Testkäufe ?

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vbc
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Testkäufe ?

Ich habe diese Woche einen Artikel zurück erhalten. Soweit so unauffällig, Kunde hat halt gekauft, es sich dann anders überlegt und zurück geschickt.

Jetzt das verwirrende:
Auf der Verpackung des Artikels war auf der Rückseite ein Aufkleber mit
Onlineshop/Verkäufer, Name Testkäufer, Bestelldatum, Lieferdatum, Lieferdatum an ** und AZ
(Sternchen sind eine 2-stellige Buchstabenfolge)

Hat sowas schon mal jemand gehabt ?

Anruf beim Käufer hat logischerweise nichts gebracht...
Keine Ahnung, habe das meinem Freund gegeben, weiß nicht, was er damit gemacht hat...


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aaha
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Re: Testkäufe ?

Nö, aber ab und zu habe ich auch gewisse Verdachte. Aber was soll schon passieren, wenn man immer alles schön sauber regelkonform abarbeitet? Widerruf ist eben Widerruf ...
regalboy
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Re: Testkäufe ?

aaha hat geschrieben: 26. Jul 2019 14:53 Nö, aber ab und zu habe ich auch gewisse Verdachte. Aber was soll schon passieren, wenn man immer alles schön sauber regelkonform abarbeitet? Widerruf ist eben Widerruf ...
Nun ja, eigentlich nicht, da der Kauf ja nicht von einem Verbraucher stammte, sondern von einem Konkurrenten / Institution.
vbc
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Re: Testkäufe ?

Sauber und regelkonform ist alles, auch lizensiert und DSGVO gerecht, das macht mir keine Sorgen.

Aber wenn die schon ihren Aufkleber dran lassen, will ich es halt genau wissen.
Und ggfs. auch den Widerruf rückgängig machen, wenn es als gewerblicher Kauf gilt.
Manchmal ist es nicht das Geld, sondern das Prinzip.
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Re: Testkäufe ?

Vlt macht das ebay selbst....

Vor einigen Jahren gab es auf Amazon Testkäufer welche das Einhalten von Jugendschutzbestimmungen überprüfen sollten. Das war im Auftrag Amazons und ich habe auch so einen "enttarnt" da er unvorsichtig war.

Mich würde Interessieren was Du da verkauft hast
vbc
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Re: Testkäufe ?

Ein relativ einfaches Autoersatzteil (Emblem), neu und Original.
Aber auch keins, was ggfs. noch einem Herstellerschutz oder so unterstehen könnte.
Die Umverpackung wurde auch nicht geöffnet. Plastiktüte, eingeschweisst.

Der Aufkleber war ein Ausdruck mit den o.g. Punkten (mit der Schere auf Format geschnitten), die Daten wurden handschriftl. eingetragen und danach mit transparentem Klebeband fixiert.
regalboy
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Re: Testkäufe ?

vbc hat geschrieben: 26. Jul 2019 19:47 Ein relativ einfaches Autoersatzteil (Emblem), neu und Original.
Aber auch keins, was ggfs. noch einem Herstellerschutz oder so unterstehen könnte.
Die Umverpackung wurde auch nicht geöffnet. Plastiktüte, eingeschweisst.

Der Aufkleber war ein Ausdruck mit den o.g. Punkten (mit der Schere auf Format geschnitten), die Daten wurden handschriftl. eingetragen und danach mit transparentem Klebeband fixiert.
Vielleicht wollte man sehen, ob du eine Fälschung verkaufst?
Oder wo die Ware herkommt (welche Verpackung / Sprache auf der Verpackung = Land der Erstinverkehrbringung oder Importeur herausfinden)
vbc
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Re: Testkäufe ?

Um es aufzulösen.
Ich habe heute den Anruf einer Anwaltskanzlei erhalten, dies war ein Testkauf für einen Automobilhersteller, um festzustellen,
ob der Artikel, den ich verkaufe, tatsächlich ein Originalteil ist oder eine Fälschung.
Mir wurde auch die Übernahme der entstandenen Kosten angeboten.
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daytrader
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Re: Testkäufe ?

Testkäufe für diesen Zweck finde ich ja in Ordnung. Aber die schicken es zurück??? Also testen auf Kosten der Händler? Der Anruf zur Kostenübernahme kam doch nur, weil dir es aufgefallen ist, oder?
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hkhk
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Re: Testkäufe ?

Und es war dann auch kein gültiger Widerruf (Käufer war kein Verbraucher).
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
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daytrader
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Re: Testkäufe ?

Stimmt. Komische Geschichte. Anwalt ruft an wegen Testkauf, hat als Anwalt offensichtlich keine Ahnung, dass kein Widerrufsrecht besteht, bietet aber Kostenübernahme an. Warum dann erst erst der Widerruf, wenn man doch Kosten übernimmt und eh kein Widerrufsrecht besteht. Vermutlich wurden wieder die Azubis ran gelassen.
regalboy
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Re: Testkäufe ?

daytrader hat geschrieben: 30. Jul 2019 12:06 Stimmt. Komische Geschichte. Anwalt ruft an wegen Testkauf, hat als Anwalt offensichtlich keine Ahnung, dass kein Widerrufsrecht besteht, bietet aber Kostenübernahme an. Warum dann erst erst der Widerruf, wenn man doch Kosten übernimmt und eh kein Widerrufsrecht besteht. Vermutlich wurden wieder die Azubis ran gelassen.
Oder er hat die Ahnung, will aber Kosten optimieren.
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daytrader
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Re: Testkäufe ?

Oder so. Als Anwaltskanzlei unter Namen von Privatpersonen zu bestellen (mit dem Ziel zu widerrufen) und die verschleierte Identität zur Nutzung von nicht zustehenden Rechten zu nutzen....ist das noch seriös?
roman
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Re: Testkäufe ?

vbc hat geschrieben: 30. Jul 2019 11:51 Um es aufzulösen.
Was mir jetzt aus dem Kontext her nicht ganz klar ist:

Erfolgte der Anruf der Kanzlei weil Du vor ein paar Tagen telefonisch nachgefragt ("war für einen Freund, weiß nix") hast? Oder gab es Deinerseits noch weitere Kontakt- bzw. Aufklärungsversuche?
vbc
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Re: Testkäufe ?

Ich habe die Käuferin und ebay angeschrieben.

ebay hat mir nur geantwortet, dass es sich um keinen Testkauf seitens ebay handelt.

Aber der Anruf erfolgte aufgrund der Tatsache, dass die Testkäuferin drum bat, mich aufzuklären, da mein Schreiben an sie zwar nett und freundlich war, aber scheinbar auch durchaus wirkungsvoll.
Der Anwalt hat mir auch gesagt, dass die Verkäufer das normalerweise nicht mitbekommen (sollen).
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daytrader
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Re: Testkäufe ?

Also werden die Kosten auf den Rücken des Verkäufers optimiert und der Widerruf dazu genutzt, obwohl kein Verbraucher. Und das durch eine Anwaltskanzlei. Klingt wie immer fair.
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