https://verkaeuferportal.ebay.de/verkae ... ource=news
Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen.
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siehe FAQ unter https://verkaeuferportal.ebay.de/verkae ... ource=newsKhaane hat geschrieben:Kein Problem, bei uns ist unser Logo auf den Bildern
Warum sollte man seinen Wettbewerbsvorteil durch teuer hergestellte Produktfotos für lau weitergeben?
Die Einbindung von Wasserzeichen in Artikelbilder ist ab September 2017 nicht mehr gestattet.
Einstellungen
Bilder freigeben
Bilder, die ich während des Einstellens auf eBay hochlade, dürfen in den eBay-Produktkatalog und andere Produktbereiche aufgenommen werden.
Wie soll das gehandhabt werden? Genauso wie bsp. bei amazon. Da mahnt amazon ja auch niemand ab der dort sein Bild entdeckt, welches irgendjemand der keine Nutzungsrechte hatte für A. bereit gestellt hat?Technokrat hat geschrieben:Das habe ich mich auch schon gefragt. Oder es gibt einfach jemand seine Bilder frei, die er ohnehin schon rechtswidrig verwendet hat.
Weiß denn jemand, ob das auf den anderen internationalen Seiten wirklich so gehandhabt wird mit den Bildern?
Hoffentlich. Ich habe da derzeit so ein "abgemahntes Problem". Mal sehen wie das dann der Richter sieht.Technokrat hat geschrieben:Ja, das stimmt schon - Amazon wird sich an denjenigen wenden, der das Bild hochgeladen hat, bzw. sich durch die Angabe, dass alle Rechte gesichert seien "freisprechen".
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