Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarung

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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

RepoBeepo hat geschrieben: 10. Mär 2022 17:40 Es interessiert absolut Niemanden.
Den Eindruck habe ich auch. Ich habe meine b Waren Angebote die ich sonst habe seit Jahresbeginnn bis jetzt pausiert. Ich wollte abwarten wie die anderen ihre Angebote umgesteallten ob ein Abmahnwelle kommt. Meine Mitbewerbe haben genau gar nichts an ihren Angeboten geändert und von Abmahnungen dazu habe ich auch noch nichts gelesen. Nun möchte ich meine b Waren Angebote wieder aktivieren oder gibt es doch Abmahnungen dazu und ich habe es nur nicht mitbekommen?


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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Unser Shop unterstützt die B-Ware schon länger, d es ein Google-Merkmal ist.
Da wir schon länger den Artikel als B/Refurbished deklariert haben, wurde nur noch ne Abfrage reingeschaltet im Checkout, wen ein solcher Artikel im Warenkorb liegt.
Ausser das das Käufertum einen Klick mehr machen muss mit Annahme der besonderen Gewährleistung, hat sich bei uns nichts geändert. Keine Abbrüche oder so.
Aber wir haben eeh nur fast B2B Kunden.
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