Zahlungsstreitfall

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blauauge
Beiträge: 3
Registriert: 28. Mai 2018 10:58

Zahlungsstreitfall

Mein erster Zahlungsstreitfall.

Kundin kauft, zahlt und bewertet 2 Tage später positiv.
Vor 4 Tagen dann eine Mail vom Kunden mit der Nachricht " ich habe ihnen den betrag überwiesen wieso ist er nicht bei ihnen". Ich weise die Kundin auf ein mögliches Missverständnis zwischen Bezahldienst und Ebay hin.
Heute kommt ein Streitfall rein. Die Begründung: der Käufer hatte ein Problem beim Bezahlen der Transaktion. Der Betrag wird einbehalten.
Es handelt sich nur um einen kleinen Betrag (unter 20Eur), wurde deshalb auch nich versichert verschickt. Es gibt also keinen Sendungsnachweis und ich bin mir nicht sicher, wie ich reagieren soll. Ignoriere ich den Fall, wird wohl gegen mich entschieden. Fechte ich den Streitfall ohne Sendungsnachweis an, kann ich am Ende noch 16 Eur drauflegen. Gibt es irgendeine Möglichkeit, meine Sicht der Dinge darzustellen (nachdem ich auf anfechten geklickt habe)?

Ich weiß, dass es solche Fälle nach der Einführung der Neuen Zahlungsabwicklung häufig gab und eine Bestätigung vom Kunden über den Erhalt der Ware nicht ausreichend war.
Wie handhabt Ebay sowas mittlerweile? Hab ich die Arschkarte gezogen und muss erstatten wo es eigentlich nichts zu erstatten gäbe oder bringt es was, den Support zu kontaktieren?


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RepoBeepo

Re: Zahlungsstreitfall

Hat die Person nicht positiv bewertet ? Dies ist ein klares Indiz dafür, dass der Artikel ankam. Weiterhin "der Käufer hatte ein Problem beim bezahlen der Transaktion" ? Mit dem Artikel ist aber alles ok.

Fechte an, und nimm dann mit (Erfahrung) wie es weiter ging.
icstore
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Beiträge: 927
Registriert: 17. Jun 2017 21:23

Re: Zahlungsstreitfall

Bei normalen Käuferschutzfällen ist es so, dass allein eine positive Bewertung kein zustellnachweis ist. Der Kunde muss schon ausdrücklich schreiben er hat den Artikel erhalten, zB. "Artikel wurde schnell geliefert" oder selbst eine negative "Artikel wurde 5 Tage zu spät zugestellt" sind ein Nachweis. Ein blosses "alles gut" reicht nicht. Ich vermute hier wird es ähnlich sein.
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hkhk
Beiträge: 8492
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Zahlungsstreitfall

icstore hat geschrieben: 9. Apr 2022 17:18 Der Kunde muss schon ausdrücklich schreiben er hat den Artikel erhalten, zB. "Artikel wurde schnell geliefert" oder selbst eine negative "Artikel wurde 5 Tage zu spät zugestellt" sind ein Nachweis.
sorry, aber das ist Blödsinn!
Kannst du ein Quelle nennen?

Für eBay ist eine Bewertung kein Beweis für die Zustellung im Falle eines Streitfalls. So hat es mir mal der Kundendienst ausdrücklich erläutert.
Bewertungen können versehentlich abgegeben werden, Verwechslungen etc.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
icstore
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Beiträge: 927
Registriert: 17. Jun 2017 21:23

Re: Zahlungsstreitfall

hkhk hat geschrieben: 9. Apr 2022 17:32
icstore hat geschrieben: 9. Apr 2022 17:18 Der Kunde muss schon ausdrücklich schreiben er hat den Artikel erhalten, zB. "Artikel wurde schnell geliefert" oder selbst eine negative "Artikel wurde 5 Tage zu spät zugestellt" sind ein Nachweis.
sorry, aber das ist Blödsinn!
Kannst du ein Quelle nennen?

Für eBay ist eine Bewertung kein Beweis für die Zustellung im Falle eines Streitfalls. So hat es mir mal der Kundendienst ausdrücklich erläutert.
Bewertungen können versehentlich abgegeben werden, Verwechslungen etc.
Quelle ist der Kundenservice. Ich habe selber so einen Fall zubekommen. So ist es bei normalen Käuferschutzfällen die direkt auf eBay abgewickelt werden. Kann bei Zahlungsstreitfällen natürlich anders sein.
RepoBeepo

Re: Zahlungsstreitfall

"der Käufer hatte ein Problem beim Bezahlen der Transaktion."
Ist nicht "der Artikel kam nicht an".
Martin@ebay
Beiträge: 10
Registriert: 11. Jun 2021 12:15
Land: Deutschland

Re: Zahlungsstreitfall

Anfechten ohne Sendungsnummer kannst Du meiner Erfahrung nach abhaken. Ich würde gegebenfalls den Käufer bitten noch etwas abzuwarten und/oder ansonsten direkt die Rückzahlung einleiten. (Danach sicherheitshalber den Käufer direkt auf die Sperrliste.)
blauauge
Beiträge: 3
Registriert: 28. Mai 2018 10:58

Re: Zahlungsstreitfall

Stimmt, ohne Sendungsnummer kann nicht angefochten werden (sagt der sehr freundliche Herr vom Kundenservice). Ich habe mit der Kundin telefoniert und danach mit dem Kundenservice. Bestätigung per E-Mail über den Erhalt der Ware genügt leider auch nicht.

Die Kundin ( nette, alte Dame mit über tausend positiven Bewertungen) war persönlich auf der Bank um nachzufragen. Geld wurde von Klarna abgebucht, App zeigt auch "bezahlt" an. Sie weiß nicht wie Sie weiter vorgehen soll und wollte mir das Geld direkt senden (hätte vieleicht darauf eingehen sollen). Alle Bezahlvorgänge vor und nach ihren Einkauf bei mir funktionierten reibungslos. Ist wohl ein Software- oder Übertragungsfehler oder weiß der Kuckuck.

Ich habe bis zum 14.4 Zeit um anzufechten, geht aber nicht ohne Sendungsnummer. Kundenservice schlägt vor, dass die Kundin direkt auf mein Paypalkonto zahlt und ich nach Erhalt des Geldes dem Streitfall zustimme, das Geld also der Kundin erstattet wird. Ich würde keinen Negativeintrag bekommen... Er hat die Kundin angeschrieben und das Problem geschildert. Ich soll jetzt mein Paypalkonto im Auge behalten und ggf. am 14.4 nochmals anrufen (er hat den Vorfall detailliert für die Kollegen dokumentiert). Jetzt muss die Kundin nur noch ihre Email lesen und eine Person mit Paypal finden. /-(x)
Kundenservice hat sich aber wirklich Zeit genommen und nach einer Lösung gesucht.
roman
Beiträge: 7151
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Zahlungsstreitfall

Scheinbar ist der Grund des Streitfalls dass Klarna das Geld vom Kunden nicht erhalten hat (oder es konnte dort nicht richtig verbucht werden oder der Infotransfer von Klarna zu Ebay hat versagt).

Im Endeffekt weiß man es nicht, weil man ja von keinem verlässliche Infos bekommt (weder der Ebay-Support kann hier im Detail nachsehen, und was der Kunde sagt kann man auch nicht wirklich verifizieren).

Die Begründung "der Käufer hatte ein Problem beim Bezahlen der Transaktion" finde ich jedenfalls amüsant.
Entweder wurde das Geld beim Zahlungspartner von Ebay richtig verbucht oder nicht.
Falls es das nicht wurde, ist's nicht bezahlt und fertig.
Woran die Nichtzahlung liegt, wäre dann ja bloß Spekulation. Daher finde ich diese Begründung putzig.

Vor allem weil es eh um nichts geht, würde ich das erstatten und fertig.
So müsstest Du einerseits die Ebay-Gebühr erstattet bekommen (bekommst Du im Falle eines verlorenen Konflikts nicht zurück) und ersparst Dir die 16 Euro Streitfallgebühr und einen Mangeleintrag (falls grenzwertige Kontoperformance, kann der sehr schädlich sein).

Je nachdem wie sehr Du den <20 Euro hinterherlaufen willst, kannst dem Kunden ja noch mitteilen dass die Zahlung mißlungen ist, und Du um Überweisung/Paypal/whatever ersuchst. Die Chancen stehen ja nicht so schlecht dass Du das Geld vom Kunden direkt noch bekommst.
Sind ja nicht alles Verbrecher auf der Welt.

Prinzpiell muß ich sagen dass auch mit der neuen Zahlungsabwicklung die Zahlungsstreitfälle aus meiner Sicht gleich null sind (war mit der alten ZA so und hat sich mit der neuen ZA glücklicherweise nicht geändert).
Zahlungsstreitfälle sollte es eigentlich nur geben wenn Ware nicht ankommt, oder wenn ein Zahlungsmittel mißbraucht wurde (CC-Betrug, geplatzte Lastschrift und ähnliches).

Dass im konkreten Fall möglicherweise der Kunde einfach nicht (richtig) an Klarna bezahlt hat (oder Klarna irgendeinen Fehler macht), würde ich eigentlich nicht als Grund für einen Zahlungsstreitfall sehen.
Grade bei Klarna gibt es ja einige "windige" Zahlungsmethoden (Lastschrift, Kauf auf Rechnung, Ratendings...). Und wenn hier der Kunde nicht zahlt, dann sehe ich Klarna in der Pflicht den Fehlbetrag beim Kunden einzutreiben oder den Verlust abzudecken, aber nicht, weil die russisches Roulette mit windigen Zahlungsmethoden spielen, hier einen Zahlungsstreitfall daraus zu machen.

Ich habe schon viele tausende Transaktionen mit der neuen ZA durchgemacht.
Die Wahrscheinlichkeit sagt, dass einige davon Klarna benutzt haben, und dann nicht gezahlt haben. Aber Zahlungsstreitfall hatte ich bislang nicht einen einzigen.
Von daher scheint es doch nicht so, als würde jedes Klarna-Eintreibungsproblem bis zum Verkäufer als Zahlungsstreitfall durchschlagen *aufHolzKlopf*
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