Nun hat Black-Friday.de vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen die Black Friday GmbH und den Abmahner Super Union Holdings Ltd. erwirkt.
Quelle: https://www.black-friday.de/black-frida ... ldings-ltdblack-friday.de hat geschrieben:Die Markenstreitkammer des Landgerichts Düsseldorf hat auf Antrag von Black-Friday.de eine einstweilige Verfügung gegen die Black Friday GmbH sowie die Super Union Holdings Ltd. erlassen.
Die Super Union Holdings Ltd. ist die Inhaberin der deutschen Wortmarke „Black Friday“. Die Black Friday GmbH nimmt für sich in Anspruch, ausschließliche Lizenznehmerin an dieser Marke zu sein.
Mit der einstweiligen Verfügung wird es den genannten Unternehmen untersagt, gegenüber Kunden von Black-Friday.de schriftlich und/oder mündlich zu behaupten, a) die Verwendung der Bezeichnung „Black Friday“ in ihrer Werbung und/oder b) das Einstellen von Verkaufsangeboten auf der Website http://www.black-friday.de, würde eine Verletzung der deutschen Wortmarke „Black Friday“ (Registernummer: 302013057574) darstellen.
Des Weiteren wird es den beiden Unternehmen untersagt, gegenüber Dritten, die auf die Plattform http://www.black-friday.de Verlinkungen auf ihren Webseiten setzen, zu behaupten, das Setzen von Hyperlinks stelle eine Verletzung der eingetragenen deutschen Wortmarke „Black Friday“ dar.
Die Verfügung befindet sich bereits in der Zustellung an beide Antragsgegner. Wie bei jeder einstweiligen Verfügung kann gegen den Beschluss Widerspruch eingelegt werden. Die Einlegung eines Widerspruchs allein beseitigt jedoch nicht die Wirksamkeit einer zugestellten einstweiligen Verfügung.
Wir bitten betroffene Händler und Webmaster, sich nicht einschüchtern zu lassen und uns über Kontaktversuche der Black Friday GmbH und/oder der Super Union Holdings Ltd. zu informieren und uns diese an hinweise@black-friday.de weiterzuleiten:
- Leiten Sie E-Mails der Black Friday GmbH und der Super Union Holdings an uns weiter
- Dokumentieren Sie Anrufe der Black Friday GmbH und schreiben Sie uns „wer“, „wann“ bei Ihnen angerufen hat und „was“ behauptet wurde
- Sollten Sie einen Brief der Super Union Holdings erhalten haben, scannen Sie ihn ein und senden Sie ihn uns per E-Mail
Interessant sind sowohl alle Kontaktversuche vor als auch insbesondere nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung. Vielen Dank!
Betroffenen Händlern, die bereits eine Sublizenz der Marke „Black Friday“ erworben haben, empfehlen wir rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die Rechtmäßigkeit der Kontaktaufnahme durch die Black Friday GmbH und/oder die Super Union Holdings Ltd. prüfen zu lassen.