Abmahnung

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
miezekatze
Beiträge: 3858
Registriert: 3. Jan 2011 11:48

Re: Abmahnung

Richtig, ich glaube direkt die EV geht nicht. So verfahren wir auch meistens bei Abmahnungen. Vorallem bei den Massenabmahnern und co. Sollen die doch klagen. Das kostet die Zeit und Geld und am Ende bekommen sie nix davon. Lohnt sich für die also nicht, denen ist doch im Grunde egal ob man dagegen verstößt oder nicht. Die machen das ja nicht wegen dem fiktiven Nachteil der ihnen entsteht. Die wollen Kohle und so verweigert man das denen.

Aber das sollte man wirklich immer mit einem fähigen Anwalt durchsprechen. So wie quasi alles, da Dinge selber machen schreit nach "Lehrgeld".


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10631
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

Also wenn ich so seine Fehler (Grundpreise, OS-Link, fehlende Widerrufsbelehrung) sehe...und er dann Anwaltspost bekäme. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der dann weiter macht, sofern er halbwegs klar denken kann. Ist halt ärgerlich um die Zeit und die Kohle.

Vielleicht ist eine Unterlassungserklärung über seine Grundpreisfehler ja eine gute Investition in die Zukunft. Vielleicht unterschreibt er die ja. Ich würde die niemals unterschreiben.
NEO123
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1610
Registriert: 27. Dez 2008 16:29
Land: Deutschland
Firmenname: Unterhaltungselektronikbranche

Re: Abmahnung

daytrader hat geschrieben: 18. Nov 2020 16:21 Vielleicht ist eine Unterlassungserklärung über seine Grundpreisfehler ja eine gute Investition in die Zukunft. Vielleicht unterschreibt er die ja. Ich würde die niemals unterschreiben.
Das kann theoretisch ein Geschäftsmodell sein ;-)
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6588
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Abmahnung

Da gab es aber vorher eine "echte" Abmahnung vom RA, kein selbstgeschriebenes Papier, oder?
Auch "selbstgeschriebene" Abmahnungen sind "echt". Und es gibt auch keine Verpflichtung bei einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung vorzugeben. Und natürlich kann auf so eine Abmahnung dann direkt die Einstweillige Verfügung folgen.

Ich hab schon mehrmals geklaute Bilder selbst abgemahnt ohne Anwalt, weil ich den Ebayern jetzt auch nicht den Tag mehr versauen wollte als nötig. Und wehe dem der gemeint hat, er kann die einfach ignorieren. :D
Also wenn ich so seine Fehler (Grundpreise, OS-Link, fehlende Widerrufsbelehrung) sehe...und er dann Anwaltspost bekäme. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der dann weiter macht, sofern er halbwegs klar denken kann. riebenes Papier, oder?
Wenn ich dir eine (berechtigte) Abmahnung schicke, dabei sogar extra auf einen Anwalt verzichte damit dir keine unnötigen Kosten entstehen und du antwortest mit einer Gegenabmahnung, dann würde ich das bis zur letzten Instanz durchziehen inklusive Gewinnabschöpfung.

Also an deiner Stelle - wenn du es drauf ankommen lassen willst, dann nimm die Produkte raus und warte ab. Und wahrscheinlich kommt dann sogar nix mehr. Provozieren würde ich aber lieber nicht. Ihn abmahnen kannst du später immer noch.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10631
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

koshop hat geschrieben: 18. Nov 2020 16:46 Ihn abmahnen kannst du später immer noch.
Wieviel sind meine Screenshots wert? Schlimmstenfalls wird er auf seine Fehler aufmerksam oder wird zwischenzeitlich selbst abgemahnt. Angriffsfläche bietet er ja genug.
Jetzt will er vielleicht im Sommer 2021 doch noch Kapital daraus schlagen und kommt mit einer anwaltlichen Abmahnung. Kann ich dann noch mit alten Screenshots von Fehlern ankommen die bereits seit einem halben Jahr nicht mehr existieren, deren Produkte er möglicherweise gar nicht mehr verkauft?
Benutzeravatar
hkhk
Beiträge: 8491
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Abmahnung

Müssen Abmahnungen nicht immer zeitnah zum Verstoß erfolgen, andernfalls ja keine Dringlichkeit vorliegt? Oder irgend wie so ist die Erklärung, die ich im Kopf habe, dass eine Abmehnung eben zeitnah kommen muss, andernfalls zumindest keine UE möglich ist.

Und ist das gesetz gegenAbmahnmissbrauch nun schon aktiv?
https://www.vgsd.de/justizministerin-ba ... eren-soll/

Da heißt es:
Vertragsstrafen bei unerheblichen (Bagatell-)Verstößen sollen künftig auf 1.000 Euro beschränkt werden.
...
Gar keine Abmahnkosten und Vertragsstrafen dürfen von Mitbewerbern (bzw. den beteiligten Anwaltskanzleien) bei der erstmaligen Abmahnung von Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten (auf die der überwiegende Anteil missbräuchlicher Abmahnungen entfällt) geltend gemacht werden. Gleiches gilt bei DSGVO-Verstößen von kleinen Unternehmen und Vereinen („notice-and-take down Verfahren“).
"Wortmarken" werden wohl eher nicht unter die kostenlosen Erstabmahnungen fallen?
Zuletzt geändert von hkhk am 18. Nov 2020 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6588
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Abmahnung

Jetzt will er vielleicht im Sommer 2021 doch noch Kapital daraus schlagen und kommt mit einer anwaltlichen Abmahnung. Kann ich dann noch mit alten Screenshots von Fehlern ankommen die bereits seit einem halben Jahr nicht mehr existieren, deren Produkte er möglicherweise gar nicht mehr verkauft?
Kann er machen, die Kosten für den Anwalt kann er dann vermutlich selbst zahlen:
https://www.ra-plutte.de/keine-erstattu ... abmahnung/

Und wenn er dann klagen will, muss er gleich ins Hauptsacheverfahren, Eilbedürftigkeit gibts dann keine mehr, wenn man monatelang wartet. Halte ich eher für theoretisch so ein Szenario.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10631
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

Naja aber dann fährt man doch besser mit einer zeitnahen Gegenabmahnung, wenn die Dringlichkeit eine Rolle spielt. Sonst ist der Joker mit dem Fehlerdes Gegners doch futsch. Klar ist er dann eventl. angepisst. Aber soll er halt vorher vor der eigene Türe kehren bevor er sowas raus haut. Und wenn er es dann aus Rache bis zum Ende durchzieht.....dann schneidet er sich ja ins eigene Fleisch. Ein Vergleich wäre für Ihn wohl deutlich günstiger.
aes
Beiträge: 56
Registriert: 1. Mär 2017 21:33

Re: Abmahnung

Ich hatte auch vor sehr vielen Jahren genau so etwas. Eine versehentliche Verletzung. Das war eine Abmahnung von jemanden der ernsthaft sein Wort schützen wollte, was vollkommen in Ordnung ist. Auch wenn alle Anwälte davon abraten. Ich habe dennoch eine Vorlage für eine Unterlassungserklärung aus dem Internet rausgesucht die natürlich soweit wie möglich zu eigenem Gunsten ausgelegt war, unterschrieben zurück und drauf geachtet dass das Wort eben nicht mehr in den eigenen Produkten vorkommt, was sehr einfach ist. War recht schnell erledigt und danach nie wieder was gehört. Wäre ich mit einem Anwalt seinerzeit aufgefahren wäre zumindest in diesem Fall damals im Rückblick der falsche Weg gewesen.

Ich würde wohl vorher bei ihm anrufen um Herauszufinden was seine Motivation ist. Ob es wirklich nur um reinen Schutz des Wortes geht und keine weiteren Kostenrechnungen nach Ausstellung der Erklärung folgt - was sich im Nachgang sicherlich auch schriftlich festhalten lässt - oder doch ums Geld, was sich aber eher nicht danach anhört. Dann bleibt in der Tat wohl nur Anwalt und / oder Gegenabmahnungen.
regalboy
Beiträge: 10019
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Abmahnung

aes hat geschrieben: 18. Nov 2020 21:48 ... Ob es wirklich nur um reinen Schutz des Wortes geht und keine weiteren Kostenrechnungen nach Ausstellung der Erklärung folgt - was sich im Nachgang sicherlich auch schriftlich festhalten lässt - oder doch ums Geld, was sich aber eher nicht danach anhört. Dann bleibt in der Tat wohl nur Anwalt und / oder Gegenabmahnungen.
Es dürfte doch unstrittig sein, dass er als "Selbstabmahner" keine dementsprechenden Aufwandskosten / Anwaltskosten fordern kann.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10631
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

aes hat geschrieben: 18. Nov 2020 21:48 Ich würde wohl vorher bei ihm anrufen um Herauszufinden was seine Motivation ist.
Das war mein 1. Gedanke. Ist es ein "Guter", dann wäre die Sache damit aus der Welt und er für meine Hinweise zu seinen Fehlern sicher dankbar. Kein Stress mit Anwälten etc.

Ist es jedoch ein "Böser", dann kann dieser Anruf viel versauen. Das hatte ich mal vor ca. 10 Jahren. Und da ich seine Motivation nicht kenne...

Ich habe noch etwas recherchiert. Nicht nur, dass mein Lieferant diesen Artikel nach wie vor unter diesen Namen führt, auch der Hersteller selbst führt diesen Artikel auf seiner Homepage und im eigenen Shop noch unter dieser Bezeichnung. Screenshots habe ich gesichert.

Daraus folgt, dass wohl noch niemand abgemahnt wurde, sonst wäre diese Info ja an den Hersteller gelangt, spätestens bei der Kosten Weiterreichnung.

Der Begriff wird seit Jahren benutzt, seit Mai diesen Jahres ist er nun geschützt. Ich habe diese Artikel erst am 28.10.20 beim Lieferanten bestellt. Bis ich diesen hatte und er bei mir online war, verging sicher noch knapp eine Woche und 2 Wochen später habe ich die Abmahnung im Briefkasten. Viel schneller geht wirklich nicht.

Ich habe diverse vergleichbare andere Artikel auch im Angebot, aber eben unter der dt. Bezeichnung. Nun heißt er bei diesem Hersteller aber eben so (engl. Begriff)....wer benennt denn bitte schon Herstellerbezeichnungen um? Also das Ding war eigentlich nicht vermeidbar. In so eine Falle kann man jederzeit tappen. Das ist wie morgen plötzlich Handy oder Smartphone geschützt wäre (oder ist das geschützt?...habe nicht nachgeschaut) und man die Dinger Handtelefon nennen müsste oder so in der Art.

Nachtrag: Bei dem Verpackungs Gedöns Lucid ist er auch nicht registriert. Wie versendet der seine Marken? Vielleicht glaubt er auch als Markeninhaber braucht man keine WRB, keine Gefahrenhinweise, keine Grundpreise, keine klickbaren OS-Links und nicht für Verpackungen die Entsorgung zu zahlen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10631
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

Nachtrag: Auf seiner Versandkostenseite (im eigenen Shop) steht Versandkosten ab 2,50 abhängig vom Gewicht. Weiter nichts :gruebel:

Wie der auf das hohe Roß kommt abzumahnen, ist mir unerklärlich. Je mehr ich suche, desto mehr rege ich mich auf. Dem Typ mit seiner laschen Auffassung vom Versandhandel bin ich wirklich wettbewerbsrechtlich benachteiligt und er regt sich auf wegen einem einzigen Begriff.
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: Abmahnung

Ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Diskussion nicht. Was genau hält einen Unternehmer davon ab, eine Abmahnung grundsätzlich einem Anwalt zu geben? Es kommt doch m.E. gar nichts anderes in Frage.
Es ist doch auch völlig egal, welche Absichten irgendjemand mit einer Abmahnung verfolgt, die Motivation des Abmahners ist mir doch persönlich völlig schnuppe. Es geht doch in diesem Fall um mein Unternehmen, um mich.
In so einem Falle den Hersteller/Lieferanten befragen, was das Ganze soll und wenn der sich weigert, die juristische Seite zu übernehmen: ab zum Anwalt. Die Diskussion über "ich ruf den mal an, vielleicht ist es ja ein Guter" oder "vielleicht will er ja nur seine Wortmarke schützen" ist doch völlig absurd.
Ja, natürlich fallen hier Anwaltskosten an. Aber sowas muss man als Händler, der im Internet rumhampelt, doch in Betracht ziehen und auch Geld dafür übrig haben. Ansonsten würde ich den Handel einstampfen.
Und wie Miezekatze schon sagte, du bist doch allem Anschein nach kein Kleiner mehr, also auf ihn mit Gebrüll und sofort eine Gegenabmahnung hinterher.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10631
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

Mir geht´s doch aber nicht um die vielleicht einmalig 1.000 bis 2.000 € Anwaltskosten. Also doch schon, aber nicht weil es finanziell eng ist, sondern, weil es ärgerlich für nichts das Geld zu verballern, weil das von jemanden kommt der 20x mal mehr Fehler gemacht hat. Diese Kohle wäre für die Zukunft meiner Kinder besser angelegt, als bei Anwälten.

Ich zahle alleine 4-stellig im Jahr für die Verpackungsgeschichte....der 0. Ich prüfe nach Einstellung jeden Grundpreis (tausendfach, da sehr viele Artikel Grundpreispflichtig), damit mir möglichst wenig Fehler passieren....den juckt das gar nicht. Ich überlege wie ich die Versandkosten handhabe, wie das transparent für den Käufer ist, wie es meine Kosten halbwegs deckt, wie es den rechtl. Anforderungen entspricht....der macht sich da garkeinen Harten. Wenn ich bei dem im Amazon shop was über meine Widerrufsrecht erfahren will, muss ich den anschreiben, weil der da schlicht nichts hat.

Es besteht bei sowas immer die Gefahr, dass man sich jahrelang Abmahnungen hin und her schiebt. Ich kenne Kollegen-Kriege in meiner Branche , da sind schon 40.000 € an Kosten drauf gegangen. Und die Nerven....hab ich kein Bock drauf. Ich möchte einfach meine Ruhe. Das was da draußen mit den Kunden abgeht reicht mir schon völlig. Da brauche ich jetzt nicht noch Händler, Anwälte und Gerichte.
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: Abmahnung

Ja, logo, jeder will seine Ruhe. Es sieht aber nunmal in der Realität anders aus.
Und eben WEIL er ja all diese Mängel hat, ist es doch zwingend notwendig, dass du zum Gegenschlag ausholst. Mit viel Glück bekommst du dann über die UE, die er unterschreibt, in naher Zukunft ganz viel Geld, weil er es nicht auf die Reihe bekommt.
Egal wie, sich jetzt hinzusetzen und zu heulen, dass die Händlerwelt so ungerecht ist und man kein Geld investieren will, um sie gerechter zu machen, ist halt nicht zielführend.
foot

Re: Abmahnung

Eine eingetragene Marke ist aber kein Freibrief für Abmahnungen. Wie lange ist die Marke schon eingetragen ? Wenn du Aquariumlampe schon seit 10 Jahren verwendest und seine Marke erst 3 Tage alt ist, dann wird er mit der Abmahnung keinen Erfolg haben.
Dein Beweismaterial hätte auch in 2 Jahren noch Wirkung, denn es zählt ja der Tag des Verstoßes, obwohl man einen Verstoß nicht mit dem Anderen aufrechnen kann. Es führt bei Abmahnung meistens nur dazu, das sich beide Anwaltsseiten auf einen Vergleich einigen.
Ich würde ihm eventuell einen "netten" Zweizeiler senden, oder gar nicht darauf reagieren.
Was ich gar nicht tun würde, auf Experten aus dem Forum hören, die nicht vom Fach sind, mich eingeschlossen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10631
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

Habe gerade mit meiner Anwältin telefoniert, die mich beim letzten Fall vertreten hat. Sie macht Wettbewerbsrecht, der Kollege für Markenrecht ist erst morgen wieder im Haus.

Eine grobe Einschätzung habe ich bekommen. Trotz der vielen Mängel ist Sie der Meinung, dass der Markenschutz höher steht. Aber sie meinte auch , dass man die Marke vielleicht abschießen könnte etc. aber das muss der Kollege prüfen, kostet dann halt 190 € netto.

Abmahnen könnte man seine Fehler sicherlich auch, ob das aber zu empfehlen sei, als Strategie, wollte sie sich zurück halten, da sie erst den Markenrechtskollegen drüber schauen lassen möchte.

Rein vom empfinden finde ich die Fülle seiner Vergehen schwerwiegender als das eine Wort für einen Pfennigartikel.

Zum Thema Kosten an Lieferanten weitergeben, meinte Sie, dass sie ein Urteil kennt wo das ging, aber das ging es um EAR. Auch hier würde sie lieber den Markenrechts Experten den Vortritt geben. Aber eine 50/50 Regelung würde sie mit den Lieferanten für möglich halten. Eventl. diesen mit ins Boot holen (+ Hersteller) um die Marke abzuschiessen. Aber eigentlich geht es mir garnicht, um die Marke, ich kann auf den Begriff verzichten.

Jetzt rufe ich nochmal meine Rechtsschutz an, ob ich da vielleicht eine Beratung frei habe oder so. Habe tausend Sachen gefragt, aber ganz vergessen zu fragen, mit welcher Höhe bei Schadensersatzansprüchen bei Markenrechtsverletzungen zu rechnen ist.
Investor
Beiträge: 15013
Registriert: 10. Feb 2009 18:08
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

daytrader hat geschrieben: 19. Nov 2020 09:06 Zum Thema Kosten an Lieferanten weitergeben, meinte Sie, dass sie ein Urteil kennt wo das ging, aber das ging es um EAR. Auch hier würde sie lieber den Markenrechts Experten den Vortritt geben. Aber eine 50/50 Regelung würde sie mit den Lieferanten für möglich halten.
Vielleicht einfach mal den Lieferant fragen? Ich hatte das ebenfalls mal, Abmahnung weil geschütztes Wort verwendet (was keine Sau kennt), welches aber so vom Hersteller im Text stand. Kostennote 4ooo - hat mich letztlich ausser etwas ärger nichts gekostet.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10631
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

Wow 4000,- Da kann man natürlich auf einiges rechtliches verzichten. Das hat man dann wieder drin.

Bei RS angerufen....Markenrecht ist natürlich ausgeschlossen, wie soll es anders sein.

Aber ich kann unbegrenzt Erstberatungen haben. Das mache ich jetzt mal....
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: Abmahnung

daytrader hat geschrieben: 19. Nov 2020 09:06 Aber sie meinte auch , dass man die Marke vielleicht abschießen könnte etc. aber das muss der Kollege prüfen, kostet dann halt 190 € netto.
Jo, der Anwalt prüft das und bekommt dafür 190 Euro. Dann stellt er im günstigsten Falle fest, dass die Marke nicht schützenswert ist und DANN wird es richtig teuer und dauert Jahre.
Ich hatte den Fall vor ein paar Jahren, ich wurde abgemahnt wegen eines bestimmten Begriffs. Ein Wald- und Wiesenhändler, der nie was verkaufte, hatte sich diesen Begriff schützen lassen.
Ich habe die Abmahnung an den Hersteller der Seife, die diesen Namen trug, weiter gegeben. Der Distributor für diese Seifenmarke stellte zwar fest, dass der Begriff nicht schützenswert ist, hat aber aus Kosten- und Zeitgründen von einem Löschungsantrag abgesehen. Er hat dann den Hansel kontaktiert und ihm angeboten, die Markenrechte an diesem Begriff für ein paar Tausend Euro abzukaufen. Da der Abmahner ja augenscheinlich ohne finanziellen Hintergrund war (was auch seinem "Shop" anzusehen war), hat er sich tierisch über das Geld gefreut und das Angebot angenommen.
Diese Zahlung wurde zwar mit der Faust in der Tasche vorgenommen, war aber weitaus günstiger, als die Löschung der Marke zu beantragen. Der Kauf der Markenrechte wurde nur zu dem Zweck getätigt, dass niemand mehr abmahnen kann, nicht, um jetzt selbst abzumahnen.
Wenn also ein Begriff nicht schützenswert ist, sollte man auch über eine solche Möglichkeit nachdenken. Wenn dem Markeninhaber klar ist, dass die Marke auf jeden Fall gelöscht werden wird, dann ist er wahrscheinlich auch bereit, die Rechte abzutreten.
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information