steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

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Vio
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

CNC-Holzwelt hat geschrieben: 15. Jan 2023 14:38 Davon steht überhaupt nichts dort:
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hi ... mein/DAC7/
Auf den Link würde ich mich nicht verlassen. (Dass eine Gewinnerzielungsabsicht nur dann vorläge, wenn man tatsächlich mehr Erlös erzielt, als eine Ware mal gekostet hat, ist z.B. Nonsens. Anderes Thema, aber: steht so im Link.)


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online-beobachter
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Wenn das Finanzamt mir aber die Erlöse als 100% Gewinn zuschreibven will, stellt sich für mich schon die Frage ob ich nicht den früheren Einkaufspreis gegensetzen kann. Das wäre ja bei jedem gewerblichen Verkäufer auch nicht anders bei der Gewinnermittlung?
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Vio
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Der gewerbliche Verkäufer hat aber doch idR Einkaufsbelege?

Jedenfalls: Nachdem ich das verlinkte Video von Tax Pro gesehen habe, verabschiede ich mich mal von dem Gedanken meine angesammelten Prötteln privat auf EKA zu verkaufen.
regalboy
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Vio hat geschrieben: 18. Jan 2023 10:18 Der gewerbliche Verkäufer hat aber doch idR Einkaufsbelege?

Jedenfalls: Nachdem ich das verlinkte Video von Tax Pro gesehen habe, verabschiede ich mich mal von dem Gedanken meine angesammelten Prötteln privat auf EKA zu verkaufen.
Der "gewerbliche Verkäufer" soll ja auch alles bei der Steuer ordnungsgemäß angeben.

Das Gesetz ist ja dafür da, dass man die "unehrlichen gewerblichen" zur Kasse bittet.
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Vio
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

online-beobachter hat geschrieben: 16. Jan 2023 17:57 Wenn das Finanzamt mir aber die Erlöse als 100% Gewinn zuschreibven will, stellt sich für mich schon die Frage ob ich nicht den früheren Einkaufspreis gegensetzen kann. Das wäre ja bei jedem gewerblichen Verkäufer auch nicht anders bei der Gewinnermittlung?
Ich bezog mich hierauf und verstehe Deine Bemerkung nicht.
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online-beobachter
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Ich sehe mich bei Ebaykleinanzeigen als Privatverkäufer, auch wenn es mal mehr ist als die neue gesetzte Meldeschwelle.
Wenn es hierbei keine Belege gibt weil eben älter Zeug, wäre jeder Erlös als Gewinn zu rechnen?
Deshal sollte man Einkaufsbelege wohl in Zukunft generell aufheben und gegenrechnen, so sinkt der Gewinn doch?
icstore
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Du bist nicht automatisch ab der Grenze Steuerpflichtig, das entscheidet man sowieso im Einzelfall.

Die Belege können dir aber selbstverständlich helfen, zu beweisen, dass du den Artikel eben schon lange in Besitz hast und nicht erst vor kurzem gekauft hast um ihn weiterzuverkaufen.
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Mir ist klar das es nur in Einzelfälllen zu problemen führen wird (hoffentlich) ;-(
Aber es zeigt halt auch das man sich in unserer Gesellschaft für jeden Mist rechtfertigen und
Beweise anführen muß bzw. sollte wenn man keine finanzielle Nachteile haben will.
icstore
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Irgendwie muss der Staat ja wieder Geld reinbekommen - Steuererhöhung mögen die Bürger ja nicht, dann macht man es durch die Hintertür ;)
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KA.AH
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Rotzeplom hat geschrieben: 27. Dez 2022 13:37 "Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben."
https://www.ey.com/de_de/tax-law-magazi ... lattformen

So wie ich das verstehe, sind davon "Plattformbetreiber" betroffen. Also Amazon, Ebay, Etsy etc.
Aber nicht die Händler selber, die über eigene Webshops verkaufen. Oder nicht?
Selbstverständlich sind auch die Verkäufer betroffen. Die Plattformbetreiber müssen alle Daten seiner Verkäufer melden. Umsatz, Auszahlungen, Adresse, Bankverbindung ... Mit diesen Daten ist eine Steuerprüfung bei den Verkäufern ein Kinderspiel.
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KA.AH
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

vbc hat geschrieben: 30. Dez 2022 21:29 Wäre ja mal interessant zu wissen, wie die FAs die Daten bekommen müssen, ob es da Schnittstellen gibt, oder alles per Fax eingereicht werden muss und das jeweils ans FA des Nutzers ? Vielleicht gibt es da auch Formulare, die man anfordern kann ?
Elektronisch. Steht so im PStTG.
regalboy
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

KA.AH hat geschrieben: 22. Jan 2023 09:37
Rotzeplom hat geschrieben: 27. Dez 2022 13:37 "Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben."
https://www.ey.com/de_de/tax-law-magazi ... lattformen

So wie ich das verstehe, sind davon "Plattformbetreiber" betroffen. Also Amazon, Ebay, Etsy etc.
Aber nicht die Händler selber, die über eigene Webshops verkaufen. Oder nicht?
Selbstverständlich sind auch die Verkäufer betroffen. Die Plattformbetreiber müssen alle Daten seiner Verkäufer melden. Umsatz, Auszahlungen, Adresse, Bankverbindung ... Mit diesen Daten ist eine Steuerprüfung bei den Verkäufern ein Kinderspiel.
Betroffen = die Arbeit haben, die Meldungen zu machen: die Plattformbetreiber (aber NICHT die Betreiber eigener Onlineshops)
Betroffen = das Finanzamt wertet ihre Daten aus: die Verkäufer, die über die Plattformen verkaufen.
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KA.AH
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

silent-invest hat geschrieben: 12. Jan 2023 16:16
Roemer hat geschrieben: 12. Jan 2023 15:56 Du meinst die Krawalle in Ost-Berlin ? :-) :-) :-) :-)
Ja genau in Neukölln, sozusagen das Zentrum vom Ostberlin :bild für facepalm:

Ich glaube dein FDJ Agitator hat dir da wieder Blödsinn erklärt.
Lassen wir das, hat eh nicht mehr viel mit dem Thema zu tun.
Hier bin ich raus. wegrenn
Charlie-Chan
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

ebay hat jetzt etwas dazu veröffentlicht:

eBay ist nach Plattformen-Steuertransparenz Gesetz (PStTG) verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Wenn Sie in einem anderen EU-Land steuerlich gemeldet sind, geben die deutschen Steuerbehörden Ihre Daten an die zuständigen Steuerbehörden Ihres Landes weiter.

Wenn Sie unter die Meldepflicht fallen, wird eBay folgende Informationen übertragen:

Gesamtumsatz aus allen Ihren Transaktionen des letzten Geschäftsjahres, hiervon werden abgezogen:
An eBay gezahlte Verkaufsgebühren
Jegliche Rückerstattung innerhalb des Berichtszeitraums
Von eBay eingezogene Umsatzsteuer

Demzufolge kann der Betrag, den eBay melden muss, von dem Gesamtbetrag der Zahlungen abweichen, die Sie von eBay erhalten haben.

Darüber hinaus werden von eBay die folgenden Informationen übermittelt:

Natürliche Personen (einschließlich Einzelunternehmer)

Vor- und Nachname
Anschrift des Wohnsitzes
Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist
Geburtsdatum
Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Zeitraums gezahlt oder gutgeschrieben wurde
Gesamtzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht

Gesamtbetrag der von der Plattform in jedem Quartal des Zeitraums einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern
Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse gezahlt oder gutgeschrieben wurden
IdNr. (steuerliche Identifikationsnummer)
Ihre steuerliche Identifikationsnummer besteht aus 11 Ziffern. Sie finden sie auf dem letzten Steuerbescheid, den Sie von Ihrem Finanzamt erhalten haben, auf Ihren Steuererklärungen oder in dem Brief der Finanzbehörde, in dem Ihnen die steuerliche Identifikationsnummer mitgeteilt wurde. Wenn Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
USt-IdNr., falls vorhanden

Juristische Personen - Personengesellschaften

Eingetragener Firmenname
Anschrift des Firmensitzes
Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist
Steuernummer (in einigen Ländern)
Ihre Steuernummer besteht aus 10-13 Ziffern. Sie finden sie auf dem letzten Steuerbescheid, den Sie von Ihrem Finanzamt erhalten haben, auf Ihren Steuererklärungen oder in dem Brief der Finanzbehörde, in dem Ihnen die Steuernummer mitgeteilt wurde. Wenn Sie Ihre Steuernummer nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)
Handelsregisternummer (falls vorhanden)
Sofern vorhanden jede Betriebsstätte, durch die relevante Geschäftstätigkeiten in der Europäischen Union getätigt werden, wobei der jeweilige Mitgliedstaat anzugeben ist, in dem sich eine solche Betriebsstätte befindet
Eine Betriebsstätte ist im Allgemeinen ein fester Geschäftssitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (d.h. der Verwaltungssitz, Filialen, Büros, Lager, Fertigungsstätten oder Werkstätten, Beschaffungszentren oder Verkaufsstätten), an dem Sie oder Ihr Vertreter Artikel bei eBay verkaufen. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.
Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Berichtszeitraums gezahlt oder gutgeschrieben wurde
Gesamtzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht
Gesamtbetrag der von der Plattform in jedem Quartal des Zeitraums einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern
Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse gezahlt oder gutgeschrieben wurden


Link: https://www.ebay.de/help/selling/gettin ... en?id=4792
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Vio
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Gibt es eigentlich schon irgendwelche Neuigkeiten zu diesem Thema? Massenhaft zur Ordnung gerufene priverblich Verkaufende? Irgendwas? Oder isses noch zu früh?
Amanduz
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Vio hat geschrieben: 15. Nov 2023 12:13 Gibt es eigentlich schon irgendwelche Neuigkeiten zu diesem Thema? Massenhaft zur Ordnung gerufene priverblich Verkaufende? Irgendwas? Oder isses noch zu früh?
Zu früh.

Dieses Jahr kam das Gesetz in Kraft. Also muss 1 Jahr vergehen und dann geschaut werden, wie die einzelnen Personen Ihre Steuererklärungen machen. Das soll wohl auch relativ automatisch ablaufen.

eBay meldet dem FA einen privaten mit Umsatz 10.000€. FA prüft, welche Art von Waren verkauft wurden. Wenn z.B. alles Handys und andere Elektronik waren, die nicht in üblicher Menge verkauft wurden, dann gibt es wohl einen Brief mit Stellungnahme und Nachweispflicht und damit verbunden weiteren Folgen, wenn nicht angegeben etc.

Da werden noch viele vom Glauben abfallen, die aktuell noch nichts davon wissen. Heute erst bei eBay auf etwas geboten, was gleich 14x drin war. Alles Elektronik, Preisbereich 200-400€.

Time will tell...
flintbeker
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Vio hat geschrieben: 15. Nov 2023 12:13 Gibt es eigentlich schon irgendwelche Neuigkeiten zu diesem Thema? Massenhaft zur Ordnung gerufene priverblich Verkaufende? Irgendwas? Oder isses noch zu früh?
Naja, ich denke dass das Finanzamt noch etwas braucht, es hat ja noch keiner seine Steuererklärung von 2023 abgegeben.
Die werden sich jetzt einige Leute aufschreiben die zu viel verkauft haben und noch abwarten ob da noch eine nachträgliche Gewerbeanmeldung kommt und du die Einnahmen ordentlich bei deiner Steuererklärung angiebst.
Bis dahin wird da glaube ich niemand was von denen hören
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silent-invest
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Ich habe kürzlich gelesen, dass sich das FA bei Amazon gemeldet hat. Sie wollen Daten. Es geht um das Bewertungsprogramm VINE. Wenn man sich kostenlos einen Artikel senden lässt, dann ist das ja ein geldwerter Vorteil. Und daran will das FA beteiligt werden.
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Vio
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Hätte ja sein können, dann gedulde ich mich noch. Ich bin vor allem gespannt auf die ganzen Spezialist:innen, die dann diverse Konten auf kleinanzeigen eröffnet haben, anstatt alles über ein einziges abzuwickeln.
Und was mit den wirklich privaten Leutchen passiert, die tatsächlich nur 35 Verkäufe mit insgesamt 500 Euro Erlös oder so abgewickelt haben.

Edit: silent-invest kam jetzt noch dazwischen
Zu dieser ganzen Produkttesterei habe ich zufällig letztens was gelesen. Das scheinen die auf jeden Fall tatsächlich ernst zu nehmen, das ist ja schonmal was.
Ich frag mich nur, wer das alles nachhalten soll, das bindet ja zusätzlich Personal.
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silent-invest
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

@vio

ich habe im Bekanntenkreis mal so rumgehört. Mittlerweile haben die alle was vom Steuertransparenz-Gesetz gehört, niemand nimmt das ernst. Sie glaube nicht das sie das durchziehen, und wenn doch, glauben sie nicht das sie persönlich davon betroffen sind. Sie verkaufen doch nur privat und nicht viel... aber locker mind. 50 Sales / Jahr.

Ich denke das der Staat / FA nach weiteren Einnahmequellen im Bereich Steuertransparenz suchen wird. Personal ist vielleicht egal, so dauert es einfach nur länger und da hier ja die Daten nahezu vollautomatisch angeliefert werden, werden sie das ganze wahrscheinlich hoch automatisieren. Na mal schauen...
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