nicht in der Lage ist. Ein überspitztes Beispiel: Ein Busfahrer möchte trotz eines eingegipsten Armes fahren, weil er denkt, er könne auch einhändig lenken. Lässt sein Chef das wissentlich zu und es kommt zu einem Unfall, muss der Arbeitgeber unter Umständen dafür haften.
Alles in allem: Gesunder Menschenverstand.
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Technokrat
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Re: Arbeitnehmer dürfen eigenständig b. Krankschreibung arbe

Der obige RA liegt jetzt im KH, und ist definitiv krank.

Er hat nämlich bei der Dynamik vergessen mit den Ohren zu wackeln.

Mir wurde mal vom Arbeitgeber quasi der komplette Arbeitsplatz ins Krankenhaus geschafft :-)
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