Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DSGVO

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Templer
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Hier geht es Ende des Monats für eine Woche zur TÜV-Schulung. Die Schulungen zum Datenschutzbeauftragten müssen sich derzeit echt gut verkaufen.

Ich hoffe der Händlerbund rückt auch langsam mit Informationen zur neuen Datenschutzerklärung raus, denn diese ist ja weit weniger generisch, als die bisherige. Da müssen ja auch unsererseits Daten zusammengetragen werden. Langsam beschleicht mich das Gefühl, als wäre man bei der IT Recht Kanzlei doch besser aufgehoben.


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McMillion
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Ich denke, in erster Linie wird es wichtig sein, zum Stichtag 25.5. eine angepasste Datenschutzerklärung online zu haben sowie seine AGBs zu überarbeiten/ergänzen.

Da fängt es aber schon an: Während es zur Einführung des neuen Widerrufsrecht von hochoffizieller Seite Mustertexte gab, die man an seine Bedürfnisse anpassen konnte, gibt es zur DSGVO gar nichts. Allenfalls Generatoren, die zum Teil unvollständige Ergebnisse ausspucken (z.B. gar keinen Bezug auf Onlineshops aufweisen oder keine Textmodule zu verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten bereitstellen) oder eben reine Datensammler sind. Oder man bezahlt eben dafür bei IT-Recht-Kanzlei oder eRecht24 – dafür dann aber 10-15 Euro im Monat (!) zu berappen, dass man diese Texte erstellt bekommt und nutzen kann, halte ich für Abzocke. Und ob mich das dann auch rechtlich schützt, steht auch auf einem anderen Blatt.

Also die Fragen:
  • • Gibt es denn keine offizielle Stelle, wo man Mustertexte für seine Datenschutzerklärung zusammenstellen kann?
  • • Gibt es wenigstens einen "Datensammler", der alle benötigen Texte zur Verfügung stellt? Insbesondere für Onlineshops und auch die Zahlungsmöglichkeiten nicht vergisst?
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fonprofi
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Ich finde die 10 Euro angemessen von IT- Recht. Dafür gibt es alle Anpassungen für den Shop.
Bei jährlicher Zahlung ist es billiger. Eine Abmahnung kostet mehr bloß weil Du einen Passus vergessen hast.

Und ein Mustertext ist eben ein Muster und nichts angepasstes.
Cisnet
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Wer ShopVote nutzt, kann das Paket mit IT- Recht buchen, kommt günstiger.
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fonprofi
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Cisnet hat geschrieben:Wer ShopVote nutzt, kann das Paket mit IT- Recht buchen, kommt günstiger.
Wer IT-Recht bucht bekommt Shopvote gratis dazu...
Andre (KM)
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Wenn ihr denkt ihr seid noch nicht gut vorbereitet, keine Sorge, ihr seid nicht alleine: https://t3n.de/news/whois-ende-domain-auskunft-1022423/
regalboy
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Andre (KM) hat geschrieben:Wenn ihr denkt ihr seid noch nicht gut vorbereitet, keine Sorge, ihr seid nicht alleine: https://t3n.de/news/whois-ende-domain-auskunft-1022423/
Ich hatte bei meiner letzten Abfrage letzte Woche ein Feld, wo u.a. der Grund der Anfrage abgefragt wurde, bevor man das Ergebnis erhalten hat.
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Templer
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Achtung: Die deutschen Aufsichtsbehörden haben Position bezogen und nach derer Auslegung ist Tracking nur noch per Opt-In rechtskonform möglich. D.h ein Besucher eurer Webseite oder Shops muss vor dem Tracking, z.B. mit Google Analytics einwilligen (Opt-In). Die bisherige Regelung per Opt-Out bzw. Hinweis in der Datenschutzerklärung scheint nicht mehr ausreichend:

https://www.datenschutzbeauftragter-inf ... sk-papier/

Am sichersten ist man daher wohl, wenn man das Tracking zum 25.05. abschaltet bis wohl die ersten Gerichte eine Entscheidung getroffen haben.
mwp
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Templer hat geschrieben:Achtung: Die deutschen Aufsichtsbehörden haben Position bezogen und nach derer Auslegung ist Tracking nur noch per Opt-In rechtskonform möglich. D.h ein Besucher eurer Webseite oder Shops muss vor dem Tracking, z.B. mit Google Analytics einwilligen (Opt-In). Die bisherige Regelung per Opt-Out bzw. Hinweis in der Datenschutzerklärung scheint nicht mehr ausreichend:

https://www.datenschutzbeauftragter-inf ... sk-papier/

Am sichersten ist man daher wohl, wenn man das Tracking zum 25.05. abschaltet bis wohl die ersten Gerichte eine Entscheidung getroffen haben.
Damit wäre das Werbegeschäft in Deutschland vorerst tot. AdSense benutzt auch Cookies und die anderen Werbenetzwerke auch.
wolle
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

mwp hat geschrieben:
Damit wäre das Werbegeschäft in Deutschland vorerst tot. AdSense benutzt auch Cookies und die anderen Werbenetzwerke auch.
Ein sehr schönes Beispiel, wieso es Abkommen wie TTIP bedarf. Nationalstaaten schädigen mit idiotischen Entscheidungen die Interessen von Firmen, die sich nicht wehren können, weil die Staaten nunmal die Gesetzgebungskompetenz haben. Gäbe es den EU-USA Handelsgerichtshof oder ein Schiedsgericht, wie in TTIP vorgesehen, wäre uns dieser ganze Unsinn erspart geblieben. Google würde die EU wegen des Gewinnausfalls verklagen und bekäme recht.
qds1
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

@wolle

Ach die armen, armen wehrlosen Unternehmen... Mit deinem Post hast du sehr schön erklärt, warum TTIP gefährlich ist! Schiedsgerichte würden Politik handlungsunfähig machen.

Klar sind viele Bestimmungen kompletter Schwachfug. Aber deswegen google & Co die Macht geben? Da hast du dann erst recht nix zu sagen oder zu bestimmen. Der Gesetzgeber ist im Idealfall (der zugegebener Maßen leider selten eintritt) dafür da, Interessen von Firmen und Interessen von Bürgern auszugleichen. Google hingegen ist nur an einem interessiert: Gewinnmaximierung.
wolle
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Das kann man natürlich so oder so sehen. Es ist aber aus meiner Sicht einfach nicht richtig, wenn Staaten die Spielregeln einseitig ändern können und dadurch Unternehmen, die ihren Sitz halt nunmal nicht im Geltungsbereich haben, benachteiligen. Das ist ein Moral Hazard. Sinn von TTIP ist ja nicht, die Konzerne übermächtig werden zu lassen, sondern zum Wohle aller Investitionen zu schützen. Kurioserweise haben wir mit rund 130 Staaten Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, ohne dass sich jemand daran gestört hat:

https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Servi ... raege.html

Aber das mit den USA ist dann die Ausgeburt des Bösen?
Sorry, bisschen offtopic und ich erkenne an, dass es dazu unterschiedliche Meinungen geben mag, je nachdem, in welcher Rolle man Staaten sieht. Aber die DSGVO ist m.E. ein schönes Beispiel dafür, warum uns ein solches Abkommen jede Menge Ärger hätte ersparen können, denn es hätte diese Stümperei zum Nachteil aller verhindert.
xMerchant
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Das ist doch nichts anderes als das, was Google schon lange für den Einsatz von Analytics fordert.
...in Form einer Erklärung oder sonstigen eindeutig bestätigenden Handlung vor der Datenverarbeitung eingeholt werden muss...
Wieso müssen wir denn seit Jahren diese schwachsinnige Info zum Cookie-Einsatz auf jeder zweiten Website bestätigen? Weil es Google selbst fordert!

(wer bisher den Cookie-Disclaimer nicht hat und Analytics oder AdSense verwendet, der verstößt seit längerem gegen die AGB von Google)
roemerhaardesign
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Ich habe noch mal eine Frage zur Sache. Wir hosten Shops seit ewigen Zeiten bei 1&1. Von dort wurde uns jetzt ein Link zur Verfügung gestellt über den wir einen Auftrag zur Datenverarbeitung als herunterladen konnten. Der war seitens 1&1 sogar schon unterschrieben. Kunden und Vertragsnummern ergänzt, ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und zurückgemailt - fertig. Einfacher geht es kaum und kundenfreundlich finde ich es auch.

Eine Freundin betreibt einen kleinen JTL Shop und ha die Wawi bei einem Hosting-Anbieter, da sie von mehreren Stellen per Client darauf zugreifen muss. Also haben wir eine kurze Mail dorthin geschickt, mit der Bitte solch eine Vereinbarung bereit zu stellen oder eine von uns bereitgestellte zu unterschreiben.

Antwort:
Guten Tag,
ich habe mich in das Thema eben noch einmal eingelesen, da die DSGVO doch umfangreicher ist.
Da wir den Server allerdings nur technisch warten, und wir auf diesem keine Datenverarbeitung Ihrer Kunden vornehmen, ist ein gesonderter Vertrag nach DSGVO nicht erforderlich.


Kann mal jemand das Brett von meinem Kopf entfernen, bitte. Wieso braucht es keinen ADV, wenn die Daten doch auf dem Server dieses Unternehmens liegen? Ich habe in den letzten Wochen so viel zu dem Thema gelesen, dass ich scheinbar den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehe.

Danke für Euere Hilfe.
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gato77
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Also entweder ich bin jetzt auch komplett mischugge aber es geht nicht darum ob sie die Daten wirklich verarbeiten, sie könnten es und somit reicht es für die Nötigkeit einrs ADV. Ausser sie kommen wirklich nicht an die Daten ran, was ich mir nicht vorstellen kann.
foot

Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

xMerchant hat geschrieben:Das ist doch nichts anderes als das, was Google schon lange für den Einsatz von Analytics fordert.
...in Form einer Erklärung oder sonstigen eindeutig bestätigenden Handlung vor der Datenverarbeitung eingeholt werden muss...
Wieso müssen wir denn seit Jahren diese schwachsinnige Info zum Cookie-Einsatz auf jeder zweiten Website bestätigen? Weil es Google selbst fordert!

(wer bisher den Cookie-Disclaimer nicht hat und Analytics oder AdSense verwendet, der verstößt seit längerem gegen die AGB von Google)
Bist du dir da sicher ?

Das würde ich jetzt so nicht unterschreiben.

Sitzungcookie sind damit sicher nicht gemeint, denn dann würde ja das ganze Internet in Deutschland am 25.05.2018 abgeschaltet, da jede Mutter Schulze Seite diese Cokkie setzt und die ganzen Datenwächter ja dann auch alle aus dem Netz verschwinden.

Analytics und Adsense sind schon etwas anders gelagert.

Über Analysetools kannst du sehr wohl ganz genaue Daten deiner Kunden erfassen und nicht nur die Sitzungcookie.
Und da, sollst du als deutscher Unternehmer, gefälligst den Kunden vorher um Erlaubnis fragen, ähnlich den Bewertungsschmarn und den Newsletterzeugs.

Und so wie das jetzt verstehe, geht es in dem verlinkten Beitrag genau darum.

Für alle Europäer gilt halt die neue Grundrechteverordnung, nur ebend nicht für die Deutschen.

Da muss wieder ein Ahnungsloser das letzte Wort haben.
Zuletzt geändert von foot am 2. Mai 2018 17:16, insgesamt 1-mal geändert.
McMillion
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Wie sieht es eigentlich mit E-Mails zur Bewertungsaufforderung aus? Wenn ich das richtig verstehe, darf man das ja gar nicht (mehr), wenn dafür nicht ausdrücklich ein OK vom Kunden eingeholt wurde (wohl ähnlich dem E-Mail-Newsletter).

Welche Möglichkeit hat man denn, eine Artikelbewertung zu erbitten und wie kann man eine Shopbewertung z.B. bei shopauskunft.de anstupsen?
foot

Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

McMillion hat geschrieben:Wie sieht es eigentlich mit E-Mails zur Bewertungsaufforderung aus? Wenn ich das richtig verstehe, darf man das ja gar nicht (mehr), wenn dafür nicht ausdrücklich ein OK vom Kunden eingeholt wurde (wohl ähnlich dem E-Mail-Newsletter).

Welche Möglichkeit hat man denn, eine Artikelbewertung zu erbitten und wie kann man eine Shopbewertung z.B. bei shopauskunft.de anstupsen?
Gar keine.
Und wenn du vorher die Einwillung einholst, ist das Bewertungstool tod und das Geld darfst du dir sparen.
Denn ganz wenige Kunden klicken auf diesen Zusatz.
Belohnungen darfst ja auch nicht mehr versprechen, denn dann sitzen die Abmahner an deinem Tisch.
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gato77
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

McMillion hat geschrieben:Wie sieht es eigentlich mit E-Mails zur Bewertungsaufforderung aus? Wenn ich das richtig verstehe, darf man das ja gar nicht (mehr), wenn dafür nicht ausdrücklich ein OK vom Kunden eingeholt wurde (wohl ähnlich dem E-Mail-Newsletter).

Welche Möglichkeit hat man denn, eine Artikelbewertung zu erbitten und wie kann man eine Shopbewertung z.B. bei shopauskunft.de anstupsen?


Durch vorherige Erlaubnis der Kunden. Aber das war vorher nicht so viel anders, nur nicht so streng formuliert.
wolle
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Woher habt ihr das mit der Bewertungsaufforderung denn? Ist der § 7 Abs. 3 UWG abgeschafft worden? Hab ich was verpasst?
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