SchneiderMusik hat geschrieben:Dann dürfte der Fotograf mir eigentlich aber auch nur die Nutzungsrechte in Rechnung stellen dürfen, und nicht das Fotografieren als Tätigkeit selbst.
Das sind ja zwei Paar Schuhe.
Sonst bin ich ja als Auftraggeber auch der Dumme, bezahle die Erstellung und der Fotograf kann dann die Bilder nach Gutdünken weiterverkaufen, vielleicht sogar noch mit meinem exklusivem Produkt drauf, ohne jedwede Selbstkosten zu haben. Die hatte ich ja schon bezahlt.
Das gleiche gilt aber auch z.Bsp. für Programmierer.
Ich hatte da Unsummen für spezielle Programmerweiterungen ausgegeben, die der Programmierer dann mehrfach weiterverkauft hat.
Mittlerweile mache ich mit meinen beauftragten Fotografen oder Programmierern Nutzungsverträge, über die Ergebnisse der von mir voll umfänglich bezahlten Leistungen.
Hat bisher keinen gestört und alle sind auf der sicheren Seite.
Also das wäre in der Tat unredlich vom dem Fotografen. Ich weiß aber nicht, wie andere Profis das handhaben. Die Produktfotos, die wir in unserem Studio erstellen, sind exklusiv für den Kunden gedacht, es sein denn, er gibt sie an Geschäftspartner weiter. Ich räume mir selbst nur das Recht zu Eigenwerbung ein, denn sonst könnte ich ja gar nicht zeigen, was ich kann. Meine Kunden haben damit auch kein Problem, so lange die Produkte schon öffentlich und nicht mehr geheim sind.
Aber wenn ein Fotograf auf die Idee kommen sollte, Kundenfotos zum Beispiel bei Bildagenturen anzubieten, würde ich als Auftraggeber ebenfalls auf die Barrikaden gehen. Das geht natürlich nicht und kann sicher auch angefochten werden.