"Black Friday" Abmahnungen: Einstweilige Verfügung...

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fossi
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"Black Friday" Abmahnungen: Einstweilige Verfügung...

Das Abmahnchaos wegen der angemeldeten Wortmarke "Black Friday" sollte inzwischen bekannt sein.

Nun hat Black-Friday.de vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen die Black Friday GmbH und den Abmahner Super Union Holdings Ltd. erwirkt.

black-friday.de hat geschrieben:Die Markenstreitkammer des Landgerichts Düsseldorf hat auf Antrag von Black-Friday.de eine einstweilige Verfügung gegen die Black Friday GmbH sowie die Super Union Holdings Ltd. erlassen.

Die Super Union Holdings Ltd. ist die Inhaberin der deutschen Wortmarke „Black Friday“. Die Black Friday GmbH nimmt für sich in Anspruch, ausschließliche Lizenznehmerin an dieser Marke zu sein.

Mit der einstweiligen Verfügung wird es den genannten Unternehmen untersagt, gegenüber Kunden von Black-Friday.de schriftlich und/oder mündlich zu behaupten, a) die Verwendung der Bezeichnung „Black Friday“ in ihrer Werbung und/oder b) das Einstellen von Verkaufsangeboten auf der Website http://www.black-friday.de, würde eine Verletzung der deutschen Wortmarke „Black Friday“ (Registernummer: 302013057574) darstellen.

Des Weiteren wird es den beiden Unternehmen untersagt, gegenüber Dritten, die auf die Plattform http://www.black-friday.de Verlinkungen auf ihren Webseiten setzen, zu behaupten, das Setzen von Hyperlinks stelle eine Verletzung der eingetragenen deutschen Wortmarke „Black Friday“ dar.

Die Verfügung befindet sich bereits in der Zustellung an beide Antragsgegner. Wie bei jeder einstweiligen Verfügung kann gegen den Beschluss Widerspruch eingelegt werden. Die Einlegung eines Widerspruchs allein beseitigt jedoch nicht die Wirksamkeit einer zugestellten einstweiligen Verfügung.

Wir bitten betroffene Händler und Webmaster, sich nicht einschüchtern zu lassen und uns über Kontaktversuche der Black Friday GmbH und/oder der Super Union Holdings Ltd. zu informieren und uns diese an hinweise@black-friday.de weiterzuleiten:

- Leiten Sie E-Mails der Black Friday GmbH und der Super Union Holdings an uns weiter
- Dokumentieren Sie Anrufe der Black Friday GmbH und schreiben Sie uns „wer“, „wann“ bei Ihnen angerufen hat und „was“ behauptet wurde
- Sollten Sie einen Brief der Super Union Holdings erhalten haben, scannen Sie ihn ein und senden Sie ihn uns per E-Mail

Interessant sind sowohl alle Kontaktversuche vor als auch insbesondere nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung. Vielen Dank!

Betroffenen Händlern, die bereits eine Sublizenz der Marke „Black Friday“ erworben haben, empfehlen wir rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die Rechtmäßigkeit der Kontaktaufnahme durch die Black Friday GmbH und/oder die Super Union Holdings Ltd. prüfen zu lassen.
Quelle: https://www.black-friday.de/black-frida ... ldings-ltd


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fossi
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Re: "Black Friday" Abmahnungen: Einstweilige Verfügung...

Ein kleiner Nachtrag seitens der IT-Recht-Kanzlei:
Angeblich haben die Rechteinhaber der Marke Black Friday bzw. die Lizenznehmer eine einstweilige Verfügung erstritten - es ging um eine Pressemeldung, die suggerierte, dass die Marke Black Friday in DE keinen Bestand hat. Ua. diese Aussage wurde vom Gericht als irreführend angesehen.

Es ändert sich letztlich aber nichts für den Händler: Die Marke ist weiterhin eingetragen und es laufen diverse Löschungsanträge - also weiterhin erstmal Finger weg! Ende der Durchsage.
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Nico-2012
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Re: "Black Friday" Abmahnungen: Einstweilige Verfügung...

Zwar noch nicht rechtskräftig, aber gibt wohl neues zum Thema "Black Friday": https://www.black-friday.de/dpma-beschl ... ack-friday
Untouchable
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Re: "Black Friday" Abmahnungen: Einstweilige Verfügung...

Wie sieht es denn mit "Cyber Monday aus"? Darf man es benutzen oder gibt es dafür auch Abmahnungen?

Bezüglich Black Friday: hier noch ein kleines Update vom 29. September:
Solange über die Rechtsmittel der Markeninhaberin nicht entschieden wurde, ist die Löschung der Marke nicht rechtskräftig. Solange dies der Fall ist, ist die Marke „Black Friday“ immer noch geschützt. Sollte die endgültige Entscheidung bis zum diesjährigen „Black Friday“ am 23. November nicht vorliegen – und davon ist auszugehen – müssen Händler bei der Verwendung des Begriffs mit Abmahnungen der Markeninhaberin rechnen.
Quelle: https://derjuwelier.at/thema/achtung-wo ... eschuetzt/
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Rex
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Re: "Black Friday" Abmahnungen: Einstweilige Verfügung...

Frag mich ernsthaft was es da noch zu entscheiden gibt?
Einen Allerweltsbegriff ins Englische zu übersetzen ist doch nie und nimmer einer eintragungsfähige Marke.

Der nächste kommt dann daher und lässt sich schützen:
Green Thursday
Easter Sunday
Easter Monday
usw.??? :gruebel:
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Nico-2012
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Re: "Black Friday" Abmahnungen: Einstweilige Verfügung...

@Rex
:gruebel:
Da wurde nichts ins englische übersetzt, sondern man hat einfach versucht den amerikanischen Begriff sich für DE schützen zu lassen und hatte (vorerst) erfolg.
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Rex
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Re: "Black Friday" Abmahnungen: Einstweilige Verfügung...

Black Friday = Schwarzer Freitag, ist aber auch im deutschen ein Begriff.
Tag des Börsencrashs -> fallende Preise
In Amerika hat es halt noch die Bedeutung des Tages nach Thanksgiving.

Wäre halt so als versuchst du dir beim DPMA die Marke "Aschermittwoch" schützen zu lassen.
Das geht doch nicht.
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Nico-2012
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Re: "Black Friday" Abmahnungen: Einstweilige Verfügung...

Mir ist der deutsche Begriff bekannt, hat aber in diesem Fall nichts mit dem hier gemeinten Black Friday zu tun.

der Apfel ist auch als englischer Begriff geschützt, allerdings gibt es hier entsprechende Klassifikationen für, die beim Begriff Black Friday halt zweifelhaft sind, da diese Begrifflichkeit schon als Synonym für den "Rabatttag" sprich Freitag nach Thanksgiving angesehen werden kann/muss/soll.
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