Der Grund dafür ist, dass eBay keinen Bock hat, das richtig umzusetzen, also als Opt-In-Checkboxen im Checkout für jeden betreffenden Artikel, wie sich das der Gesetzgeber wohl vorstellt.
Mit dem Workaround musste nur ein Praktikant schnell einen Artikel auf der Hilfeseite veröffentlichen und einige werden jetzt Tage bis Wochen damit verbringen, das umzusetzen und der Umsatz wird bei vielen bluten. Ein Angebot, dass noch keine Varianten besitzt, muss komplett neu erstellt werden, außer es gibt doch einen Weg aus einem normalen Angebot nachträglich eines mit Varianten zu machen. Habe ich nicht gefunden. Die Verkaufshistorie inkl. Ranking sind dann weg und man verkauft i.d.R. erstmal nichts, je nach Produkten!
Dass Problem wirklich zu lösen und das zu implementieren, beschäftigt wahrscheinlich mehrere Personen für mehrere Wochen in so einem Software-Schrotthaufen, wie er eBay ist und das sind eBay die gewerblichen Verkäufer in Deutschland offenbar einfach nicht wert, weil es Geld kostet. Da reichen doch die wenigen bis sehr, sehr vielen Tausend Euro im Jahr, die wohl die meisten von uns an eBay abgeben, nicht aus
Es ist halt schwer zu sagen, in welchen Fällen das ausreicht oder ob das überhaupt ausreicht, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Wahrscheinlich nicht, da die bloße Angabe des Artikelzustands vom Käufer nicht verlangt, eine gesonderte ausdrückliche Willenserklärung zum Akzeptieren der negativen Beschaffenheitsvereinbarung abzugeben. Das ist aber wohl erforderlich.als "gebraucht" oder als "Ersatzteile" zu verkaufen.
Ein Kauf darf nicht möglich sein, ohne die ausdrückliche Zustimmung. Manche Kanzleien gehen offensichtlich davon aus, dass hier sogar für jeden einzelnen Mangel einzeln eine Zustimmung eingeholt werden müsse und man mit dem Workaround dann für jeden Mangel eine extra Variantenebene anlegen müsse