Verpackungsgesetz - Ladenlokal

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Rex
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Re: Verpackungsgesetz - Ladenlokal

al-k-seltzer hat geschrieben: 22. Jan 2019 17:37 Weil die Verpackungsverordnung seitdem gilt.
Es dürfte doch wohl jedem klar sein, dass ein Geschäft, welches erst später eröffnet wurde, sich nicht schon 1991 dem dualen System angeschlossen hat.
Das zum Thema Schlussfolgerungen.
Und ziehst selbst die falschen Schlussfolgerungen oder erfasst den Kontext nicht.
Niemand hat explizit Geschäfte erwähnt, die erst später eröffnet haben.

Es ging um die kleinen Geschäfte (inkl. Imbisse) welche bereits seit 1991 existieren und sich bis heute nicht beteiligen, sowie natürlich alle später eröffneten Geschäfte (inkl. Imbisse) die sich seit ihrer Eröffnung nicht beteiligen. Also um alle kleinen Geschäfte egal ob vor 1991 eröffnet oder danach.

Bleibt aber immer noch die Frage, wie können kleine stationäre "Offline" Geschäfte sich nun überhaupt registrieren?
Sofern Sie denn wöllten^^ 8)


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online-beobachter
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Re: Verpackungsgesetz - Ladenlokal

Im Jahr 2019 kann man durchaus davon ausgehen das man als Geschäftsmann einen Computer besitzt.
Das selbe gilt ja auch für Elster, kann man eiegntlich nur noch am PC machen.
regalboy
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Re: Verpackungsgesetz - Ladenlokal

ReginaSF hat geschrieben: 22. Jan 2019 17:16...

Ich verstehe echt nicht, was das ganze Gejammere soll. Seid doch froh, dass es hier scheinbar endlich einen Hebel gibt, der zumindest in diesem kleinen Bereich für mehr Gleichbehandlung sorgt und dass es den einen oder anderen, der aufgrund seiner bewussten oder unbewussten Ignoranz einen Kostenblock weniger hatte als ihr, jetzt ran muss. Diese Argumentation greift natürlich nur für diejenigen, die bisher ihre Verpackungen lizenziert hatten und nicht für alle Bauernschlauen.
Problem ist halt, dass sich gefühlt 90% nicht daran halten.
a) Die, die sich dran halten, müssen mehr Geld für die Entsorgung zahlen
b) Von den 90% werden ggf. nur 10% erwischt, bzw. wechseln viele Kleinverkäufer eh so schnell, dass keine Verfolgung stattfindet bzw. niemand sie aktiv anmahnt
c) Zahlen die ganzen China-Versender(aus China aber auch FBA) eher nicht
d) Ist ein "Wasserkopf" entstandend, der einen großen Teil der Kosten ausmacht
e) Ist jeder Händler verpflichtet, alles zu registrieren melden, nachzuhalten......., dies kostet also auch jeden kleinen Händler Zeit und Geld

Daher freue ich mich z.B. nicht über diese "Gleichberechtigung".
mwp
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Re: Verpackungsgesetz - Ladenlokal

Bei unserem kleinen Gewerbegebiet sind ca. 60 Firmen, ca. 20 davon haben einen aktiven Versandhandel soweit ich weiß, 1 Bäcker, 1 Metzger, 1 Döner, Pizzaria, alles da. Zu unserer Postleitzahl gibt es bei LUCID drei Einträge, der Gärtner, ein Möbelhaus und wir.
ReginaSF
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Re: Verpackungsgesetz - Ladenlokal

regalboy hat geschrieben: 22. Jan 2019 18:28 Problem ist halt, dass sich gefühlt 90% nicht daran halten.
a) Die, die sich dran halten, müssen mehr Geld für die Entsorgung zahlen
b) Von den 90% werden ggf. nur 10% erwischt, bzw. wechseln viele Kleinverkäufer eh so schnell, dass keine Verfolgung stattfindet bzw. niemand sie aktiv anmahnt
c) Zahlen die ganzen China-Versender(aus China aber auch FBA) eher nicht
d) Ist ein "Wasserkopf" entstandend, der einen großen Teil der Kosten ausmacht
e) Ist jeder Händler verpflichtet, alles zu registrieren melden, nachzuhalten......., dies kostet also auch jeden kleinen Händler Zeit und Geld

Daher freue ich mich z.B. nicht über diese "Gleichberechtigung".
Liest sich wie ein Plädoyer zur Aufhebung des Tempolimits vor unserer Schule. Und wenn man all das, was nicht perfekt funktioniert nicht machen würde, dann bräuchte man allerdings auch keins, denn dann wären weder Autos unterwegs noch würden Kinder gebildet.

Mal ernsthaft, das Register gibt es jetzt seit 22 Tagen. Die ersten Abmahnungen sind draußen. Das Thema schlägt Wellen. Das wird zu einer Verbesserung der Situation führen. Ganz sicher ist es nicht der Untergang des Abendlandes, zumindest nicht für diejenigen, die sich bisher schon halbwegs gewissenhaft an die - unveränderte - Rechtslage gehalten haben.
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Re: Verpackungsgesetz - Ladenlokal

Rex hat geschrieben: 22. Jan 2019 18:08
inkl. Imbisse
Lucid sagt:
Serviceverpackung ist eine Verpackung, die erst beim Letztvertreiber mit Ware befüllt wird, um die Übergabe an den privaten Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen. Typische Beispiele sind Brötchentüten, Fleischerpapier, Schalen für Pommes Frites, Coffee-to-go-Becher oder Tüten für Obst und Gemüse. Hier – und nur hier – darf derjenige, der diese Verpackungen erstmals mit Ware befüllt in Verkehr bringt
(z. B. Bäcker, Fleischer, Imbiss, Café oder Händler), die Verpackung bereits mit der Systembeteiligung kaufen.
Also müssen sich deine ausländischen Imbissbetreiber nicht registrieren wenn sie lizensierte Verpackungen nutzen. Die Deutschen übrigens auch nicht.
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
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