Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

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mwp
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Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

Mit eBay Fällen habe ich so gut wie keine Erfahrung, in ganz vielen Jahren ist das jetzt - zum Glück - erst mein zweites Problem als Käufer. Zum Verkaufen nutz ich das nicht.

Ich habe über eBay Ware bei einem gewerblichen Händler bestellt, die gelieferte Ware entspricht nicht der Beschreibung. Nachdem der Verkäufer nicht ans Telefon ran ging und auf meine Nachricht über eBay nicht geantwortet hat habe ich "eBay einschalten" gewählt. Jetzt hat der Verkäufer die Rückgabe gestartet und ich kann über eBay mir ein Rücksendeetikett von Hermes ausdrucken und soll selbst dafür 10,95 Euro bezahlen.

Jetzt hab ich den Verkäufer noch mal angeschrieben bezüglich vorfrankiertes Etikett und bekam als Antwort "Rückversand zahl der Käufer, Bedingungen beachten". Ich habe noch mal drauf hingewiesen, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht und keine Antwort bekommen.

Laut eBay Hinweis muss ich die Ware bis 2 April zurückschicken. Ist über den eBay Käuferschutz auch die Ersatttung der Rückversandkosten abgedeckt? Konnte dazu nichts finden und bei eBay hab ich keinen ans Telefon bekommen.


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roman
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

Der Verkäufer kann - meiner Meinung nach - keine Rückgabe starten. Das hat dann wohl Ebay gemacht.

Du hättest eine Rückgabe wegen 'Artikel entspricht nicht der Beschreibung' aufmachen sollen.
Sofern in so einem Fall der Verkäufer nicht den Rückversand übernimmt (eine Einspruchsmöglichkeit hat er faktisch nicht ...) und der Käufer nach der Wartefrist auf seine Sicht der Dinge beharrt, entscheidet dann Ebay ob der Käufer ohne Rückversand das komplette Geld erstattet bekommt, oder ob die Rückgabe gar nicht akzeptiert wird.

In Deinem Fall dürfte dagegen ein 'normaler' Widerruf aufgemacht worden sein, daher mit Kostentragung vom Käufer.

Das ganze Prozedere ersetzt freilich nicht Deine Rechte als Konsument. Falls Du daher der Meinung bist der Ebay-Prozess hat Deine Konsumentenschutzrechte nicht berücksichtigt, steht es Dir frei am Zivilrechtsweg Deine Forderung beim Verkäufer einzubringen. Oder anders gesagt: Beim Salzamt
mwp
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

roman hat geschrieben: 30. Mär 2020 19:05 Du hättest eine Rückgabe wegen 'Artikel entspricht nicht der Beschreibung' aufmachen sollen.
Genau das habe ich gemacht. Im Verlauf steht auch "Grund für Rückgabe Nicht wie beschrieben/abgebildet". Kurz danach kam von eBay eine Nachricht
Gute Neuigkeiten! Ihre Rückgabeanfrage wurde akzeptiert. Der Verkäufer wird Ihnen ein Rücksendeetikett für den Artikel bereitstellen.
Wenn ich die Rückgabe aufrufe steht dann dort
Artikel zurückschicken
Der Verkäufer hat Ihnen ein Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt. Bei Hermes-Etiketten zahlen Sie die Kosten für den Versand, wenn Sie das Paket im Hermes-Shop aufgeben. Setzen Sie sich anschließend mit dem Verkäufer in Verbindung und vereinbaren Sie mit ihm die Rückerstattung der Rücksendekosten.
Auf dem Rücksendeetikett steht drauf, dass ich 10,95 Euro bei Abgabe in der Hermes Filiale zahlen muss. Wenn ich mit sowas meinen Kunden kommen würde ...
roman
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

Das ist interessant.
Ich kenne das nur aus Verkäufersicht: Wenn der Kunde (ob gerechtfertigt oder nicht) auswählt dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, habe ich als VERKÄUFER bloß folgende Auswahlmöglichkeiten:

- Label über Ebay erstellen (=Hermes)
- Dem Kunden ein eigenes Rücksendelabel schicken
- Dann noch ein paar weitere Auswahlmöglichkeiten die für Dich jetzt keine Relevanz haben (Erstattung ohne Rücksendung, Teilerstattung anbieten, Ebay einschalten sowie ein Text-Freifeld für direkte Kommunikation mit dem Kunden)

Ich bin eigentlich bislang immer davon ausgegangen dass man dieses "Zwangs"-Hermes-Label gleich direkt an ebay über die Monatsrechnung bezahlen muß. Aber gemacht habe ich es noch nie, denn entweder machen die Kunden mutwillig mit dem falschen Grund einen Konfliktfall auf, hier weisen wir den Kunden darauf hin dass er selber blechen darf, oder wir senden - dort wo die Schuld nicht beim Kunden liegt - direkt ein eigenes DHL-Label per E-Mail.
Falls man das Hermes-Label als Kunde tatsächlich selbst im Shop bezahlen muß, wäre das eine interessante neue Erfahrung und deckt sich auch nicht so wirklich mit dem was auf der Ebayseite steht.
Hier kann ich leider nicht 100% weiterhelfen.
Wenn das tatsächlich so ist, dann mußt Du den Rückversand in der Tat beim Verkäufer direkt einfordern. Rückversandkosten deckt jedenfalls kein Käuferschutz.


PS: Wenn Du per Paypal bezahlt hast, kannst Du die Rückversandkosten übrigens bei Paypal einreichen.
mwp
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

roman hat geschrieben: 30. Mär 2020 21:07 PS: Wenn Du per Paypal bezahlt hast, kannst Du die Rückversandkosten übrigens bei Paypal einreichen.
Dachte ich auch hab mit PayPal telefoniert. Über PayPal Käuferschutz ist nur die ursprüngliche Zahlung abgedeckt. Beträge darüber hinaus werden nicht gezahlt laut Hotline.
DerRobert
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

Wieso rufst du nicht bei eBay an und erklärst denen, dass der Verkäufer sich weigert, seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen und dem wozu eBay ihn verpflichtet? Der Verkäufer hat eine Frist, in der er das Label zur Verfügung stellen muss und meines Wissens eines, was du als Kunde nicht bezahlen musst. Ist die Frist verstrichen, kannst du meines Wissens nach eBay einschalten, um eine Entscheidung zu treffen.

Das kann den Service-Status des VK negativ beeinflussen, das hat er aber in dem Fall auch verdient. Ich käme im Traum nicht darauf, wegen ein paar Euro so mit meinen Kunden umzugehen. Wenn ich das Label bezahle, ist es deutlich günstiger, als wenn der Kunde es selbst kauft und dann das Geld von mir einfordert.

Dem Verkäufer nicht mit einer negativen Bewertung drohen, um dein Recht durchzusetzen, dann kann er sie ganz leicht löschen lassen (sog. "Bewertungserpressung"). Einfach Bewertung abgeben.
roman
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

mwp hat geschrieben: 30. Mär 2020 21:23Dachte ich auch hab mit PayPal telefoniert. Über PayPal Käuferschutz ist nur die ursprüngliche Zahlung abgedeckt. Beträge darüber hinaus werden nicht gezahlt laut Hotline.
Da haben wir uns mißverstanden.
Paypal zahlt den Rückversand als freiwillige Serviceleistung, quasi ein Marketinginstrument, ganz unabhängig davon ob es irgendwelche Probleme mit der Transaktion gab.
Das hat daher gar nichts mit Käuferschutz oder so zu tun:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/refunded-returns

@DerRobert
Mit gesetzlicher Pflicht etc. wäre ich vorsichtig.
Ob der Verkäufer tatsächlich in Vorleistung gehen muß ist nicht so sicher.
Und wozu ebay seine Verkäufer verpflichtet oder auch nicht, ist auch bloß eine Sache zwischen Ebay und dem Verkäufer, und hat mit dem Käufer zuerstmal mal nix zu tun.
Investor
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

ebay anrufen, wahrscheinlich übernehmen die in so einem Fall aus Kulanz das Label oder die Gebühren des Labels.
Oder Paypal die Rücksendegebühren zahlen lassen: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/refunded-returns
00diva00
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

roman hat geschrieben: 30. Mär 2020 21:07
Ich bin eigentlich bislang immer davon ausgegangen dass man dieses "Zwangs"-Hermes-Label gleich direkt an ebay über die Monatsrechnung bezahlen muß. Aber gemacht habe ich es noch nie, denn entweder machen die Kunden mutwillig mit dem falschen Grund einen Konfliktfall auf, hier weisen wir den Kunden darauf hin dass er selber blechen darf, oder wir senden - dort wo die Schuld nicht beim Kunden liegt - direkt ein eigenes DHL-Label per E-Mail.
Falls man das Hermes-Label als Kunde tatsächlich selbst im Shop bezahlen muß, wäre das eine interessante neue Erfahrung und deckt sich auch nicht so wirklich mit dem was auf der Ebayseite steht.
Hier kann ich leider nicht 100% weiterhelfen.
Wenn das tatsächlich so ist, dann mußt Du den Rückversand in der Tat beim Verkäufer direkt einfordern. Rückversandkosten deckt jedenfalls kein Käuferschutz.
Die Label von Hermes sind unfrankiert und müssen vom Kunden bei Einlieferung im Paketshop bezahlt werden.
Außer bei ebayPlus.

Nur die Label von DHL muss der Verkäufer direkt selbst bezahlen.
mwp
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

Investor hat geschrieben: 31. Mär 2020 09:19 ebay anrufen, wahrscheinlich übernehmen die in so einem Fall aus Kulanz das Label oder die Gebühren des Labels.
Oder Paypal die Rücksendegebühren zahlen lassen: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/refunded-returns
Danke für den Tipp, ebay hat mir tatsächlich ein DHL Label zur Verfügung gestellt.

Das mit den Paypal die Rücksendegebühren gilt übrigens nur für Privatkonten.
Investor
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

mwp hat geschrieben: 31. Mär 2020 13:16 Das mit den Paypal die Rücksendegebühren gilt übrigens nur für Privatkonten.
Okay, hatte nicht gelesen das Du es mit Deinem gewerblichen acc gekauft hattest. Da hatte ich das Bedürfnis der Retoure noch nie (zumindest nicht es pp zahlen zu lassen)
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degraf
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

Zudem besteht keine Pflicht zur VORAUSzahlung der Versandkosten seitens des Händlers.
Dieser muss vorher die Möglichkeit der Prüfung einer Reklamation haben.
DerRobert
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

degraf hat geschrieben: 31. Mär 2020 13:32 Zudem besteht keine Pflicht zur VORAUSzahlung der Versandkosten seitens des Händlers.
Dieser muss vorher die Möglichkeit der Prüfung einer Reklamation haben.
Das ist schon richtig. In dem Fall klang es aber nicht so, als hätte der Händler überhaupt daran Interesse gezeigt, sich von dem Mangel überzeugen zu können.

Mich würde eben interessieren, was dann passiert, wenn man als Käufer den Ebay Service deswegen einschaltet. Ich hatte diesen Fall noch nicht.
mwp
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

DerRobert hat geschrieben: 31. Mär 2020 13:53
degraf hat geschrieben: 31. Mär 2020 13:32 Zudem besteht keine Pflicht zur VORAUSzahlung der Versandkosten seitens des Händlers.
Dieser muss vorher die Möglichkeit der Prüfung einer Reklamation haben.
Das ist mir schon klar. Aber die Kommunikation vorab war schon ... dürftig. Und dann auch die schriftliche Aussage, dass der Käufer immer die Rücksendekosten zu tragen hat.
DerRobert hat geschrieben: 31. Mär 2020 13:53 Mich würde eben interessieren, was dann passiert, wenn man als Käufer den Ebay Service deswegen einschaltet. Ich hatte diesen Fall noch nicht.
Laut Ebay Service haben sie nur die Möglichkeit die ursprüngliche Zahlungssumme zurück zu erstatten.
Investor hat geschrieben: 31. Mär 2020 13:24 Okay, hatte nicht gelesen das Du es mit Deinem gewerblichen acc gekauft hattest. Da hatte ich das Bedürfnis der Retoure noch nie (zumindest nicht es pp zahlen zu lassen)
Ich bezahl bei ebay eigentlich nur mit PayPal. Und ich kauf da auch eigentlich gerne gewerblich ein. Oft Versandmaterialien und Restposten. Die gibt es teilweise nur bei ebay oder sind im Händler-Onlineshop teuerer als bei ebay.

Ich hatte auch keinesfalls das Bedürfnis einer Retoure. Es geht um Papier. Es kam die falsche Grammatur und dann auch nur 30 statt 40 kg. Ich hab den Händler angeschrieben, den Fall geschildert und angeboten das ganze für 3/4 des Preises zu behalten und noch mal neu zu bestellen um das richtige zu bekommen. Antwort: keine. Telefon: geht immer direkt die Box dran, dass der Teilnehmer vorübergehend nicht zu erreichen ist.
Investor
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

mwp hat geschrieben: 31. Mär 2020 14:19 Ich bezahl bei ebay eigentlich nur mit PayPal. Und ich kauf da auch eigentlich gerne gewerblich ein. Oft Versandmaterialien und Restposten. Die gibt es teilweise nur bei ebay oder sind im Händler-Onlineshop teuerer als bei ebay.
Ich kaufe auch das meiste bei ebay, privat und gewerblich (also gewerblich Klebeband, Papier, Kartons)
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

DerRobert hat geschrieben: 30. Mär 2020 22:05 seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen und dem
Wieso ist das gesetzliche Plficht? Das RECHT des Verkäufers ist es doch nachzubessern und den Artikel zu tauschen oder?
Der Kunde verweigert dem Verkäufer jedoch dieses recht, indem er den Artikel zurücksendet und sein Geld wieder haben will.
In diesem Fall kann man das ganze ja auch als Widerruf (Kunde zahlt) ansehen.
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

Kometenscheif hat geschrieben: 31. Mär 2020 16:54 Wieso ist das gesetzliche Plficht? Das RECHT des Verkäufers ist es doch nachzubessern und den Artikel zu tauschen oder?
Der Kunde verweigert dem Verkäufer jedoch dieses recht, indem er den Artikel zurücksendet und sein Geld wieder haben will.
In diesem Fall kann man das ganze ja auch als Widerruf (Kunde zahlt) ansehen.
Ich gehe mal davon aus, dass du mit "der Kunde", nicht mich meinst. Nachbessern, tauschen wäre für mich alles ok gewesen. Die Kommunikation in kurz war "wenn es dir nicht passt, schick es zurück" und "du musst die Rücksendekosten tragen".
DerRobert
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

@Kometenscheif
Vielleicht solltest du den Thread nochmal aufmerksam lesen, dann erschließt sich sicher ein anderer Sachverhalt.
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

wir als Händler lieben die Kunden mit " Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben"
ganz nebenbei interessiert mich; was ist denn falsch an dem Artikel - oder gefällt er dir nur nicht mehr?

um diesen Ärger zu umgehen, werden die Waren so gut wie möglich beschrieben und die Ware ist natürlich auch ok
aber leider gibt es immer wieder Ausnahmen (meist sind dies aber die Kunden)
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Re: Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben - eBay Fall - Rückversand

DINa3 hat geschrieben: 31. Mär 2020 18:58 wir als Händler lieben die Kunden mit " Rückgabe Artikel nicht wie beschrieben"
ganz nebenbei interessiert mich; was ist denn falsch an dem Artikel - oder gefällt er dir nur nicht mehr?
Lesen hilft. Wie immer. Aber wehe Käufer lesen die Artikelbeschreibung nicht...
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