Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

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Flowe
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Woody-HH hat geschrieben: 21. Okt 2020 15:14 Du solltest die Angebote zügig löschen. Wenn die Stiftung EAR drauf kommt gibt's Post vom Bundesumweltamt. Die sind nicht so billig wie die Abmahn-Industrie.
Bis auf die Timex, welche laut EAR registriert sind, habe ich bereits alle Angebote entfernt.


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Woody-HH
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Sind die denn auch von deinem Zulieferer registriert? Wenn nicht - entfernen.
Es ist nunmal so dass die Verantwortlichkeit für die Anmeldung "die Treppe runter fällt" - wenn der Hersteller/Importeur nicht anmeldet muss es der jeweils nächste im Handelskanal tun. Dazu gehören ja auch regelmässige Mengenmeldungen, damit die Entsorgung sichergestellt ist. Zugegeben, bei Uhren ist das sicher ein Randthema. Mich hat das einen 4-stelligen Betrag gekostet (an die Behörden), einen Zulieferer von uns einen großen 5-stelligen.

Obacht auch beim Verkauf in's EU-Ausland: Du musst jede Marke in jedem Land anmelden, in das Du lieferst. Auch das ist sowohl ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht (Abmahnungen) als auch lokales Recht im jeweiligen Land. In meinem Shop habe ich das so gelöst dass wir Artikel, die WEEE2 unterliegen, nicht mehr in's EU-Ausland liefern.
Flowe
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Woody-HH hat geschrieben: 21. Okt 2020 17:30 Sind die denn auch von deinem Zulieferer registriert? Wenn nicht - entfernen.
Es ist nunmal so dass die Verantwortlichkeit für die Anmeldung "die Treppe runter fällt" - wenn der Hersteller/Importeur nicht anmeldet muss es der jeweils nächste im Handelskanal tun. Dazu gehören ja auch regelmässige Mengenmeldungen, damit die Entsorgung sichergestellt ist. Zugegeben, bei Uhren ist das sicher ein Randthema. Mich hat das einen 4-stelligen Betrag gekostet (an die Behörden), einen Zulieferer von uns einen großen 5-stelligen.

Obacht auch beim Verkauf in's EU-Ausland: Du musst jede Marke in jedem Land anmelden, in das Du lieferst. Auch das ist sowohl ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht (Abmahnungen) als auch lokales Recht im jeweiligen Land. In meinem Shop habe ich das so gelöst dass wir Artikel, die WEEE2 unterliegen, nicht mehr in's EU-Ausland liefern.
Danke für die Info! Werde ich auch sofort entfernen und eine Lösung mit meinem Großhändler suchen.
Amanduz
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Nachtrag:

Das Thema ging mir nicht aus dem Kopf, da eBay überfüllt mit Uhren ohne Marke oder gar ohne eingetragene Marke ist.

Ich habe mir mal den größten deutschen Händler für "markenlose" Uhren angeschaut. Die Uhren habe auf den Bildern alle Namen nur ist im Angebot "markenlos" hinterlegt.

Im Impressum dann ein Verweis auf eine EAR Nummer, die nach Eingabe im EAR Verzeichnis den eBay Shop Namen herausgibt.

Ist das so konform? Da die Uhrenmarke ja eigentlich eigenständig dort eingetragen werden muss und nicht der Shop, der die vertreibt unter "markenlos".

Wenn das so legit ist, dann würden wir die Uhren auch im Sortiment behalten und unseren Shop einfach dort eintragen lassen.

Grüße
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Steht euer Shop nicht im Verpackungsregister, nur irgendwelche Marken? Das macht doch garkeinen Sinn.

Es gibt ohne Ende Noname-Artikel und Importplunder aus Drittländern.
Dabei hat der Händler zwar eine Hersteller-Kennzeichnungspflicht (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ProdSG), aber doch keine Marken-Anmeldepflicht?!

Labelt ihr eure (Import-) Produkte also mit eurem Firmennamen, so muss dieser nachvollziehbar im Verpackungsregister etc gefunden werden. Dabei ist es völlig Latte, welche (meist hier nirgends eingetragenen Pseudo-) Markennamen der Chinese auf den Artikel knallt. Ihr seid nicht für irgendwelche Marken verantwortlich, sondern die auf euch gekennzeichneten Artikel!

Wie sollte es auch sonst funktionieren?
Wenn ein Chinamann seine tollen Uhren mit selbsterdachtem Namen "Zeigerdrehtsich" an 10 deutsche Händler abgibt, können die doch nicht alle den Chinanamen "Zeigerdrehtsich" bei der StiftungEAR oder dem Verpackungsregister anmelden. Chaos vorprogrammiert...
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Amanduz
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

fossi hat geschrieben: 22. Okt 2020 13:22 Steht euer Shop nicht im Verpackungsregister, nur irgendwelche Marken? Das macht doch garkeinen Sinn.

Es gibt ohne Ende Noname-Artikel und Importplunder aus Drittländern.
Dabei hat der Händler zwar eine Hersteller-Kennzeichnungspflicht (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ProdSG), aber doch keine Marken-Anmeldepflicht?!

Labelt ihr eure (Import-) Produkte also mit eurem Firmennamen, so muss dieser nachvollziehbar im Verpackungsregister etc gefunden werden. Dabei ist es völlig Latte, welche (meist hier nirgends eingetragenen Pseudo-) Markennamen der Chinese auf den Artikel knallt. Ihr seid nicht für irgendwelche Marken verantwortlich, sondern die auf euch gekennzeichneten Artikel!

Wie sollte es auch sonst funktionieren?
Wenn ein Chinamann seine tollen Uhren mit selbsterdachtem Namen "Zeigerdrehtsich" an 10 deutsche Händler abgibt, können die doch nicht alle den Chinanamen "Zeigerdrehtsich" bei der StiftungEAR oder dem Verpackungsregister anmelden. Chaos vorprogrammiert...
Das macht mehr als Sinn. Danke für die Antwort Chef!

Im Verpackungsregister steht unser Firmenname, bin jedoch von ausgegangen, für die EAR muss der Markenname angemeldet werden.

Also macht der Händlerkollege das richtig und eine Registrierung auf unser Unternehmen bzw. dem Shop dort würde ausreichen, um unsere Produkte weiterhin anzubieten? Natürlich dann auch im Impressum mit dem Verweis auf die EAR, mit unserem Shop als eingetragenes Unternehmen.
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fossi
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Amanduz hat geschrieben: 22. Okt 2020 13:28bin jedoch von ausgegangen, für die EAR muss der Markenname angemeldet werden
Echte, eigene Marken: ja klar, mit Auflisten!
Aber nicht irgendwelchen Pseudomarken vom Chinesen...
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regalboy
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

fossi hat geschrieben: 22. Okt 2020 13:22 Steht euer Shop nicht im Verpackungsregister, nur irgendwelche Marken? Das macht doch garkeinen Sinn.

Es gibt ohne Ende Noname-Artikel und Importplunder aus Drittländern.
Dabei hat der Händler zwar eine Hersteller-Kennzeichnungspflicht (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ProdSG), aber doch keine Marken-Anmeldepflicht?!

Labelt ihr eure (Import-) Produkte also mit eurem Firmennamen, so muss dieser nachvollziehbar im Verpackungsregister etc gefunden werden. Dabei ist es völlig Latte, welche (meist hier nirgends eingetragenen Pseudo-) Markennamen der Chinese auf den Artikel knallt. Ihr seid nicht für irgendwelche Marken verantwortlich, sondern die auf euch gekennzeichneten Artikel!

Wie sollte es auch sonst funktionieren?
Wenn ein Chinamann seine tollen Uhren mit selbsterdachtem Namen "Zeigerdrehtsich" an 10 deutsche Händler abgibt, können die doch nicht alle den Chinanamen "Zeigerdrehtsich" bei der StiftungEAR oder dem Verpackungsregister anmelden. Chaos vorprogrammiert...
Fossi, ich glaube du irrst hier.
JEDER Importeur muss doch anmelden.
Und die Marke muss doch auch auf der Ware angebracht sein.
Und mit der "beworbenen" Marke übereinstimmen?

Ich denke, dass Händler "Uhrenglück GmbH" auf die "Zeigerdretsich 1000" Armbanduhr nur dann sein Uhrenglück als Marke im Sinne der EAR aufbringen und der EAR melden darf, wenn er die Uhr halt als Uhrenglück 1000 und nicht als Zeigerdrehtsich 1000 kennzechnet und vermarktet.

Dass alle Registrierungsfplichten nicht gerade Händlerfreudlich sind steht ja auf einem anderen Blatt....
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fossi
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

regalboy hat geschrieben: 22. Okt 2020 14:24 JEDER Importeur muss doch anmelden.
Ich hab nirgends geschrieben, daß man keine Anmeldung braucht?!
regalboy hat geschrieben: 22. Okt 2020 14:24 Und die Marke muss doch auch auf der Ware angebracht sein.
Und mit der "beworbenen" Marke übereinstimmen?

Da kommt der Knackpunkt.
Es gibt keine "Markenpflicht" für eigene Produkte oder Importwaren, sehr wohl aber eine Kennzeichnungspflicht.
Rechtlich relevant ist da an erster Stelle die richtige Firmierung oder eine echte Eigenmarke (insofern vorhanden).

"Frischausgedachter Shopname" kann aber genausowenig Hersteller sein, wie die "Nirgendeingetragene Chinamarke", welche häufig dann auch noch von zig Händlern vertrieben wird. Das wäre nicht vernünftig nachvollziehbar.
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Woody-HH
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Jeder Artikel, der unter das Elektrogesetz fällt, ist bei der EAR zu registrieren und mit regelmässigen Mengenmeldungen zu pflegen. Dazu kommt dann von Zeit zu Zeit die Pflicht, irgendwo in Deutschland einen vollen Container Elektroschrott abzuholen, zu entsorgen, und einen leeren hinzustellen. Wer das nicht leisten kann oder will kann das über Dienstleister wie - ohne Wertung - take-e-way erledigen lassen.

Die Pflicht betrifft den "Erstinverkehrbringer", wenn dieser der Pflicht nicht nachkommt ist der nächste Händler dran. Die Strafe wird durch das Umweltbundesamt verhängt und kann bis zu 100.000,-- Euro betragen. Die höchste mir bekannte Strafe waren rund 70.000,-- Euro.

Siehe auch hier: https://www.elektrogesetz.de/#gesetz_60
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

fossi hat geschrieben: 22. Okt 2020 15:02
regalboy hat geschrieben: 22. Okt 2020 14:24 JEDER Importeur muss doch anmelden.
Ich hab nirgends geschrieben, daß man keine Anmeldung braucht?!
Dass meinte ich auch nicht, sondern dass wenn eine Marke vorhanden ist diese halt hundertfach von jedem Importeur angemeldet werden muss.

"Sony" ist z. b. von ca. 50 Firmen registriert.
fossi hat geschrieben: 22. Okt 2020 15:02
regalboy hat geschrieben: 22. Okt 2020 14:24 Und die Marke muss doch auch auf der Ware angebracht sein.
Und mit der "beworbenen" Marke übereinstimmen?

Da kommt der Knackpunkt.
Es gibt keine "Markenpflicht" für eigene Produkte oder Importwaren, sehr wohl aber eine Kennzeichnungspflicht.
Rechtlich relevant ist da an erster Stelle die richtige Firmierung oder eine echte Eigenmarke (insofern vorhanden).

"Frischausgedachter Shopname" kann aber genausowenig Hersteller sein, wie die "Nirgendeingetragene Chinamarke", welche häufig dann auch noch von zig Händlern vertrieben wird. Das wäre nicht vernünftig nachvollziehbar.

https://www.elektrogesetz.de/umsetzung/pflichten/ :
FAQ
Die Marke der Geräte, die ich in Verkehr bringen will, ist bereits vom eigentlichen Hersteller markenrechtlich registriert. Mit einer eigenen EAR-Registrierung verletze ich doch seine Rechte an der Benutzung der Marke, oder?

Das Markenrecht bleibt durch die Registrierung einer Marke (+ Geräteart) unter dem Elektrogesetz unberührt. Da, wie oben beschrieben, der Markenbezug bei der WEEE-Registrierung relevant ist, muss die Marke auch dann verwendet werden, wenn sie bereits bei einem nationalen oder internatioalen Markenregister eingetragen und somit markenrechtlich geschützt ist.
Meines Wissens hat die EAR "Marke" nichts mit einer "normalen Marke" zu tun, sondern ist für die identifizierung der Produkte gedacht.

Sonst könnte man sich ja alle Markenanmeldungen (bis auf den eigenen Firmennamen) bei der EAR sparen, weil man als Importeur ja eh seinen Firmennamen auf dem Produkt anbringen muss.
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Woody-HH hat geschrieben: 22. Okt 2020 15:30 Jeder Artikel, der unter das Elektrogesetz fällt, ist bei der EAR zu registrieren und mit regelmässigen Mengenmeldungen zu pflegen. Dazu kommt dann von Zeit zu Zeit die Pflicht, irgendwo in Deutschland einen vollen Container Elektroschrott abzuholen, zu entsorgen, und einen leeren hinzustellen. Wer das nicht leisten kann oder will kann das über Dienstleister wie - ohne Wertung - take-e-way erledigen lassen.

Die Pflicht betrifft den "Erstinverkehrbringer", wenn dieser der Pflicht nicht nachkommt ist der nächste Händler dran. Die Strafe wird durch das Umweltbundesamt verhängt und kann bis zu 100.000,-- Euro betragen. Die höchste mir bekannte Strafe waren rund 70.000,-- Euro.

Siehe auch hier: https://www.elektrogesetz.de/#gesetz_60
Um nochmal auf die EAR Registrierung zurückzukommen: man muss als Händler von Elektrogeräten in regelmässigen Abständen überprüfen, ob der Hersteller / "Erstinverkehrbringer" im EAR noch gelistet ist?
Das wäre ja auch ein nicht unerheblicher Aufwand, wenn man das manuell machen muss.
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Ich hab das folgende bereits Fossi per Nachricht gesendet:

"So, habe gerade mit einer netten Dame von der EAR telefoniert. Scheinbar machen das alle Händler auf eBay (bezüglich Uhren) falsch oder die Frau weiß es nur nicht besser. Verzwickte Sache..

Folgendes hat Sie mir mitgeteilt. Andere Händlerkollege haben auf den Artikelbildern unterschiedliche Marken drauf, in der Artikelbeschreibung steht unter Marke jedoch "markenlos". Die Händler haben jedoch nicht die auf den Bildern abgebildete Marke registriert, sondern lediglich ihre Firma und die WEEE Nummer dann im Impressum stehen. Damit sollen wohl alle Angebote durch den hinterlegten Markennamen "markenlos" quasi auf die Firma zurückzuführen sein. Die Frau sagte mir jedoch, dass das nicht geht, weil jede Marke auf einer Uhr angemeldet werden muss, damit diese auch zurückführbar sein müsse, wenn die Uhr irgendwo mal als Schrott gefunden werden würde. Also müsste man entweder auf jeder Uhr dann die hinterlegte Marke, in dem Fall die Firma eingravieren oder alle abgebildeten Marken auch einzeln registrieren. Und mit gut 200€ pro Marke für China Uhren ist ja wohl keiner einverstanden, da man ja nicht nur eine Marke führt, sondern etliche.

Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass alle Händler das falsch machen. Jedoch macht es natürlich Sinn, was die Damen mir erzählt hat bezüglich der Zurückführbarkeit und wenn die aufgedruckte China Marke nicht hinterlegt ist, dann kann diese auch nicht zurückgeführt werden. Und wenn keine Marke hinterlegt ist auf der Uhr, dann müsste die eingetragene Firma als Marke auf der Uhr stehen. Der Aufwand hierfür wäre ja noch teurer."

Ob die Händlerkollegen das nun alle falsch machen, weiß ich nicht. Nur ist es laut der Aussage der Frau am Telefon scheinbar so. Man muss auch folgendes bedenken. Der Threadöffner hat eine nicht auf EAR registrierte Marke verkauft und wurde dahingehend abgemahnt. Ob auch WEEE Nummer im Impressum, sowie den auf dem Foto abgebildeten Markennamen durch "markenlos" zu ersetzen gereicht hätte, bleibt offen. Nur habe ich da meine Bedenken. Denn, die Marke auf der Uhr ist dann trotzdem nicht registriert und somit nicht konform und dann auch wieder abmahngefährdet.

Irgendwie finde ich da keine richtige Lösung zu:

1) Entweder bewegen sich andere Händler in einer Grauzone, indem die Firma als Übermarke bei EAR registriert für alle Uhren im Shop gilt, die Uhren trotz Marke auf den Fotos "markenlos" per Beschreibung sind

2) Die Händler liegen alle falsch und keiner setzt die Pflicht richtig um

3) Man registriert jede auf den Uhren abgebildete Marke, so, wie es die EAR vorsieht

Mit dem ersten Punkt würde ich mich sogar noch anfreunde können, 400€ für Eintragung der Firma als Marke und dann alle Uhren als markenlos verkaufen, entgegen der abgebildeten Marken. Mit Punkt 3 würde ich mich absolut nicht anfreunden können. 400€ erst mal mit China Uhren umzusetzen, wird bei manchen Modellen / Marken nie passieren. Wenn es so wäre, würden wir lieber alles rausnehmen.

Jemand eine andere Idee?
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Bei deinem Punkt 1 müsstest Du dann aber auf allen Uhren Deinen Firmennamen so aufbringen, dass er nicht entfernt werden kann, oder?

Ich tippe mal darauf, dass Du mit Punkt 2 und 3 recht hast ;) (Aber das ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.)
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Xantiva hat geschrieben: 22. Okt 2020 22:25 Bei deinem Punkt 1 müsstest Du dann aber auf allen Uhren Deinen Firmennamen so aufbringen, dass er nicht entfernt werden kann, oder?
Das ist eine gute Frage.
Ich kenne es von zig anderen Händlern mit Elektroprodukten meistens so, das die Adresse auf der Verpackung angebracht wird, seltenst am Produkt selber.
Wenn am Produkt, dann meist als Aufkleber (ablösbar). Vermutlich auch Grauzone bzw nicht ganz sauber, aber anders ist das Geschäft doch alleine mit der Auflage "jede Marke registrieren" bei vielen Händlern absolut nicht mehr rentabel. Die Chinesen drucken auf Alles irgendwelche Namen drauf...
Amanduz hat geschrieben: 22. Okt 2020 21:51 Jemand eine andere Idee?
Einen großen Mantel mit vielen Taschen besorgen, das Sortiment um Sonnenbrillen erweitern und den Verkauf an einen Strand verlagern.
"Andere Farbe, anderes Modell, billig billig".
Da kontrolliert Niemand auf Stiftung EAR usw...
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

fossi hat geschrieben: 22. Okt 2020 22:30
Xantiva hat geschrieben: 22. Okt 2020 22:25 Bei deinem Punkt 1 müsstest Du dann aber auf allen Uhren Deinen Firmennamen so aufbringen, dass er nicht entfernt werden kann, oder?
Das ist eine gute Frage.
Ich kenne es von zig anderen Händlern mit Elektroprodukten meistens so, das die Adresse auf der Verpackung angebracht wird, seltenst am Produkt selber.
Wenn am Produkt, dann meist als Aufkleber (ablösbar). Vermutlich auch Grauzone.....
Nicht Grauzone, sondern illegal.
A) Muss auf dem Produkt sein (es sei denn es ist zu klein dafür).
B) Es muss dauerhaft sein.
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Xantiva hat geschrieben: 22. Okt 2020 22:25 Bei deinem Punkt 1 müsstest Du dann aber auf allen Uhren Deinen Firmennamen so aufbringen, dass er nicht entfernt werden kann, oder?

Ich tippe mal darauf, dass Du mit Punkt 2 und 3 recht hast ;) (Aber das ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.)
Was wäre mit folgendem:

Firma registriert sich auf EAR. Es gibt nur noch Uhren ohne Marken drauf (muss man halt mit dem Hersteller reden oder anderweitig einkaufen), als Marke im Angebot dann den Firmennamen aus der EAR. Zusätzlich EAR natürlich im Impressum stehen habend und im Angebot zur Sicherheit. Und irgendwo im Artikeltext sowas wie: "Gezeigte Uhr wird im Sinne der EAR unter der WEEE Nummer: ...... als Hersteller vertrieben."

Und dann auf dem inneren Deckel der Uhr einen Sticker befestigen. Lasern wäre wohl das richtige, Sticker wahrscheinlich der Graubereich. Man muss ja einen Kompromiss finden :P

Solch Sticker meine ich: https://www.typographus.de/aufkleber_dr ... sPerSheet=

Stark haftend, sehr schwer zu entfernen. Wer den entfernt, will ihn absolut nicht haben und das ich dann auch nicht unser Bier, oder?
Zuletzt geändert von Amanduz am 22. Okt 2020 23:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Die Anwort wird Dir hier keiner rechtsverbindlich geben können.
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Zack, ging ja schnell.

Haben auch eine erhalten, direkt an die WBS Kanzlei geleitet.

Nach dem Thread hier am 21.10. haben wir alle Angebote mit Uhren auf 0 gesetzt, die Markennamen entfernt und Bilder rausgenommen. Paar Stunden später wurden diese von eBay gelöscht, da nicht EAR konform. Waren dann schon sehr überrascht und suchten direkt nach Möglichkeiten, diese EAR Konform wieder einzustellen.

Heute lag die Abmahnung im Briefkasten, eine der geführten Uhren wird hier erwähnt.

Vielleicht haben wir Glück im Unglück und es lässt sich da was verhandeln, weil:

Die Löschung alle Uhren durch eBay nachweislich am 21.10 erfolgte, die Angebote somit nirgends mehr zu finden sind. Das Schreiben jedoch auf den 22.10 ausgestellt ist, und somit der Anwalt in der Nachweispflicht sein müsste, dass die Angebote an dem Datum noch aktiv waren (soweit ich weiß).

Sollte das nicht ziehen, dann zumindest eine angepasste Unterlassungserklärung, weil die gelieferte ist schon heftig.

Naja, blöd gelaufen.
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Re: Abmahnung wegen fehlender EAR von bekanntem Anwalt aus Berlin

Bei diesen Abmahn Anwälten kann man mit seinem Anwalt des Vertrauens auch durchaus drüber reden es drauf ankommen zu lassen und nichts zu unterschreiben.
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