Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DSGVO

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gato77
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

daytrader hat geschrieben: Also wenn die Putzfrau kommt alle Dokumente vom Schreibtisch, den Ablagefächern,... weg räumen, alle Schränke verschließen?

Für alle Wohnungs-/Haushändler und One Man Shows heißt es dann wohl sich vor dem Monitor werfen, wenn die Gattin vorbei läuft :gruebel:
rein theoretisch JA, jedenfalls musst du das felsenfest behaupten...

wer soll das prüfen können? Die Sache ist ja nur,dass man plausibel nachweisen kann, dass die Sachen anständig verwahrt sind... ob nun hin und wieder das nicht so ist, kann ja keiner wissen... wenn doch hättest du ein Problem.


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fonprofi
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

regalboy hat geschrieben:edoch der "einfache Packer", der am Tag zwar 200 Rechnungen sieht, aber abgesehen vom theoretischen abfotografieren oder Abschreiben keine weiteren Zugriffsmöglichkeiten auf Personendaten hat.
Das würde bedeuten, das man in die Sendung nur noch Lieferscheine legen kann, damit der Packer keine Preise sieht.
daytrader hat geschrieben:Für alle Wohnungs-/Haushändler und One Man Shows heißt es dann wohl sich vor dem Monitor werfen, wenn die Gattin vorbei läuft
Oder die Gattin, Sohn, Tochter mit angeben?
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daytrader
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Ich habe im Haus mein Arbeitszimmer. Werde behaupten, dass hier niemand außer mir was zu suchen hat. Wer soll ohne Spionageraum im Nachbarhaus, das Gegenteil behaupten können?

Ob man Frau, Kinder mit rein nehmen kann, ohne dass diese im Unternehmen beschäftigt sind :gruebel: Hieße ja, dass unternehmensfremde Personen Zugriff auf sensible Daten hätten. Kompliziert....

Auf Lieferscheinen steht doch die Adresse. Das sind doch auch personenbezogene Daten!?
Zuletzt geändert von daytrader am 5. Apr 2018 12:53, insgesamt 1-mal geändert.
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fonprofi
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

daytrader hat geschrieben:Ob man Frau, Kinder mit rein nehmen kann, ohne dass diese im Unternehmen beschäftigt sind :gruebel: Hiße ja, dass unternehmensfremde Personen Zugriff auf sensible Daten hätten. Kompliziert....
Es gibt doch die unentgeltliche Familiäre Mithilfe...
https://www.ruv.de/ratgeber/unternehmen ... ienbetrieb
Familienhafte Mitarbeit wird angenommen, wenn ...

der Familienangehörige nur gelegentlich, unregelmäßig gegen Bezahlung aushilft,
keine angemessene Bezahlung für die Arbeitsleistung des Angehörigen gewährt wird.
Also wennd er Sohn mal eben zur Post fährt, oder 3,4 Pakete fertig macht, oder die Palette in die Regale räumt... Oder die Frau den Arbeitsplatz reinigt...
...ist steuerlich uninteressant und man könnte sie angeben. :gruebel:
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daytrader
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Ab wann fällt der Sohn überhaupt darunter? Sobald er lesen kann? Sobald er volljährig ist und die Daten verkaufen kann....Fragen über Fragen.

Eigentlich müsste ich noch alle Lieferanten angeben. Bei Gewährleistungsfällen sende ich die Artikel ja zur Reparatur ein. Oder ich lasse nicht direkt zum Kunden zurücksenden, damit der Hersteller keine Daten bekommt. Drop Shipping am besten auch nicht mehr, wenn mal ein Artikel ausverkauft ist oder doch wieder alle Partner aufnehmen. Puh...
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fonprofi
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Praktisch kann jeder, auch der Sohn, eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterschreiben.
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gato77
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

daytrader hat geschrieben:Ab wann fällt der Sohn überhaupt darunter? Sobald er lesen kann? Sobald er volljährig ist und die Daten verkaufen kann....Fragen über Fragen.

Eigentlich müsste ich noch alle Lieferanten angeben. Bei Gewährleistungsfällen sende ich die Artikel ja zur Reparatur ein. Oder ich lasse nicht direkt zum Kunden zurücksenden, damit der Hersteller keine Daten bekommt. Drop Shipping am besten auch nicht mehr, wenn mal ein Artikel ausverkauft ist oder doch wieder alle Partner aufnehmen. Puh...
Füll mal so ein wisch aus, dann siehst du was du angeben kannst.

1. Die Kundendaten für den Versand/Rechnung fallen unter "normale"Daten also die Am Wenigsten sensiblen Daten.

Lieferanten kannst Du als Empfänger angeben, Transportdienste, nutzen die Daten im Rahmend des Versandes und benötigen glaube ich keinen ADV, aber du informierst ja deine Kunden dass du die Daten an die weitergeben musst. Das ist alles nicht so dramatisch wie es aussieht. wirklich! nur Arbeit um das alles schriftlich festzuhalten.

2. hat fonprofi recht ODER die Familie kommt nicht in dein Büro und an die Daten. Fertisch

UND für uns alle am wichtigsten! Alle Infos im Webshop RICHTIG angeben wegen Abmahnungen, der Rest... Man muss ja erst einmal geprüft werden, und wann und ob das passiert weiss keiner.
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fonprofi
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Aber welche Angaben sind richtig für den Webshop? Zumindest haben wir die Datenschutzerklärung von ITRecht. Das waren mir die 100,— wert.
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gato77
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

fonprofi hat geschrieben:Aber welche Angaben sind richtig für den Webshop? Zumindest haben wir die Datenschutzerklärung von ITRecht. Das waren mir die 100,— wert.
Naja, ich hoffe, dass die die ich von TS habe auch in Ordnung sind, davon gehe ich aus. Und bei dir wird das genauso sein. Ich werde mich aber damit noch auseinander setzten. Ich glaube aber das ist so in Ordnung. Bei Firmen die 10 personen haben die Benötigen dann och einen DSB, müssen den auch im Shop angeben und die Aufsichtsbehörde irgendwann im Mai darüber informieren. Die Infos im Shop sind auch nicht wirklich so viel mehr.
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fonprofi
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Ich glaube das Thema wird beim Sommergrillen bei Anne das Hauptthema sein. applaus

Hat schon jemand einen Preis, was ein externer Diensleister kostet, der zu uns kommt, alles aufnimmt, alles abheftet und uns einen Ordner übergibt mit der Kostennote? Also Fullservice?
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gato77
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

fonprofi hat geschrieben:Ich glaube das Thema wird beim Sommergrillen bei Anne das Hauptthema sein. applaus

Hat schon jemand einen Preis, was ein externer Diensleister kostet, der zu uns kommt, alles aufnimmt, alles abheftet und uns einen Ordner übergibt mit der Kostennote? Also Fullservice?
Ich überlege gerade mich Zertifizieren zu lassen :-y so ca. 300 euro/Monat (kommen hier Angebote rein).

Wenn du einen 1-Mal Service haben möchtest dann würde ich gleich mal.... (keine Ahnung) ca. 1000 Euro für `ne 1Man Show und für größere Firmen, Mitarbeiter usw. gleich mal mehrere Tausend Euro veranschlagen :-D

Und Im Sommer, ist das Thema schon wieder Vergessen... zum 25. Mai 2018 sind wir mit dem Thema durch :-}
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daytrader
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Also die Datenschutzerklärung habe ich seit Jahren mit Abmahnschutz von Janolaw. Daher müsste ich ja dann erstmal auf der sicheren Seite sein. Noch habe ich aber die alte Erklärung drinnen.
miezekatze
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Also wir haben von unserem Anwalt (eigene Firma dafür aufgemacht mit seinen Partnern) einen Einmalpreis der um die 1000€ liegt (je nach Aufwand und Firmengröße) und danach monatliche Kosten von 350€, darin inkludiert natürlich die Verantwortung und eine Stunde im Monat Arbeit damit (wenn es überhaupt anfällt was vermutlich eher nicht passiert).

Nein danke, dafür kann unser MA das machen der sich eh schon darin eingelesen hat und mindestens die Hälfte der Arbeit schon erledigt hat.

Das wird ähnlich wie die BG werden. Die kommen alle Jubeljahre mal vorbei oder vermutlich eher wenn sich Endverbraucher über einen beschweren (weil "ich hab die emailadresse nur für ihren Shop benutzt, sie müssen die verkauft haben"). Und dann wird das eben so ablaufen das die schauen ob die gröbsten Punkte abgedeckt sind und sich generell bemüht wird. Im Zweifel ne To DO Liste und fertig ist das.
Die abartig hohen Strafen sind für Konzerne wie Apple und Amazon gedacht (für die die immernoch ein Witz sind aber naja). Nicht für den Betrieb um die 10 MA.
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Templer
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten kann ohnehin kein externer machen, bzw. egal ob das jemand intern oder extern macht, man ist enorm auf die Mithilfe aller Abteilungen im Unternehmen angewiesen. Denn nur jemand aus dem Unternehmen bzw. den einzelnen Abteilungen weiß, wo welche Daten verarbeitet und ggf. weitergegeben werden.
Auch die Umsetzung des Lösch-Konzeptes, sowie das IT-Sicherheitskonzept kann nur jemand intern umsetzen.

Ein externer DSB kann also nur unterstützend bzw. beratend tätig werden. Intern sollte man schon jemanden haben, der sich auch mit dem Thema auskennt.
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gato77
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Templer hat geschrieben:Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten kann ohnehin kein externer machen, bzw. egal ob das jemand intern oder extern macht, man ist enorm auf die Mithilfe aller Abteilungen im Unternehmen angewiesen. Denn nur jemand aus dem Unternehmen bzw. den einzelnen Abteilungen weiß, wo welche Daten verarbeitet und ggf. weitergegeben werden.
Auch die Umsetzung des Lösch-Konzeptes, sowie das IT-Sicherheitskonzept kann nur jemand intern umsetzen.

Ein externer DSB kann also nur unterstützend bzw. beratend tätig werden. Intern sollte man schon jemanden haben, der sich auch mit dem Thema auskennt.
Das ist richtig, und der DSB (egal ob intern oder extern) ist immer nur beratend/unterstützend tätigt.
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Templer
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

gato77 hat geschrieben: Das ist richtig, und der DSB (egal ob intern oder extern) ist immer nur beratend/unterstützend tätigt.
Richtig. Streng genommen hat der DSB wenig mit dem Verarbeitungsverzeichnis zu tun. Das ist Aufgabe der Geschäftsleitung. Am Ende bleibt es aber wohl am DSB hängen, dass dieser das Verzeichnis (gemeinsam mit dem Verantwortlichen / der Geschäftsleitung) anfertigt.

Als DSB ist es nur wichtig, dass man alle Mängel und Lösungsstrategien bzw. die Hinweise an die Verantwortlichen schön sauber dokumentiert.
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gato77
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Templer hat geschrieben:
gato77 hat geschrieben: Das ist richtig, und der DSB (egal ob intern oder extern) ist immer nur beratend/unterstützend tätigt.
Richtig. Streng genommen hat der DSB wenig mit dem Verarbeitungsverzeichnis zu tun. Das ist Aufgabe der Geschäftsleitung. Am Ende bleibt es aber wohl am DSB hängen, dass dieser das Verzeichnis (gemeinsam mit dem Verantwortlichen / der Geschäftsleitung) anfertigt.

Als DSB ist es nur wichtig, dass man alle Mängel und Lösungsstrategien bzw. die Hinweise an die Verantwortlichen schön sauber dokumentiert.
Oder wie bei uns (keine MA/keine DSB) alles selbst machen und deshalb informieren :evil:
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Wolkenspiel
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

gato77 hat geschrieben: Wenn du einen 1-Mal Service haben möchtest dann würde ich gleich mal.... (keine Ahnung) ca. 1000 Euro für `ne 1Man Show und für größere Firmen, Mitarbeiter usw. gleich mal mehrere Tausend Euro veranschlagen :-D
Bevor Du irgendetwas anleierst und dafür viel Geld bezahlst - sei so gut, schick mir ne Mail, damit ich Dir diesen Unfug ausreden kann. Ernsthaft. :roll:
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fonprofi
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Ich glaube, am besten ist das Anne ein kostenpflichtiges Seminar macht und wir alle am Samstag nach HD fahren und grillen und Anne erklärt uns wie es geht. Anne muss es wissen, denn Sie hat alles was Probleme machen kann.

Ich wäre dabei und bringe auch einen Stuhl mit.
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gato77
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Wolkenspiel hat geschrieben:
gato77 hat geschrieben: Wenn du einen 1-Mal Service haben möchtest dann würde ich gleich mal.... (keine Ahnung) ca. 1000 Euro für `ne 1Man Show und für größere Firmen, Mitarbeiter usw. gleich mal mehrere Tausend Euro veranschlagen :-D
Bevor Du irgendetwas anleierst und dafür viel Geld bezahlst - sei so gut, schick mir ne Mail, damit ich Dir diesen Unfug ausreden kann. Ernsthaft. :roll:
keine Angst, ich habe nicht vor, einen Cent auszugeben. Aber ich schreibe dir morgen
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