Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

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Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

.... für Online-Händler

Hallo, hat das schon jemand gelesen?
Neue Informationspflichten für Online-Händler: Damit das EU-weite und schnelle Streitbeilegungsverfahren nicht nur eine theoretische Idee bleibt, will die EU Online-Händler stärker beteiligen. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, müssen bereits ab dem 09.01.2016 auf ihren Webseiten einen Link zur OS-Plattform einstellen. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein.
Was soll das denn wieder? Geb ich da den Zugriff auf meine Seite mal wieder weiter oder wie ist das zu verstehen? LG


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Cornflake
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Die Online-Plattform soll ab Frühjahr 2015 verfügbar sein. Die Verordnung gilt direkt ab dem 09.01.2016 unmittelbar.
Und die Meldung ist vom 21.12.2015.
Was soll denn das nu wieder ? Vorgezogener Aprilscherz ?
Ist für sowas nicht die Handelskammer zuständig ?
Außer dem tollen IHK Magazin und ner Rechnung kommt von denen ja nix...

Hab da nen Link gefunden:
http://ec.europa.eu/consumers/solving_c ... dex_en.htm
new100
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Hab ich was verpasst ? :gruebel:
Lese ich zum erstenmal.

Aus Kundensicht: Wirklich perfekt, nun hat er sein letztes Wort !!!! Yeahh
Aus Händlersicht: Ist doch zum Kot****...

Warum kommt solch eine Info, dann noch vom HB im Newsletter, was würden wir ohne den HB machen?
Ab dem 09.01.2016 eine Abmahnung bekommen ?

Hey, was läuft hier schief, in 2 Tagen ist Weihnachten...
Selbst wenn ein Link im Shop ist, reicht das dann aus ?
Was muss beachtet werden, welche Informationen müssen noch zusätzlich hinterlegt werden ?
usw usw...
Ralf
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Die OS-Plattform ist wohl noch nicht so weit ...

http://www.schlichtungs-forum.de/neuigk ... tprobleme/
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
new100
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Ralf hat geschrieben:Die OS-Plattform ist wohl noch nicht so weit ...

http://www.schlichtungs-forum.de/neuigk ... tprobleme/

Man fängt von logischen her, auch erst bei den Händlern an..
Dann kommen die Abmahnungen, dann die Gerichte, danach die OE Plattform...
Woran erinnert mich das nur??
Da war mal was mit dem Button oder so :gruebel:
roemerhaardesign
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Ralf hat geschrieben:Die OS-Plattform ist wohl noch nicht so weit ...

http://www.schlichtungs-forum.de/neuigk ... tprobleme/
Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass Alles, was nicht sofort gemacht wird, nur noch Termine auf Verdacht bekommt. Wir bekommen 2017/18 einen Datenschutz der 2002 entwickelt wurde und dann vermutlich noch durch die Instanzen geklagt wird. Und selbst bei so einer simpel klingenden Geschichte gibt es Startprobleme :kaffeesmily
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Denken ist wie googeln, nur viel spannender!
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fossi
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Die "Pflicht" ist mir vollkommen neu... :gruebel:
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wolfcgn
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Da steht doch was von "freiwillig". Oder bin ich heute Blond? :besserwiss:

Neue Informationspflichten für Online-Händler: Verpflichtet sich ein Online-Händler freiwillig, sich einer Schlichtungsstelle zur Streitbeilegung anzuschließen, so hat er die Verbraucher hierüber in Kenntnis zu setzen. Diese Informationen hat der Unternehmer auf seiner Website und dort ggf. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kauf- oder Dienstleistungsverträge in klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Weise anzuführen. Für diese Informationspflicht wird es voraussichtlich eine Übergangsfrist geben, die mit dem endgültigen Gesetzesentwurf bekannt wird.
foot

Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Hallo Leute ganz entspannt.
Die benötigten inländischen Gesetze sind in D noch gar nicht durchgekaut.
Also frohe Weihnachten.
cloudy
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Hatte vor ein paar Tagen schon bei einem größeren ebay-Verkäufer im Impressumszusatz so einen Satz gesehen á la: "Wir nehmen nicht an Onlineschlichtungen teil, sind dazu nicht verpflicht und auch nicht gewillt".

Finde ich leider nicht mehr wieder, wird aber wohl den Hintergrund dieser kommenden Verordnung haben.

Sieht für einen Kunden natürlich auch toll aus, ein solcher Satz: "Müssen wir nicht, wollen wir nicht, machen wir nicht."
"Spaß macht, was Strom verbraucht."
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4now
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Da macht mir mehr sorgen das Onlineshops barrierefrei sein sollen.
Fair trade Kuscheltiere Kuscheldir Handgestrickt und echt Fair. Mit gutem Gewissen Dein Begleiter für Reise und Outdoor.
Im liebsten Etsy-Shop LoveKnitsToys
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wolfcgn
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Grundsatz der Freiwilligkeit

Auch besteht keine Verpflichtung des Unternehmers, sich auf ein vom Verbraucher beantragtes Streitbeilegungsverfahren einzulassen.

Auch die Bundesregierung hat von einer branchenübergreifenden Teilnehmerverpflichtung für Unternehmen abgesehen. Eine solche Teilnahmeverpflichtung würde das System der außergerichtlichen Streitbeilegung in Deutschland, das auf einvernehmliche Lösungen setzt und auf Zustimmung der Beteiligten zum Verfahren gründet, in seiner Rechtsnatur grundlegend verändern. Zum anderen würde die Teilnahmeverpflichtung angesichts des sehr breiten Anwendungsbereichs der Verbraucherschlichtung die Verbraucherschlichtungsstellen mit einer Vielzahl von Verfahren beschweren, die Kosten verursachen, ohne zu einer Einigung zu führen.


http://www.bundesanzeiger-verlag.de/ges ... 16369.html
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Homelys
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Gut das ich doch nicht so doof bin wie befürchtet.
Ich hatte schon Angst das das wieder so eine tolle Änderung ist die heimlich, still und leise hinter dem Rücken der Händler als EU-Gesetz verankert wurde.
Also doch wieder bloß Panikmache vom HB. Wenn das nämlich freiwillig ist was wollen die dann abmahnen?

LG
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koshop
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Jetzt bin ich ein bischen verwirrt. Heute lese ich bei Trustedshops es gebe doch Infopflichten für alle Onlinehändler.

http://www.shopbetreiber-blog.de/2015/1 ... nuar-2016/

Man solle, da die EU Onlineplattform noch nicht existiert folgenden Info auf seiner Webseite einfügen:
“Die Europäische Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert.”
Und unten in den Kommentaren schreibt Herr Rätze von Trustedshops:
Hallo, die Verordnung hat nichts mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zu tun! Die Pflichten gelten unabhängig von einander. Die Infopflicht aus der Verordnung gilt für alle gleich.
Also jetzt doch eine Infopflicht für alle, zumindest für das Portal der EU?
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Vegas
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

koshop hat geschrieben:Also jetzt doch eine Infopflicht für alle, zumindest für das Portal der EU?
Ja, so habe ich das auch verstanden, wobei ich auch den Eindruck habe, daß sich selbst die Experten bei dem ganzen Chaos aus ODR/OS, ADR/AS und VSBG nicht wirklich einig sind.

Hält aber Abmahner wahrscheinlich nicht davon ab, es mal auf gut Glück zu probieren, insofern würde ich den Hinweis lieber zu früh als zu spät einbinden. Negative Feststellungsklagen kosten erstmal Zeit, Geld und Nerven, die man sich auch sparen kann.
buysellonline
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Der Shopbetreiberblog informiert heute dazu wie folgt:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2015/1 ... nuar-2016/

... und schlägt folgendes vor:

Bis dahin sollte man folgenden Hinweis aufnehmen, z.B. in den AGB unter dem Punkt “Beschwerdeverfahren” oder ins Impressum:
“Die Europäische Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert.”

Gibt es dazu fundierte Meinungen? Keine Stimmungen...
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Wolkenspiel
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Ich dachte, es gibt keine Teilnahmeverpflichtung?
Ich glaub, ich spinne. Werden stationäre Händler eigentlich auch verpflichtet, an so einem Mist teilzunehmen? Da gibts doch auch Kunden, die sich übers Ohr gehauen fühlen. Sind wir im Kindergarten? Wer zu blöd ist, zu bestellen oder sich zu informieren, bevor er bestellt ("heuuuul, jetzt musste ich einen Mindermengenzuschlag bezahlen, wie gemein ist das denn? Das steht zwar überall im Shop UND im Checkout, aber ich war halt zu blöd, das zu lesen...heuul"), der soll halt in den Kaufhof gehen und dort einkaufen. Ist halt blöd dann, weil man den ganzen Einkauf nicht wieder zurück geben kann.
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wolfcgn
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Für die Juristen unter uns :winken:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/069/1806904.pdf

Verbraucherstreitbeilegung kommt erst nächstes Jahr.
Das vom Bundestag beschlossene Verbraucherstreitbeilegungsgesetz steht nicht auf der Agenda der Bundesratssitzung vom 18. Dezember 2015. Es wird deshalb voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr verkündet werden. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrats ist am 29.1.2016. Wenn das Gesetz dort abschließend behandelt wird, werden die wesentlichsten Vorschriften am 1. April 2016 in Kraft treten.

Quelle: http://www.schlichtungs-forum.de/
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koshop
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Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Ja, das ist schon klar das die deutsche Regelung erst nächstes Jahr kommt. Das Problem ist aber die EU Verordnung die wohl ab Januar unmittelbar für alle gilt.
foot

Re: Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten ...

Ein schönes neues Jahr 2016 für alle.

http://www.internetrecht-rostock.de/onl ... handel.htm

Interessant der letzte Absatz, da es hier mit Sicherheit viele im Forum betrifft.

Dies bedeutet zunächst, dass ein Internethändler grundsätzlich verpflichtet ist, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die jeder Internethändler haben sollte) zur Frage der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu informieren.

Eine Ausnahme gibt es in § 36 Abs. 3 VSGB. Eine grundsätzliche Informationspflicht entfällt, wenn der Internethändler am 31.12. des vorangegangenen Jahres 10 oder weniger Personen beschäftigt hat. Hier wird man wohl auf die eigenen Arbeitsverhältnisse abstellen müssen, so dass Amazon-Mitarbeiter, die für den Händler Amazon FBA durchführen, nicht mitgezählt werden.

Wir gehen davon aus, dass nur die wenigsten Shopbetreiber zukünftig an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen werden. Nicht zuletzt die zu erwartenden Kosten eines derartigen Verfahrens zeigen, dass dies für Onlinehändler keinen Sinn macht.

In diesem Fall muss kurz und prägnant auf diesen Umstand in AGB hingewiesen werden.
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