Ich habe einen Verkäufer der offensichtlich Gewerblich verkauft.
Über 75 Produkte in jeweils mehrfacher Ausführung.
Der Verkäufer ist weder als Privat noch Gewerblich gekennzeichnet.
Keine rechtlichen Angaben etc..
Auf meine Beschwerde hin schreibt Ebay:
"...vielen Dank für die erneute Rückmeldung. Das eBay-Konto des Mitglieds wurde zu einem Zeitpunkt angemeldet, in welchem es noch keine Kennzeichnungspflicht gab. Der eBay-Kundenservice hat keine Handhabe, den Verkäufer zu verpflichten sein Konto als gewerblich zu kennzeichnen.
Herr xxxxx, wenn Sie vermuten dass es sich hier um einen gewerblichen Händler handelt, setzen Sie sich bitte direkt mit den zuständigen Behörden in Verbindung.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei eBay...."
Ist Ebay nicht verpflichtet eine eindeutige Aussage über den Status des Verkäufers zu treffen?
Mir egal als was sie ihn Kennzeichnen aber gar nichts angeben?
Gibt es da nicht eine Gesetzliche Grundlage für?
*Bitte das Thema nicht in einen Bereich verschieben, den ich nicht einsehen kann, DANKE*
Ist Ebay zur Kennzeichnung verpflichtet? Privat/Gewerblich
- Diskussionsforum -
ebay Community Forenbereich auf sellerforum.de
eBay zählt zu den größten E-Commerce Marktplätzen für Verkäufer in Deutschland.
In unserem eBay-Forum finden Händler einen Erfahrungsaustausch, aktuelle Informationen und Tipps zum Geld verdienen mit eBay.de und eBay.com
ebay Community Forenbereich auf sellerforum.de
eBay zählt zu den größten E-Commerce Marktplätzen für Verkäufer in Deutschland.
In unserem eBay-Forum finden Händler einen Erfahrungsaustausch, aktuelle Informationen und Tipps zum Geld verdienen mit eBay.de und eBay.com
-
- Beiträge: 3858
- Registriert: 3. Jan 2011 11:48
Re: Ist Ebay zur Kennzeichnung verpflichtet? Privat/Gewerbli
Ebay gibt sich/sieht sich nur als Plattform, nicht als jemand der rechtliche Dinge prüfen muss/soll. Und da sie dazu (noch) nicht gezwungen werden machen sie es auch nicht.
Der einzige Weg ist der (langsame) Weg zu den Behörden (Finanzamt) wo du nichtmal Bescheid bekommst ob du Erfolg hast.
Der einzige Weg ist der (langsame) Weg zu den Behörden (Finanzamt) wo du nichtmal Bescheid bekommst ob du Erfolg hast.
Und keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt*Bitte das Thema nicht in einen Bereich verschieben, den ich nicht einsehen kann, DANKE*
- fossi
- webmaster@sellerforum.de
- Beiträge: 28039
- Registriert: 5. Okt 2007 11:53
- Land: Deutschland
- Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.
Re: Ist Ebay zur Kennzeichnung verpflichtet? Privat/Gewerbli
eBay ist Sowas doch egal, Hauptsache die Gebühren werden bezahlt.Maro70 hat geschrieben: Keine rechtlichen Angaben etc..
Wenn es dich so stört: Testkauf durchführen, Abmahnen.
PS: Keinerlei Angaben kann auch vorkommen, wenn es sich um ein ausländisches Verkäuferkonto handelt.
Die kümmern sich da häufig nicht drum. Wo ist der Acc denn registriert?
(Das sieht man unter den Bewertungen: "Mitglied seit xxx in LAND XY")
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke!
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke!
Re: Ist Ebay zur Kennzeichnung verpflichtet? Privat/Gewerbli
Es ging mir nicht darum das Ebay etwas prüfen muss, sondern um die Frage ob sie den Status angeben müssen. (Ohne ihn zu prüfen) Quasi eine Kennzeichnungspflicht
@fossi Deutschland (Kammerstein)
@fossi Deutschland (Kammerstein)
Re: Ist Ebay zur Kennzeichnung verpflichtet? Privat/Gewerbli
Du möchtest also eine rechtliche Bewertung?Maro70 hat geschrieben:Es ging mir nicht darum das Ebay etwas prüfen muss, sondern um die Frage ob sie den Status angeben müssen. (Ohne ihn zu prüfen) Quasi eine Kennzeichnungspflicht
Und die Forenregeln sind dir ganz offensichtlich bekannt ...
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Ist Ebay zur Kennzeichnung verpflichtet? Privat/Gewerbli
Vor allem was bringt so eine Kennzeichnung?
Und muss ich dann als Vermieter eigentlich auch ein Schild mit dem Hinweis " Der Vermieter weißt darauf hin, dass Sie eine gewerblich genutzte Immobilie betreten" hin hängen?
Und muss ich dann als Vermieter eigentlich auch ein Schild mit dem Hinweis " Der Vermieter weißt darauf hin, dass Sie eine gewerblich genutzte Immobilie betreten" hin hängen?
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 70 Gäste