Reklamation und Folgekosten nach 8 Monaten Benutzung

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nikki
Beiträge: 24
Registriert: 30. Mai 2017 10:41

Reklamation und Folgekosten nach 8 Monaten Benutzung

Hallo zusammen,

wir verkaufen Schließzylinder von ABUS.
Der Kunde war beim Kauf Ende Februar schon in der Kategorie "schwierig" einzuordnen ;-)

Nun kam es zu einer Fehlfunktion des Schließzylinders. Der Kunde hat selbst lange an der Tür rumgebastelt und am Ende mit Hilfe seines Nachbarn den Zylinder aufgebohrt.
Für die Hilfe hat er ihm angeblich 50€ bezahlt und die möchte er jetzt von mir wieder haben.
+ einen Schließzylinder der garantiert nie wieder kaputt geht.

Ich verstehe den Frust. Das Thema Türsicherheit ist oft heikel und wenn hier etwas nicht wie erwartet funktioniert ist das ganz schnell sehr bitter für den Betroffenen.

Aber bin ich als Händler hier wirklich in der Pflicht?
So eine Art Reklamation hatten wir bisher noch nicht.
Was weiß ich was er die letzten Monate mit der Ware angestellt hat?

Danke für eure Tipps im Umgang mit dieser Reklamation.

Gruß nikki


3 Monate gratis Händlerbund
boston60
Beiträge: 75
Registriert: 8. Jun 2012 17:40

Re: Reklamation und Folgekosten nach 8 Monaten Benutzung

hi nikki...

nach Kauf ...und nach 6 Monate trifft die Beweisumkehrlast in Kraft. Goggel mal danach
regalboy
Beiträge: 10017
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Reklamation und Folgekosten nach 8 Monaten Benutzung

Zuerst aber mal dem Hersteller den Sachverhalt schildern.

Vielleicht möchte dieser ja dem Kunden entgegen kommen.
Doppel
Beiträge: 3043
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Re: Reklamation und Folgekosten nach 8 Monaten Benutzung

Sorry nix da.
a) hat der Kunde sich erst nach 8 Monaten gemeldet - wie schon geschrieben, ist da nix mehr mit Beweiskraft vom VK - hier st der Kunde in der Pflicht.

b) was schraubt der da mit dem Nachbarn dran rum?
Er hätte entweder sich vor dieser Aktion beim VK melden müssen, um den Sachverhalt zu klären und eventuell as auf Kulanz zu bekommen oder auf eigene Kosten einen Schlüsseldienst.

Aber einfach mit Handschlag mit dem Nachbarn was "ausmachen" und dieses Geld dann nach 8 Monaten vom VK zu verlangen - ist eher dreist und stinkt aus meiner Sicht gewaltig.
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