Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

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Roemer
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Der ebay-Mitarbeiter hatte Recht. Es war eine Meinungsäußerung.

Bei "Plagiat" endet aber die freie Meinung. Da wird eine Straftat unterstellt und das würde ich auch nicht witzig finden. Der Rechtsweg sollte aber das letzte Mittel bleiben.


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RepoBeepo

Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Alle subjektiven Äußerungen sind "Meinungen", sofern jemand die rechte Dritter verletzt und die Behauptung nicht objektiv nachvollziehbar ist, bzw. sogar beweisbar ist, wird eine Behauptung nicht mehr durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Der Ebay-Mitarbeiter hat erklärt was eine "Meinungsäußerung" ist, aber scheinbar nicht verstanden das die eigenen Grundrechte immer in einem Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten, auch anderer Personen stehen, und diese auch verletzen können. Damit hatte er auch nicht recht.
Roemer
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Der ebay-Mitarbeiter hatte einfach keinen Bock auf Deinen 5-Euro-Kinderkram. Eröffne doch einen eigenen Thread im Bereich "Recht". Hier wird das sonst offtopic.
RepoBeepo

Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Gut dass Du weißt, wo das Problem lag, was der Mitarbeiter von Ebay dachte, den Du nie gesprochen hast, sondern ich, und auf was dieser Lust hatte, oder auch nicht.

Tut mir leid, dir fehlt es grundsätzlich an ethischen Maßstäben, Rechtsverständnis, emotionaler Reife und dein Sozialverhalten ist ebenfalls defizitär. Eröffne Threads unter "Hellsicht", "Kleinbürgertum" und "Rechthaberei".

(Weiterhin danke, dass ich meine Sperrliste um eine Person erweitern konnte)
bcksbx
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Gibts wieder Wunderchips?
Insolvenz-Pro
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Roemer hat geschrieben: 3. Jan 2022 14:26 Hat der Kunde das "Plagiat" widerrufen ?
Bis jetzt nicht ich habe bis jetzt auch nur die Bewertung kommentiert und überlege noch wie ich weiter vorgehe.

Oder meintest du ob er den Kauf widerrufen hat?

Ich versuchs morgen erstmal über Ebay. Wenn die das Löschen wäre das der einfachste Weg. Ausserdem ist die negative Bewertung dann auch höchstwahrscheinlich weg. Das wären dann 2 Fliegen mit einer Klappe..

Heute war bzw. bin ich immer noch komplett mit Ebay und AMA Dezemberbuchen, Jahresabschlussarbeiten ,OSS Zusammenfassende Meldung usw.. beschäftigt da ich bis zum 10ten noch Einfluss auf das Jahresergebnis 2021 nehmen kann und ich noch nicht wirklich Lust auf Bilanzieren habe.
marcibet
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

RepoBeepo hat geschrieben: 3. Jan 2022 15:13 hatte ich vor 4 Jahren. Kunde behauptet bei einem 5 euro Artikel ich würde die Bilder in den Listings manipulieren

Text: "bietet Sachen an die auf den Bildern gut aussehen, verschickt dann aber minderwertige Produkte".

Habe dann am Sontag Abend bei ebay angerufen, erklärt dass dies enorm teuer werden könnte für den Käufer, und daraufhin wurde die Bewertung von ebay zähneknirschend entfernt. Bevor ich ebay erklärt habe was alles mit dem Kasper passieren wird (rechtliche Folgen sind gemeint) wollte der Ebay-Mitarbeiter nichts tun, und hat irgendwas von "freier Meinung" erzählt.

Viele Leute verstehen nicht, dass auch Meinungsäußerung Grenzen hat.
Aus Neugier: Ist das dein voller Ernst dass du glaubst dass du es ebay hart besorgt hast und der Inder mit den Zähnen geknirscht hat? applaus
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
marcibet
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Insolvenz-Pro hat geschrieben: 3. Jan 2022 22:13
Roemer hat geschrieben: 3. Jan 2022 14:26 Hat der Kunde das "Plagiat" widerrufen ?
Heute war bzw. bin ich immer noch komplett mit Ebay und AMA Dezemberbuchen, Jahresabschlussarbeiten ,OSS Zusammenfassende Meldung usw.. beschäftigt da ich bis zum 10ten noch Einfluss auf das Jahresergebnis 2021 nehmen kann und ich noch nicht wirklich Lust auf Bilanzieren habe.
Wie sollst du denn jetzt noch einfluss nehmen können? AUs deinem Posting schließe ich du bist Einnahmen/Ausgaben Rechner, alles was rein und raus ging ist zu buchen :gruebel:
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
RepoBeepo

Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

marcibet hat geschrieben: 3. Jan 2022 23:07
RepoBeepo hat geschrieben: 3. Jan 2022 15:13

Aus Neugier: Ist das dein voller Ernst dass du glaubst dass du es ebay hart besorgt hast und der Inder mit den Zähnen geknirscht hat? applaus
Ich verkaufe Kram im Internet. Mit hart besorgen oder es sich hart besorgen lassen von Indern hast Du möglicherweise mehr beizutragen.

Nr 2
Insolvenz-Pro
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

marcibet hat geschrieben: 3. Jan 2022 23:10
Insolvenz-Pro hat geschrieben: 3. Jan 2022 22:13

Heute war bzw. bin ich immer noch komplett mit Ebay und AMA Dezemberbuchen, Jahresabschlussarbeiten ,OSS Zusammenfassende Meldung usw.. beschäftigt da ich bis zum 10ten noch Einfluss auf das Jahresergebnis 2021 nehmen kann und ich noch nicht wirklich Lust auf Bilanzieren habe.
Wie sollst du denn jetzt noch einfluss nehmen können? AUs deinem Posting schließe ich du bist Einnahmen/Ausgaben Rechner, alles was rein und raus ging ist zu buchen :gruebel:
Ich sag nur 10-tages Regel, IAB usw..
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DINa3
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

meines Wissens hat sich folgendes geändert:
vor der Negativ: Käufer muß sich um eine Klärung des Falls bemühen - erst wenn dies scheitert, kann er auch negativ bewerten.
ansonsten würde ich, wenn die Ware wirklich zu 100% in Ordnung ist, eine Eidesstattliche Erklärung ebay zur Verfügung stellen
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

DINa3 hat geschrieben: 4. Jan 2022 04:53 meines Wissens hat sich folgendes geändert:
vor der Negativ: Käufer muß sich um eine Klärung des Falls bemühen - erst wenn dies scheitert, kann er auch negativ bewerten.
Hast du zufälligerweise eine Quelle dafür?
jenspeterb
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

DINa3 hat geschrieben: 4. Jan 2022 04:53 meines Wissens hat sich folgendes geändert:
vor der Negativ: Käufer muß sich um eine Klärung des Falls bemühen - erst wenn dies scheitert, kann er auch negativ bewerten.
ansonsten würde ich, wenn die Ware wirklich zu 100% in Ordnung ist, eine Eidesstattliche Erklärung ebay zur Verfügung stellen
Das wäre mir neu. Es wird zwar seitens Ebay gefragt, ob man sich um Klärung bemüht hat, aber das wird vom Käufer abgehakt, und dann geht die negative Bewertung raus.
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degraf
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

DINa3 hat geschrieben: 4. Jan 2022 04:53 meines Wissens hat sich folgendes geändert:
vor der Negativ: Käufer muß sich um eine Klärung des Falls bemühen - erst wenn dies scheitert, kann er auch negativ bewerten.
Nein, leider nicht.
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DINa3
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Hast du zufälligerweise eine Quelle dafür?
ich selber als Privateinkäufer
irgendetwas stört ebay an mir, aber ich werde aufgefordert Konflikte zu lösen und meine negativen Bewertungen werden sofort wieder gelöscht
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DINa3
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

muß noch hinzufügen:
vor 1-2 Jahren habe ich sehr viel gekauft, fast täglich
Bei der Masse, ist es ganz normal, daß was schief läuft und Fälle eröffnet werden - nach dem 50. Fall hat sich ebay an mich gewendet (finde gerade die mail nicht)
bin nicht ganz schlau daraus geworden und habe angerufen - es war ein nettes Gespräch und es wurde mir versichert, daß nichts gegen mich vorliegt, aber es war halt eine nette Plauderei .......
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