Hallo, hat das schon jemand gelesen?
Was soll das denn wieder? Geb ich da den Zugriff auf meine Seite mal wieder weiter oder wie ist das zu verstehen? LGNeue Informationspflichten für Online-Händler: Damit das EU-weite und schnelle Streitbeilegungsverfahren nicht nur eine theoretische Idee bleibt, will die EU Online-Händler stärker beteiligen. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, müssen bereits ab dem 09.01.2016 auf ihren Webseiten einen Link zur OS-Plattform einstellen. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein.