Urheberrechtsverletzung beim Dranhängen an Artikel

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Glamourpixel
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Re: Urheberrechtsverletzung beim Dranhängen an Artikel

kreien hat geschrieben:
Das ist genau das Gegenteil von dem, was du uns hier schreibst. In deinen eigenen AGB werden nämlich gerade keine unbegrenzten Nutzungsrechte vereinbart.
Hoppla, das ist tatsächlich ein Fehler in den AGB's. Da hat mich noch Niemand drauf hingewiesen und ich habe wohl auch zu selten dort rein geschaut :-( Werde ich direkt ändern. Danke Dir!

So wie Du schreibt, musst Du wohl selbst mal ganz schlechte Erfahrungen gemacht haben?!? Da kann ich leider nicht mitreden, fehlende Nutzungsrechte waren bei meinen Kunden noch nie ein Problem.

Es ist nicht mein Geschäftsmodell, für zusätzliche Nutzungsrechte oder eine Verlängerung Geld zu verlangen, das überlasse ich gerne anderen Fotografen.


Gruß Marco Wydmuch

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SchneiderMusik
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Re: Urheberrechtsverletzung beim Dranhängen an Artikel

Dann dürfte der Fotograf mir eigentlich aber auch nur die Nutzungsrechte in Rechnung stellen dürfen, und nicht das Fotografieren als Tätigkeit selbst.
Das sind ja zwei Paar Schuhe.
Sonst bin ich ja als Auftraggeber auch der Dumme, bezahle die Erstellung und der Fotograf kann dann die Bilder nach Gutdünken weiterverkaufen, vielleicht sogar noch mit meinem exklusivem Produkt drauf, ohne jedwede Selbstkosten zu haben. Die hatte ich ja schon bezahlt.
Das gleiche gilt aber auch z.Bsp. für Programmierer.
Ich hatte da Unsummen für spezielle Programmerweiterungen ausgegeben, die der Programmierer dann mehrfach weiterverkauft hat.
Mittlerweile mache ich mit meinen beauftragten Fotografen oder Programmierern Nutzungsverträge, über die Ergebnisse der von mir voll umfänglich bezahlten Leistungen.
Hat bisher keinen gestört und alle sind auf der sicheren Seite.
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Glamourpixel
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Re: Urheberrechtsverletzung beim Dranhängen an Artikel

SchneiderMusik hat geschrieben:Dann dürfte der Fotograf mir eigentlich aber auch nur die Nutzungsrechte in Rechnung stellen dürfen, und nicht das Fotografieren als Tätigkeit selbst.
Das sind ja zwei Paar Schuhe.
Sonst bin ich ja als Auftraggeber auch der Dumme, bezahle die Erstellung und der Fotograf kann dann die Bilder nach Gutdünken weiterverkaufen, vielleicht sogar noch mit meinem exklusivem Produkt drauf, ohne jedwede Selbstkosten zu haben. Die hatte ich ja schon bezahlt.
Das gleiche gilt aber auch z.Bsp. für Programmierer.
Ich hatte da Unsummen für spezielle Programmerweiterungen ausgegeben, die der Programmierer dann mehrfach weiterverkauft hat.
Mittlerweile mache ich mit meinen beauftragten Fotografen oder Programmierern Nutzungsverträge, über die Ergebnisse der von mir voll umfänglich bezahlten Leistungen.
Hat bisher keinen gestört und alle sind auf der sicheren Seite.
Also das wäre in der Tat unredlich vom dem Fotografen. Ich weiß aber nicht, wie andere Profis das handhaben. Die Produktfotos, die wir in unserem Studio erstellen, sind exklusiv für den Kunden gedacht, es sein denn, er gibt sie an Geschäftspartner weiter. Ich räume mir selbst nur das Recht zu Eigenwerbung ein, denn sonst könnte ich ja gar nicht zeigen, was ich kann. Meine Kunden haben damit auch kein Problem, so lange die Produkte schon öffentlich und nicht mehr geheim sind.

Aber wenn ein Fotograf auf die Idee kommen sollte, Kundenfotos zum Beispiel bei Bildagenturen anzubieten, würde ich als Auftraggeber ebenfalls auf die Barrikaden gehen. Das geht natürlich nicht und kann sicher auch angefochten werden.
Gruß Marco Wydmuch

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Roemer
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Re: Urheberrechtsverletzung beim Dranhängen an Artikel

twe hat geschrieben:Klar bist du nach deutschem Recht der Urheber.


Aber

Ich persönlich sehe das so:

du bekommst das Produkt gestellt, machst eventuell das Foto nach Vorgabe des Auftraggebers, stellst unter Umständen nur das Werkzeug zur Verfügung und deine Arbeit wird bezahlt.
Das machen Handwerker täglich ohne auf die Idee mit Urheberecht zu kommen. Und ich bezweifle das bei vielen (den meisten) Produktfotos irgend eine Schöpfungshöhe erreicht wird.

PS: meine Meinung oben ist nur auf Produktfotos bezogen
JEDES Produktphoto ist urheberrechtlich geschützt. Die Schöpfungshöhe spielt hier keine Rolle.Im Zweifel erklärt es Dir ein Landgericht ;-)
MaxPower1990
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Re: Urheberrechtsverletzung beim Dranhängen an Artikel

Anfängerfrage:

Ich kaufe gelegentlich in kleinem Stil als Kleinunternehmer Waren aus China und verkaufe sie dann mit ein paar Euro Gewinn weiter über Ebay und Amazon. Ich nehme dann meist einfach die Bilder der chinesischen Plattformen, von denen ich bestellt habe.

Wenn ich mir den Thread so durchlese kommt mir der Gedanke, dass ich deswegen übel auf den Sack bekommen und ich irgendwann neben der Ware ein anwaltliches Schreiben auf Mandarin in meinem Briefkasten vorfinden könnte. Ist dem so oder tolerieren die das, wie sind dazu eure Erfahrungen?
miezekatze
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Re: Urheberrechtsverletzung beim Dranhängen an Artikel

Mal abgesehen davon, dass dein Unterfangen sich hoch fragwürdig von der Idee anhört (rechtlich und finanziell) dürfte das dem Chinesen in der Regel ziemlich egal sein. Theoretisch kann er dich zwar sicher abmahnen aber praktisch dürfte das dem zuviel Aufwand sein (sofern er sich überhaupt mit sowas auskennt :roll: ). Ich denke mal wir reden hier auch nicht von hochprofessionellen Fotos?

Also da hätte ich persönlich nicht so die Angst vor.
dadampa
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Re: Urheberrechtsverletzung beim Dranhängen an Artikel

Was habt ihr alle für Fotografen. Ich bekomme alle Rechte für jedes gemachte Foto und fertig. Jedes Fotostudio dass nicht alle Rechte abtritt sollte gemieden werden. Ich geb die Adresse gerne weiter.
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fussel
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Re: Urheberrechtsverletzung beim Dranhängen an Artikel

Ich empfehle einen Weiterbildungskurs bzgl. der Möglichkeiten der Übertragung des Urheberrechts.
Baam
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Re: Urheberrechtsverletzung beim Dranhängen an Artikel

Man kann mit seinem Fotografen sehr individuelle Lizenzmodelle vereinbaren. Zum Beispiel die ausschließlichen Nutzungsrechten ohne Einschränkungen.

Erspart viele Probleme.

Bei Amazon & eBay muss man zB auch sehr vorsichtig sein, wenn nur zeitlich oder örtlich begrenzte Nutzungsrechte übertragen wurden.
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Freak
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Re: Urheberrechtsverletzung beim Dranhängen an Artikel

Ich denke die Wahrscheinlichkeit, dass das Foto vom Chinesen selbst von irgendwo kopiert wurde, ist garnicht mal so gering, d.h. das anwaltliche Schreiben kann auch schnell mal in Deutsch oder Englisch sein.
MaxPower1990
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Re: Urheberrechtsverletzung beim Dranhängen an Artikel

miezekatze hat geschrieben:Mal abgesehen davon, dass dein Unterfangen sich hoch fragwürdig von der Idee anhört (rechtlich und finanziell)
Wieso?
Freak hat geschrieben:Ich denke die Wahrscheinlichkeit, dass das Foto vom Chinesen selbst von irgendwo kopiert wurde, ist garnicht mal so gering, d.h. das anwaltliche Schreiben kann auch schnell mal in Deutsch oder Englisch sein.
Das ist natürlich ein guter Punkt.

Also woher weiß ich denn bei einem Bild, ob ich es benutzen darf, oder nicht? Muss ich grundsätzlich davon ausgehen, dass ich kein Bild einfach verwenden darf?
Ralf
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Re: Urheberrechtsverletzung beim Dranhängen an Artikel

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