steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

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AndreasSt
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

CNC-Holzwelt hat geschrieben: 3. Jan 2023 11:05 Ich sehe vor allem eines, es handelt sich hier um eine krasse Ungleichbehandlung.

Wer Online verkauft, dem wird schön per Gesetzgebung das Fell über die Ohren gezogen,
wer sonstwo seinen Krempel verkauft wird nicht belangt.
Ich denke, die Rechtslogik ist hier anders. Wenn jeder, der Müller heisst kontrolliert würde und jeder der Meier heisst nicht, wäre es eine Ungleichbehandlung. Solange aber jeder die freie Wahl hat, ob er lieber online verkauft oder auf dem Flohmarkt, ist es auch keine Ungleichbehandlung.


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CNC-Holzwelt
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Natürlich, und das ist auch gut so !
Genau, nur das das Ganze komplett nach hinten losgeht. applaus

1. Sobald der private Einkommensteuerpflichtige mitbekommt, das er damit abgezogen wird,
wirft er noch brauchbare Ware lieber in den Müll, als noch mehr als die so schon über 50%
Abgaben von seinem Einkommen an den Staat zu leisten

2. Das ganze ist rechtlich meiner Ansicht nach sowieso nicht haltbar.

3. Werden einige Plattformen schliessen und die Anbieter weglaufen.
Die zahlen dann keine Steuern mehr und die dann ehemaligen Angestellten sind arbeitslos. :daumenhoch:

Ende vom Lied ist das am Ende weniger Steuern gezahlt werden und das Finanzamt
noch mehr als XX% der Einnahmen für sich selber verpulvern kann.
CNC-Holzwelt
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Ich denke, die Rechtslogik ist hier anders. Wenn jeder, der Müller heisst kontrolliert würde und jeder der Meier heisst nicht, wäre es eine Ungleichbehandlung. Solange aber jeder die freie Wahl hat, ob er lieber online verkauft oder auf dem Flohmarkt, ist es auch keine Ungleichbehandlung.
Es geht genau nicht darum, sondern das Meier Steuern zahlen muss,
auf genau den gleichen Gegenstand den Müller verkauft und der muss es eben nicht.
regalboy
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

CNC-Holzwelt hat geschrieben: 3. Jan 2023 12:08
Ich denke, die Rechtslogik ist hier anders. Wenn jeder, der Müller heisst kontrolliert würde und jeder der Meier heisst nicht, wäre es eine Ungleichbehandlung. Solange aber jeder die freie Wahl hat, ob er lieber online verkauft oder auf dem Flohmarkt, ist es auch keine Ungleichbehandlung.
Es geht genau nicht darum, sondern das Meier Steuern zahlen muss,
auf genau den gleichen Gegenstand den Müller verkauft und der muss es eben nicht.
Ich denke dein Denkfehler liegt bei:
Steuern zahlen MÜSSEN tun beide.
Nur der eine wird halt nicht dabei erwischt.
CNC-Holzwelt
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Es widerspricht meiner Meinung nach eindeutig dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Der eine kann und muss keine Steuern zahlen, da es keine Rechtsgrundlage dafür gibt.
Der andere muss es, weil es dafür ein Gesetz gibt.

Lies mal die Geschichte zur Grundsteuer.
Da ging es auch um unterschiedliche Besteuerung der gleichen Sache.
regalboy
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Es geht doch nicht darum, dass "echte" private Verkäufe steuerpflichtig werden, sondern "nur" darum, dass gewerbliche Verkäufe steuerpflichtig werden?

Aber selbst wenn (was ich nicht unterstütze) auch die privaten Verkäufe steuerpflichtig würden, dann gäbe es die Steuerpflicht doch auch für die Flohmarkt-Verkäufer.
Und wenn die sich daran nicht halten ist es eine ahndbare Steuerhinterziehung.
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Auf dem Flohmarkt kannst Du sowohl gewerblich als auch privat verkaufen. So wie im Netz auch. Im Netz ist es einfacher kontrollierbar. Man könnte jetzt fordern, dass Flohmärkte rigoros kontrolliert werden. Fraglich, ob es da ein vernünftiges Kosten/Nutzen-Verhältnis gibt.

Die Argumentation mit der Gleichbehandlung mit dem Flohmarkt ließe sich ja ausweiten, dass ich im Netz auch FSK-18 Filme an Minderjährige verkaufen will, weil das auf dem Flohmarkt sicherlich auch jemand macht. Kontrolliert ja keiner.

Also was jetzt eigentlich genau: Mehr oder weniger Kontrolle?
CNC-Holzwelt
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Doch es geht um die privaten Anbieter die besteuert werden sollen.
Einfach mal das Gesetz komplett lesen. :D
Amanduz
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Warte mal, also ich kaufe mir eine Gebrauchtwagen und zahle 10k. Verkaufen diesen für 8K nach 2 Jahren und muss darauf noch eigentlich als privater Steuern zahlen?
COD
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Du kaufst als Händler für 10k Ware ein und verkaufst diese für 8k. Musst Du darauf Steuern zahlen?
Roemer
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Amanduz hat geschrieben: 3. Jan 2023 13:10 Warte mal, also ich kaufe mir eine Gebrauchtwagen und zahle 10k. Verkaufen diesen für 8K nach 2 Jahren und muss darauf noch eigentlich als privater Steuern zahlen?
Da fehlt der zu besteuernde Gewinn. Es sei denn Du kannst den Ankauf nicht belegen.

Ich befürchte, hier fehlt es bei einigen Diskutanten an Basiswissen in Sachen Steuerrecht.
Das diskutierte Gesetzt ändert nichts an den Steuerregeln sondert vereinfacht den Kontrollbehörden nur den Zugriff auf Plattformen. Das ist doch nicht so schwer zu begreifen.
CNC-Holzwelt
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Wenn die Karre nur noch 5K "Wert" ist und 3K Gewinn anfallen... :daumenhoch:

Da fragt man sich wer den ganzen Quark ausrechnen und am Ende beurteilen soll.

Aber wartet mal, das geht beim Finanzamt ganz einfach. aetsch

Alles was über 2K verkauft wird und über den bekannten 600€ "Gewinn" ausweist, wird einfach pauschal
mit der jeweiligen Einkommensteuer belegt.

Wer meint das das so nicht richtig ist, kann ja in Widerspruch gehen und für jeden verkauften gebrauchten
1€ Artikel haarklein mit Beleg nachweisen, was er dafür vor 10, 20 oder 30 Jahren bezahlt hat.
Die Finanzämter werden in den zigtausend Widersprüchen ersaufen, wenn das so kommt.

Aber glaubt mir, genauso wird es kommen. /-(x)
welpe
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Ich glaube du übertreibst es ein wenig.

Wenn ich ein mal einen Wagen verkaufen wird rein gar nichts passieren.

Wenn ich stattdessen 10 mal im Jahr einen Wagen verkaufe dann wird es schon aufällig als Privater.

Zudem steht nirgends das du sofort zahlen sollst wenn du über 2000 Euro bist.



Als fairer Steuerzahler kann man es eig. nur gut finden.
Roemer
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Bevor ein FA zum Mittel der Schätzung greift, muß sich der Steuerpflichtige schon aktiv und nachhaltig verweigert haben.

@CNC-Holzwelt
Noch kannst Du die Selbstanzeige wählen und straffrei bleiben. Mußt nur nachzahlen. :popcorn:
CNC-Holzwelt
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Ja, okay das mit dem Fahrzeug ist vielleicht in dem Fall etwas übertrieben. :)

Aber grundsätzlich ist der Regel so, gemeldet wird alles über 2000€ Umsatz.
Wer soll prüfen das bitte prüfen was da wie verkauft wurde?

Woran will man das fest machen? An der Beschreibung der Artikel oder an der Überschrift?
Denkt Ihr tatsächlich der FA Beamte kuckt sich da jeden verkauften Artikel einzeln an?
Alter, das ist doch alles kompletter Bullshit. Dafür haben die gar keine Zeit.
Das wird garantiert nur durchgeschossen und dann kann sich jeder Bürger damit einzeln herumärgern.

Es gibt bereits genügend Urteile von verschiedensten Gerichten die sich mit Privatverkäufen bei Ebay und Co. auseinandergesetzt haben.
Da gibt es nicht nachvollziehbare Entscheidungen, wo man sich als normal denkender Mensch an den Kopf fassen muss.
CNC-Holzwelt
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Noch kannst Du die Selbstanzeige wählen und straffrei bleiben. Mußt nur nachzahlen
Wer es immer noch nicht bemerkt hat: Das Gesetz gilt seit dem 01.01.2023

Die Steuerabrechnung erfolgt dann ab Anfang 2024 über deine Jahressteuererklärung
für das Jahr 2023. :konfuzius:

Außerdem wäre der Gesetzgeber ja schön doof so eine Monstrum
in die Welt zu setzen und dann auf die Ihm dadurch "zustehenden" Einnahmen zu verzichten.

Wir werden es erleben und es wird wieder mal - wie so oft - nicht lustig.
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Fast das Gleiche gibt es in den USA bereits seit letztem Jahr.
PayPal hat z.Bsp. verlangt, dass man seine Steuernummer hinterlegt.
Dann wird jede Buchung über $ 600 automatisch ans Finanzamt gemeldet.
Hat man keine Steuernummer, oder will man die nicht angeben, dann bekommt man ein schönes Formular zum Ausfüllen und wird auch gemeldet.
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

CNC-Holzwelt hat geschrieben: 3. Jan 2023 14:18
Noch kannst Du die Selbstanzeige wählen und straffrei bleiben. Mußt nur nachzahlen
Wer es immer noch nicht bemerkt hat: Das Gesetz gilt seit dem 01.01.2023

Die Steuerabrechnung erfolgt dann ab Anfang 2024 über deine Jahressteuererklärung
für das Jahr 2023. :konfuzius:

Außerdem wäre der Gesetzgeber ja schön doof so eine Monstrum
in die Welt zu setzen und dann auf die Ihm dadurch "zustehenden" Einnahmen zu verzichten.

Wir werden es erleben und es wird wieder mal - wie so oft - nicht lustig.
Oh, schnell gelernt !
Roemer hat geschrieben: 3. Jan 2023 10:41 Die Prüfer in den FAs interessieren sich für dieses Gesetz frühestens in 2 Jahren. Vorher werden sie auch nicht darauf geschult.
Schließlich müssen auch "Private" erst in 2024 ihre Einkünfte erklären..

Die Finanzbehörden sind im Gegensatz zu den restlichen Behörden sehr gut digital aufgestellt und werden chronisch unterschätzt.
Wenn das FA bei einer Prüfung in 2025 (für 2019-2023) merkt, daß Du "private" Verkäufe in 2023 nicht angegeben hast, werden sie natürlich rückwirkend weiter prüfen und dafür braucht es kein neues Gesetz.
CNC-Holzwelt
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Ganz genau, es wird dann alles rückwirkend gerpüft bis zum Jahr 1902 zurück. :-}
Roemer
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Im worst case bis 2014. Daher kommen die Fristen bei der Aufbewahrungspflicht von Steuerunterlagen. Haste nicht ? Dann sind wir wieder beim Thema "Schätzung". saufen
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