Hallo, wir sind eigendlich nur Online tätigt, es haben sich einige Restposten und Musterware (alles Neuware)
gesammelt, die wir gerne in 2 Sonntage am Trödelmarkt / Flohmarkt loswerden wollen.
Was muss man beachten ? Müssen wir auch Quittungen für verkaufte Ware ausstellen ? Soll man das Umsatz dann in WaWi unter Barverkauf buchen? oder nicht?
Flohmarkt hat Festsetzung nach§ 69 GewO - also man braucht keine Reisegewerbe.
Wenn jemand Ahnung/Erfahrung von hat würden wir sehr frohen !
Am Trödelmarkt / Flohmarkt gesammelte Restposten verkaufen
Re: Am Trödelmarkt / Flohmarkt gesammelte Restposten verkauf
Sollen wir Steuern hinterziehen oder besser nicht?Was muss man beachten ? Müssen wir auch Quittungen für verkaufte Ware ausstellen ? Soll man das Umsatz dann in WaWi unter Barverkauf buchen? oder nicht?
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Re: Am Trödelmarkt / Flohmarkt gesammelte Restposten verkauf
Meistens darf man auf Flohmärkten keine Neuware verkaufen. Deshalb da vorher nachschauen. Quittungen musst du nur ausstellen, wenn ein Kunde danach frägt. In der Wawi musst du das garnicht buchen, in der Buchhaltung aber natürlich schon. Wenn es dadurch für dich einfacher wird, macht es vielleicht Sinn, den Tagesumsatz in der Wawi als Bareinnahme einzugeben. Die einzelnen Umsätze musst du nicht einzeln verbuchen.
Euer Gärtner Michael
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Re: Am Trödelmarkt / Flohmarkt gesammelte Restposten verkauf
Bitte korrigiere mich, aber muss eine WAWI - wenn sie denn vorhanden ist - nicht ordnungsgemäß geführt werden?Gardenandmore hat geschrieben:.... In der Wawi musst du das garnicht buchen ....
Wie kann man sonst das Fehlen der Artikel bei der nächsten Inventur erklären?
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Re: Am Trödelmarkt / Flohmarkt gesammelte Restposten verkauf
Verschnitt, defekt, vom Regal gefallen etc.regalboy hat geschrieben:Wie kann man sonst das Fehlen der Artikel bei der nächsten Inventur erklären?
Falls überhaupt eine Inventur gemacht werden muss.
Re: Am Trödelmarkt / Flohmarkt gesammelte Restposten verkauf
Generell natürlich.al-k-seltzer hat geschrieben:Verschnitt, defekt, vom Regal gefallen etc.regalboy hat geschrieben:Wie kann man sonst das Fehlen der Artikel bei der nächsten Inventur erklären?
Falls überhaupt eine Inventur gemacht werden muss.
Macht sich nur nicht gut.
Und je weniger um so besser.
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Re: Am Trödelmarkt / Flohmarkt gesammelte Restposten verkauf
Eine Wawi sollte ordentlich geführt werden. Das heißt nicht, man muss sich das Leben selbst schwer machen, wenn(!) es anders einfacher geht. Wichtig ist, du machst es nachvollziehbar und steuerlich korrekt. Das ist in vielen Fällen am einfachsten zu machen, indem man die Wawi sauber nutzt. Das Fehlen der Artikel bei der nächsten Inventur kann aber durchaus auch durch einen handschriftlichen Zettel, eine Excel Tabelle oder sonst irgendwie erklärt werden. ein komplettes Geschäft würde ich so nicht machen, aber wenn man sein Tagesgeschäft sauber macht und dann 2 mal im Jahr auf nem Flohmarkt Restposten verkloppt, und am Abend nen Zettel schreibt, was an Bestand fehlt und was demgegenüber an Einnahmen reingekommen ist, dann passt das sicher.
Euer Gärtner Michael
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Re: Am Trödelmarkt / Flohmarkt gesammelte Restposten verkauf
Muster Produkte sind in Eingangsrechnungen nicht erfasst, das haben unsere Großhändler/Hersteller immer "Gratis" ins Container rein geworfen es sammelt sich ja.regalboy hat geschrieben:Bitte korrigiere mich, aber muss eine WAWI - wenn sie denn vorhanden ist - nicht ordnungsgemäß geführt werden?Gardenandmore hat geschrieben:.... In der Wawi musst du das garnicht buchen ....
Wie kann man sonst das Fehlen der Artikel bei der nächsten Inventur erklären?
Wie gesagt wir haben nicht vor daraus eine Richtige einkommt quelle zu bilden, ist halt schade die Sachen wegzuschmeißen, und Frische Luft am Flohmarkt wird auch nicht schaden.
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Re: Am Trödelmarkt / Flohmarkt gesammelte Restposten verkauf
Komm nicht auf die Idee das bei einer Steuerprüfung oder so zu sagenSchützer hat geschrieben: Muster Produkte sind in Eingangsrechnungen nicht erfasst, das haben unsere Großhändler/Hersteller immer "Gratis" ins Container rein geworfen es sammelt sich ja.
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