Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

Community Forum für eBay Händler - Hilfe für eBay-Verkäufer
- Diskussionsforum -
ebay Community Forenbereich auf sellerforum.de

eBay zählt zu den größten E-Commerce Marktplätzen für Verkäufer in Deutschland.
In unserem eBay-Forum finden Händler einen Erfahrungsaustausch, aktuelle Informationen und Tipps zum Geld verdienen mit eBay.de und eBay.com
der Sorgfältige
Beiträge: 81
Registriert: 13. Jun 2020 17:34
Land: Deutschland

Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

Halllo,
bekanntlich ist für die Weitergabe der Kundenmailadresse an den Versanddienstleister die Einwilligung des Kunden erforderlich. Aber wie sieht es mit der Weitergabe der von ebay verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an den Versanddienstleister aus?
Soweit ich weiß besteht diese verschlüssselte mailadresse ohnehin nur temporär. Allerdingsweiß ich nicht, ob mails vom Versanddienstleister dann erst über das ebay System laufen und dann dem Kunden zugestellt werden (Fall 1), oder ob der Versanddienstleister "über einen Umweg" doch die echte mailadresse erhält (Fall 2).

Im Fall 1 wäre dann m.E. die Weitergabe an den Versanddienstleister ok, da ja nicht die Kundenmailadresse weitergegeben wurde sondern eine mailadresse der Fa. ebay, die dann mails des Versanddienstleisters weiterleitet. Man könnte also bedenkenlos die kryptische mailadresse beim Versand eintragen.

Im Fall 2 wird es schwieriger. Man selbst hat ja garnicht die Kundenadresse weitergegeben, denn die kennt man nicht. Oder hat man zu wissen das ebay die echte Adresse weitergibt und ist dann verantwortlich?

Ich finde die DSGVO in beiden Fällen uneindeutig. Was mein Ihr dazu?


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
hkhk
Beiträge: 8484
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

die kryptische email Adresse ist keineswegs "temporär".
In dieser mail sind Käufer und Verkäufer zugeordnet.
Daher bekomme ich sehr oft mails von DHL, die vorgeblich vom eBay Verkäufer stammen.

Das ist also sehr wohl eine personenbezogene Adresse, somit personenbezogene Daten, die du ohne Einwilligung keinesfalls weitergeben darfst. Wenn es dumm läuft, hättest du da ein gewaltiges Problem mit dem Datenschutzbeauftragten, sollte der Käufer da ein Fass aufmachen.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
vbc
Beiträge: 1813
Registriert: 13. Mai 2017 10:09
Land: Deutschland

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

Ich bin gerade mal die Daten von einem ebay Stammkunden die letzten 6 Monate durchgegangen, die verschlüsselte Mailadresse hat sich nicht geändert.
Ebenso bei einem Kunden im Januar und Oktober hat sie sich nicht geändert.
Also ist das "temporär" schon mal relativ.
logistics_star
Beiträge: 654
Registriert: 8. Jul 2019 23:24
Land: Deutschland

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

Die eBay Alias E-Mail Adresse ist nicht temporär, wie hier bereits festgestellt.

Meines Erachtens ist die Weitergabe jedoch nicht problematisch, denn diese E-Mail Adresse ist technisch so, dass man diese durch eBay "sperren" kann (habe ich jedenfalls so gehört).
eBay bewirbt diese E-Mail Adresse u.a. auch als Schutz der privaten E-Mail-Adresse.
icstore
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 926
Registriert: 17. Jun 2017 21:23

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

Wie sieht es eigentlich rein rechtlich aus, wenn der Versanddienstleister die Angabe der Mail oder Telefonnummer als Pflichtangabe macht? Ich versende aus dem Ausland nach DE, und alle Kurierfirmen wollen Mail+Tel, ohne das könnte ich kein einziges Paket verschicken... Die Adresse selbst ist ja auch eine persönliche Information, aber wird zur Lieferung benötigt und darf ja weitergereicht werden. Würde mich mal interessieren wie das aussieht - Dann könnten die Kurierdienste ja einfach die Mail verpflichtend machen und die Probleme mit dem Datenschutz wären gelöst...
Benutzeravatar
hkhk
Beiträge: 8484
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

logistics_star hat geschrieben: 28. Nov 2022 10:32 Die eBay Alias E-Mail Adresse ist nicht temporär, wie hier bereits festgestellt.

Meines Erachtens ist die Weitergabe jedoch nicht problematisch, denn diese E-Mail Adresse ist technisch so, dass man diese durch eBay "sperren" kann (habe ich jedenfalls so gehört).
eBay bewirbt diese E-Mail Adresse u.a. auch als Schutz der privaten E-Mail-Adresse.
Eine email Adresse ist IMMER personenbezogen. Weitergabe ohne Genehmigung ist also sehr wohl hochproblematisch!

Egal, was du gehört hast oder im Nachhinein, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, eventuell vielleicht unter Umständen gesperrt werden kann!
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
icstore
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 926
Registriert: 17. Jun 2017 21:23

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

hkhk hat geschrieben: 28. Nov 2022 10:45 Eine email Adresse ist IMMER personenbezogen. Weitergabe ohne Genehmigung ist also sehr wohl hochproblematisch!
Hier im Forum hat mal jemand eine Software entwickelt, die solche Alias-Emailadressen über die eigene Domain generiert hat um eben dieses Datenschutzproblem zu umgehen - wäre also somit auch illegal? Denn die Adresse leitet dann ja auch über den eigenen Mailserver an den Kunden weiter...
regularwheel
Beiträge: 230
Registriert: 11. Nov 2011 17:04

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

hkhk hat geschrieben: 28. Nov 2022 10:45
logistics_star hat geschrieben: 28. Nov 2022 10:32 Die eBay Alias E-Mail Adresse ist nicht temporär, wie hier bereits festgestellt.

Meines Erachtens ist die Weitergabe jedoch nicht problematisch, denn diese E-Mail Adresse ist technisch so, dass man diese durch eBay "sperren" kann (habe ich jedenfalls so gehört).
eBay bewirbt diese E-Mail Adresse u.a. auch als Schutz der privaten E-Mail-Adresse.
Eine email Adresse ist IMMER personenbezogen. Weitergabe ohne Genehmigung ist also sehr wohl hochproblematisch!

Egal, was du gehört hast oder im Nachhinein, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, eventuell vielleicht unter Umständen gesperrt werden kann!
Das gilt so pauschal nur für Deutschland, schon weniger für Versand aus anderen EU Ländern und gar nicht für Versender von außerhalb der EU. Du kannst einen lettischen Versender nicht abmahnen wegen der Weitergabe der email an den Versanddienstleister - das ist dort zum Beispiel erlaubt. Für viele non-EU versender ist wie schon geschrieben diese Angabe Pflicht ( + Telefonnummer ) um ein Label erstellen zu können.
logistics_star
Beiträge: 654
Registriert: 8. Jul 2019 23:24
Land: Deutschland

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

regularwheel hat geschrieben: 28. Nov 2022 11:12
hkhk hat geschrieben: 28. Nov 2022 10:45

Eine email Adresse ist IMMER personenbezogen. Weitergabe ohne Genehmigung ist also sehr wohl hochproblematisch!
Das gilt so pauschal nur für Deutschland, schon weniger für Versand aus anderen EU Ländern und gar nicht für Versender von außerhalb der EU. Du kannst einen lettischen Versender nicht abmahnen wegen der Weitergabe der email an den Versanddienstleister - das ist dort zum Beispiel erlaubt.
Schon surreal das man sich als Deutscher Versender Gedanken darum machen muss, aber ein anderer Verkäufer aus der EU darf es, trotz das in allen Ländern die DSGVO gilt.

Aber Mal ehrlich: Ich glaube eben nicht, dass es in z.B. Lettland erlaubt ist, sondern ehr dass es dort keinen stört. Die DSGVO ist in der ganzen EU gültig.


Edit: Das ist aber nur meine Meinung, überzeugt mich von etwas anderem :)
Zuletzt geändert von logistics_star am 28. Nov 2022 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
Andy79
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 530
Registriert: 12. Mär 2010 12:10
Land: Deutschland
Firmenname: Teeladen Herzberg
Branche: Teeladen mit Ladengeschäft und Onlinehandel
Wohnort: Herzberg
Kontaktdaten:

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

Wir haben 2018 von DHL dazu folgenden Hinweis erhalten (Gilt aber NUR für DHL Deutschland):

es gibt dazu bei DHL Paket folgende bundesweit einheitliche Regelung:

"Die Erbringung von Postdienstleistungen ist keine Auftragsverarbeitung im Sinn von Art. 28 EU Datenschutz-Grundverordnung.
Bei DHL ist neben der erforderlichen Datenverarbeitung auch die inhaltliche Verantwortung für die Aufgabenerfüllung (hier: Erbringung von Postdienstleistungen) angesiedelt.
Die Verarbeitung von Absender- und Empfängeradressen, Vertrags- und Auslieferungsdaten ist erforderlich, um die Postdienstleistung zu erbringen.
Demnach liegt die inhaltliche Aufgabenerfüllung nicht bei dem Auftraggeber. Vielmehr handelt es sich im Verhältnis DHL zu den Kunden um zwei verschiedene Verantwortliche.

Die wesentlichen Beförderungsprozesse sind der zuständigen Aufsichtsbehörde - die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)- bekannt und wurden mit der BfDI abgestimmt.
Zudem bestätigt die BfDI mit Schreiben vom 21.02.2018, dass die Erbringung von geschäftsmäßigen Postdienstleistungen keine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU Datenschutz-Grundverordnung darstellt."

Ich habe Ihnen auch der Vollständigkeit halber die Konzerndatenschutzrichtlinie der Deutschen Post DHL beigefügt.

Zu dem Punkt Weitergabe von Email Adressen zum Zwecke der Paketankündigung gibt es folgendes Statement:

"Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der unabhängigen amtlichen Datenschutzbeauftragten. Zweimal im Jahr beraten Sie über aktuelle datenschutzrechtliche Entwicklungen in der Privatwirtschaft und formulieren gemeinsame Standpunkte. Die wichtigsten Ergebnisse werden in gemeinsamen Arbeitspapieren oder Beschlüssen veröffentlicht. Diese sind für die Aufsichtsbehörden jedoch nicht bindend.

In dem Beschluss vom 23.03.2018 äußerten sich die Aufsichtsbehörden der DSK dahingehend, dass die Übermittlung von E-Mail-Adressen durch Onlinehändler an Postdienstleister nur bei Vorliegen einer Einwilligung der Kunden in diese Übermittlung rechtmäßig sei. Der DSK vertritt die Ansicht, dass die Übermittlung der E-Mail-Adresse nicht auf die Interessensabwägungsklausel als Rechtsgrundlage gestützt werden kann, da es vielen Onlinehändlern durchaus möglich ist die Zustellinformationen selbst an den Kunden weiterzugeben bzw. einen Link zur Sendungsverfolgung in die eigene Bestellbestätigung einzubinden.

Die DHL Paket GmbH vertritt die Auffassung, dass die Weitergabe der E-Mail-Adresse durch einen Versandhändler an die DHL Paket GmbH zum Zwecke der Paketankündigung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der EU Datenschutz-Grundverordnung entweder auf Grundlage der Interessenabwägungsklausel oder mit Einwilligung des Betroffenen datenschutzrechtlich zulässig ist. Dass diese Datenweitergabe zur Wahrung berechtigter Interessen der DHL Paket GmbH erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen überwiegen, wird durch die Ergebnisse der DHL Customer Journey Studie (2015) und einem externen Rechtsgutachten bestätigt. Gemäß dieser Auslegung könnten Versandhändler die E-Mail-Adresse zum Zweck der Paketankündigung auf gesetzlicher Grundlage weitergeben. Gleichwohl können Versandhändler die Datenverarbeitung auch auf eine Einwilligung stützen und hier eine sichere Rechtsgrundlage heranziehen.

Aus diesem Grund wird die DHL Paket GmbH mit der zuständigen Aufsichtsbehörde Kontakt aufnehmen, um eine bestmögliche, künftige Vorgehensweise zu klären."
icstore
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 926
Registriert: 17. Jun 2017 21:23

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

logistics_star hat geschrieben: 28. Nov 2022 11:17
regularwheel hat geschrieben: 28. Nov 2022 11:12

Das gilt so pauschal nur für Deutschland, schon weniger für Versand aus anderen EU Ländern und gar nicht für Versender von außerhalb der EU. Du kannst einen lettischen Versender nicht abmahnen wegen der Weitergabe der email an den Versanddienstleister - das ist dort zum Beispiel erlaubt.
Schon surreal das man sich als Deutscher Versender Gedanken darum machen muss, aber ein anderer Verkäufer aus der EU darf es, trotz das in allen Ländern die DSGVO gilt.

Aber Mal ehrlich: Ich glaube eben nicht, dass es in z.B. Lettland erlaubt ist, sondern ehr dass es dort keinen stört. Die DSGVO ist in der ganzen EU gültig.


Edit: Das ist aber nur meine Meinung, überzeugt mich von etwas anderem :)
Das habe ich ja in meinem vorherigen Beitrag angesprochen. Ich bin in PL - hier kannst du bei keinem Kurierdienst ein Label drucken ohne Mail+Telefon. Ist in fast allen Osteuropäischen Ländern so.

Natürlich ist das rechtlich OK, gab auch schon einige Gerichtsurteile hier dazu - In vielen Fällen ist das so, dass der Kurier dich erst anruft bevor zugestellt wird (ländliche Gebiete vor allem) und ohne diese Information kann keine Zustellung erfolgen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine EU-Richtlinie pauschal verbietet, dass Email/Telnr an Kurierdienste weitergegeben werden dürfen. Die DSGVO wird ja erst in lokales Recht umgesetzt, da kann es dann doch kleine Unterschiede geben.
vbc
Beiträge: 1813
Registriert: 13. Mai 2017 10:09
Land: Deutschland

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

Im DHL GKP steht seit einer Weile dieser Hinweis
Dateianhänge
dhlmail.jpg
logistics_star
Beiträge: 654
Registriert: 8. Jul 2019 23:24
Land: Deutschland

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

vbc hat geschrieben: 28. Nov 2022 12:04 Im DHL GKP steht seit einer Weile dieser Hinweis
Dieser Hinweis ist für alle Arten von E-Mail Adressen.

Im Grundsatz geht es darum, ob es ok ist, die anonymisierte Alias E-Mail Adresse weiterzugeben...
Labskaus
Beiträge: 255
Registriert: 27. Sep 2022 19:33
Land: Deutschland

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

icstore hat geschrieben: 28. Nov 2022 11:33 Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine EU-Richtlinie pauschal verbietet, dass Email/Telnr an Kurierdienste weitergegeben werden dürfen. Die DSGVO wird ja erst in lokales Recht umgesetzt, da kann es dann doch kleine Unterschiede geben.
Jein. Die DSGVO ist das lokale Recht. Sie beruht auf der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) der Europäischen Union. Wenn es in verschiedenen Ländern der EU unterschiedliche Auslegungen der GDPR gibt wird ein Gericht aus einer höheren Instanz das Thema dem EuGH vorlegen. Wie der EuGH entscheiden würde ist eigentlich klar, die GDPR ist da ziemlich eindeutig.

Welcher Online-Shop fordert eigentlich eine Telefonnummer? Ich kenn das nur als optional, würde auch im Leben nicht auf die Idee kommen da irgendwas einzutragen. Wenn es was zu kommunizieren gibt möchte ich das schriftlich, damit ich mich dann auch im Zweifelsfalle darauf berufen kann. Gibt's keine Telefonnummer krieg ich's zwangsläufig schriftlich...
logistics_star
Beiträge: 654
Registriert: 8. Jul 2019 23:24
Land: Deutschland

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

Übrigens, Amazon übergibt die E-Mail Adresse auch an DHL oder DPD, wenn die Ware durch Amazon selbst versendet wird.

Auch bei Prime-by-Seller DPD Paketen, kommen wir Predict E-Mails.

Von daher, Amazon ist doch so Datenschutzkonform :popcorn:
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

Labskaus hat geschrieben: 28. Nov 2022 14:10 Welcher Online-Shop fordert eigentlich eine Telefonnummer?
Bei DPD (Express) ist das mal wieder Pflicht....ich trage hier meine eigene ein.
logistics_star
Beiträge: 654
Registriert: 8. Jul 2019 23:24
Land: Deutschland

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

Labskaus hat geschrieben: 28. Nov 2022 14:10
Welcher Online-Shop fordert eigentlich eine Telefonnummer?
Also bei Speditionsware die man bestellt wird die Telefonnummer abgefragt (dann ist rechtlich zu 100% gedeckt) und bei eBay.de muss man sie regelmäßig eingeben bei Eingabe einer Lieferadresse. Meistens ist die Telefonnummer ehr optional, wie Du schon sagtest.

Was mich interessieren würde ist, darf ich denn anstatt der Telefonnummer bei Speditionsware die E-Mail Adresse als Terminvereinbarung benutzen? engel
Labskaus
Beiträge: 255
Registriert: 27. Sep 2022 19:33
Land: Deutschland

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

logistics_star hat geschrieben: 28. Nov 2022 14:12 Übrigens, Amazon übergibt die E-Mail Adresse auch an DHL oder DPD, wenn die Ware durch Amazon selbst versendet wird.
Hm? Ich weiß nicht wie oft ich schon bei Amazon bestellt habe, aber eine Mail von DHL oder DPD hab ich noch nie bekommen. Ich bekomme immer Mails von Amazon, die mich in deren interne Sendungsverfolgung schicken.
Labskaus
Beiträge: 255
Registriert: 27. Sep 2022 19:33
Land: Deutschland

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

icstore hat geschrieben: 28. Nov 2022 11:33 Das habe ich ja in meinem vorherigen Beitrag angesprochen. Ich bin in PL - hier kannst du bei keinem Kurierdienst ein Label drucken ohne Mail+Telefon. Ist in fast allen Osteuropäischen Ländern so.
Wie versendet man denn in osteuropäischen Ländern ein Paket an "Oma Erna"? Wenn ich meine topfitten Großeltern oder deren Geschwister oder auch nur meine älteren Mieter nach einer Mail-Adresse fragen würde wüssten die gar nicht was ich von denen will. :gruebel:
roman
Beiträge: 7121
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Weitergabe der verschlüssellten ebay Kundenmailadresse an Versanddienstleister

Labskaus hat geschrieben: 28. Nov 2022 14:36 Hm? Ich weiß nicht wie oft ich schon bei Amazon bestellt habe, aber eine Mail von DHL oder DPD hab ich noch nie bekommen.
Ich bekomme bei Amazon (Direktkauf) immer eine Mail des Paketdienstleisters, also vorwiegend DHL (fallweise auch andere).

Auch abseits davon ist es sehr üblich dass Verkäufer die Mailadressen an die Versanddienstleiter weitergeben.

Aus Kundensicht verurteile ich eine Nicht-Weitergabe ausdrücklich!
Ich habe keine Lust mich durch Zig-Logins zu quälen in denen ich dann - wenn überhaupt - bloß kastrierte und fehlerhafte Trackings sehe und erst recht wieder alles rauskopieren muß.
Antworten

Zurück zu „ebay.de“

  • Information