Hallo!
Ich wollte heute meine AGB für ebay.fr aktualisieren und musste feststellen dass man scheinbar nur "eine" AGB für alle Handelsplätze hat? Wenn ich von ebay.fr kommend die AGB anpassen möchte, lande ich wieder auf der ebay.de Seite. Nur dass ich ja unterschiedliche AGB für die unterschiedlichen Marktplätze nutzen muss. Habe ich da was übersehen oder kann man tatsächlich nur eine AGB in einer Sprache für alle MP haben? Das wäre ja grob fahrlässig und abmahnbar.
Vielen Dank für Eure Erfahrungen,
VG
LB
AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
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Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
Ist so, leider.
Eine allgemeine AGB Pflicht besteht ja nicht. Aber ich würde dir empfehlen wichtige Infos direkt in die Beschreibung zu packen. Damit es nicht ganz so hässlich aussieht, kannst du das in ein ausklappbares akkordeon stecken.
Eine allgemeine AGB Pflicht besteht ja nicht. Aber ich würde dir empfehlen wichtige Infos direkt in die Beschreibung zu packen. Damit es nicht ganz so hässlich aussieht, kannst du das in ein ausklappbares akkordeon stecken.
Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
1. Die Vertragssprache ist deutsch. (Punkt)
...
...
Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
Das wäre für ebay.de auch ok. Aber für ebay.fr ...
Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
...korrekt. Das war auch die eigentliche Frage
Zumal eBay mich auch zuschmeißt mit Werbung zum Thema "jetzt international verkaufen". Nur dass das nicht abmahnsicher funktioniert ohne separate Konten.
Zumal eBay mich auch zuschmeißt mit Werbung zum Thema "jetzt international verkaufen". Nur dass das nicht abmahnsicher funktioniert ohne separate Konten.
Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
Interessiert doch im Rest von Europa niemanden.
Brauchst dir nur die Seiten der größten franz. Unternehmen oder von großen franz. Shops ansehen, da gibt es sogar einige ohne Impressum oder DSGVO/Datenschutz Hinweis usw.
Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Bulgarien, Italien und viele andere ebenso.
Die wurden halt die letzten 13 Jahre alle nicht von einer auf Obrigkeitshörigkeit ausgerichteten Sozialistenversagerin regiert.
Brauchst dir nur die Seiten der größten franz. Unternehmen oder von großen franz. Shops ansehen, da gibt es sogar einige ohne Impressum oder DSGVO/Datenschutz Hinweis usw.
Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Bulgarien, Italien und viele andere ebenso.
Die wurden halt die letzten 13 Jahre alle nicht von einer auf Obrigkeitshörigkeit ausgerichteten Sozialistenversagerin regiert.
Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
Auch für Franzosen ist die Vertragssprache deutsch.
Wieso auch nicht?
Gibt es da neue Regelungen, habe ich evtl. was verpasst?
Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
Quelle: IHK StuttgartSitzt der Vertragspartner im Ausland, sprechen wir von einem grenzüberschreitenden Vertrag. Hier sind BGB und HGB nicht ohne weiteres anwendbar, denn bei internationalen Verträgen sind unterschiedliche Rechtsordnungen betroffen, die dem jeweils anderen Partner in aller Regel unbekannt sind.
Daher wird in Deutschland ebenso wie in den meisten anderen Ländern der Welt den Vertragsparteien für die Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen die Wahl zugestanden, welchem Landesrecht der Vertrag unterstellt werden soll.
Um irgendwelchen Missverständnissen vorzubeugen, würde ich das schon klar stellen, und das in einer Sprache, die der Kunde versteht.
Ich weiß nicht wie es ebay handhabt, aber Amazon verlangt, dass du dich an das jeweilige Landesrecht hältst. D.h. wenn du auf Amazon.com verkaufen möchtest, dann musst du dich an US-Recht halten und auch die Kundenanfragen in der entsprechenden Sprache bedienen. Da kannst du nicht mit "Vertragssprache Deutsch" kommen.
Also hier mein Lösungsansatz nochmal, denn hier gehts es nicht um das Thema Vertragssprache, sondern wie man die AGB in einer anderen Sprache einbinden kann:
Aber ich würde dir empfehlen wichtige Infos direkt in die Beschreibung zu packen. Damit es nicht ganz so hässlich aussieht, kannst du das in ein ausklappbares akkordeon stecken.
Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
B2B?für die Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen
Ich dachte, wir reden von B2C?
Amazon verlangt viel, das hat aber mit geltendem Recht nichts am Hut.aber Amazon verlangt, dass du dich an das jeweilige Landesrecht hältst
Und wenn ebay das auch verlangen würde, könntest Du verschiedene AGB einstellen.
Geht aber nicht, also interessierts ebay nicht.
Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
Ich möchte nicht mit dir streiten, da es keine Antwort auf die Frage des Threaderstellers gibt.
Nochmal: Selbst in DE gibt es keine Pflicht zu AGB, sehr wohl aber bestimmte Informationspflichten, denen man am besten mit einer AGB nachkommt. Es liegt auch in meinem Interesse meine Kunden in ihrer Sprache aufzuklären, auch um Missverständnissen vorzubeugen. Obs ebay nicht interessiert, interessiert mich wiederum nicht.
Wenn du das anders handhabst und alles i.O. ist bei dir, ist doch alles bestens, sei dir gegönnt. Aber es hilft hier im Thread nicht weiter.
Ich sehe das Ganze genauso, wie hier beschrieben:
https://www.lawbster.de/wann-muessen-ag ... zt-werden/
Und deswegen bietet z.B. die IT Rechtskanzlei die Rechtstexte auch in anderen Sprachen an.
Wenn du das anders siehst, ist es, wie gesagt, völlig in Ordnung.
Nochmal: Selbst in DE gibt es keine Pflicht zu AGB, sehr wohl aber bestimmte Informationspflichten, denen man am besten mit einer AGB nachkommt. Es liegt auch in meinem Interesse meine Kunden in ihrer Sprache aufzuklären, auch um Missverständnissen vorzubeugen. Obs ebay nicht interessiert, interessiert mich wiederum nicht.
Wenn du das anders handhabst und alles i.O. ist bei dir, ist doch alles bestens, sei dir gegönnt. Aber es hilft hier im Thread nicht weiter.
Ich sehe das Ganze genauso, wie hier beschrieben:
https://www.lawbster.de/wann-muessen-ag ... zt-werden/
Und deswegen bietet z.B. die IT Rechtskanzlei die Rechtstexte auch in anderen Sprachen an.
Wenn du das anders siehst, ist es, wie gesagt, völlig in Ordnung.
Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
Ich möchte nicht mit dir streiten
Das waren alles Antworten auf die Frage des TE.da es keine Antwort auf die Frage des Threaderstellers gibt.
Er geht nämlich davon aus:
Nur dass ich ja unterschiedliche AGB für die unterschiedlichen Marktplätze nutzen muss.
Und das ist eben Mumpitz, s.o.Nur dass das nicht abmahnsicher funktioniert ohne separate Konten.
Du willst nun deine Kunden in ausländischer Sprachen informieren, zitierst dafür aber wieder irgendwelche Gesetzestexte.
Was Du nun wirklich willst, k.A.
Fakt ist, es geht bei Ebay nicht, Punkt.
Fakt ist auch, dass es rechtlich irrelevant ist.
Wir Ihr nun Eure Kunden in anderen Sprachen informieren wollt, müsst Ihr Euch nun halt selber überlegen, Artikelbeschreibung wurde ja schon erwähnt.
Das hat hier nie jemand angezweifelt.Nochmal: Selbst in DE gibt es keine Pflicht zu AGB
Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
Moin!
Danke qds1. Das wäre dann vielleicht ein Lösungsansatz. Auch wenn es nicht optimal und wirklich abmahnsicher ist da zb französisches Recht vom deutschen abweicht und somit auch die texte der it-kanzlei. In Frankreich kommt beispielsweise ein Kaufvertrag anders zu Stande als in Deutschland. wenn man nun beide Rechtstexte einbindet käme das dem gleich in DE 2 unterschiedliche AGB zu benutzen was natürlich abmahnbar ist. Aber wie gesagt, es kommt der optimalen Lösung vermutlich am nächsten und es ist es vielleicht wert es so zu machen - bis zur ersten Abmahnung
Und degraf, danke auch dir für dein feedback, aber es gibt nicht nur in DE Abmahnungen. Von daher ist das sicher kein Mumpitz. Auch in Deutschland gibt es einige sites die kein Impressum haben oder auf ebay tausende Angebote ohne klickbaren Link zur dämlichen Streitbeilegungsplatform. Das macht meine Angebote nicht mehr abmahnsicher nur weil andere sich auf Glatteis bewegen. Dennoch Danke!
Danke qds1. Das wäre dann vielleicht ein Lösungsansatz. Auch wenn es nicht optimal und wirklich abmahnsicher ist da zb französisches Recht vom deutschen abweicht und somit auch die texte der it-kanzlei. In Frankreich kommt beispielsweise ein Kaufvertrag anders zu Stande als in Deutschland. wenn man nun beide Rechtstexte einbindet käme das dem gleich in DE 2 unterschiedliche AGB zu benutzen was natürlich abmahnbar ist. Aber wie gesagt, es kommt der optimalen Lösung vermutlich am nächsten und es ist es vielleicht wert es so zu machen - bis zur ersten Abmahnung
Und degraf, danke auch dir für dein feedback, aber es gibt nicht nur in DE Abmahnungen. Von daher ist das sicher kein Mumpitz. Auch in Deutschland gibt es einige sites die kein Impressum haben oder auf ebay tausende Angebote ohne klickbaren Link zur dämlichen Streitbeilegungsplatform. Das macht meine Angebote nicht mehr abmahnsicher nur weil andere sich auf Glatteis bewegen. Dennoch Danke!
Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
Kann man denn nicht mehrere Sprachen untereinander machen und oben verlinken nach dem Motto für Frankreich klicke hier und er springt auf den Anker?
Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
Wenn es rechtlich irrlewand ist... ganz erhlich, habt ihr nichts zu zun als darüber Gedanken dann zu machen?
Denn Mist liest eh keiner...Ich beneide euch wieviel freizeit ihr zum Nachdenken habt.
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Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
Es ist nicht rechtlich irrelevant, zumal FR Abmahnungen meines Wissens nach nicht ganz so lustig sind wie hier.
Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
Hast du dafür irgendwelche Anhaltspunkte oder ist es nur weil du in diesem Thema auch etwas von dir geben willst, egal ob du damit den TE in die Irre führst?Technokrat hat geschrieben: ↑1. Dez 2018 00:17 Es ist nicht rechtlich irrelevant, zumal FR Abmahnungen meines Wissens nach nicht ganz so lustig sind wie hier.
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnu ... recht.htmlOnlinehandel in Frankreich, Frage: Ist eine derartige Abmahnung für den deutschen Onlinehändler kostenpflichtig?
Anders als im deutschen Recht ist eine Abmahnung, der entsprochen wird, per se nicht kostenpflichtig. Es können lediglich die Zustellungskosten eines entsprechenden Schreibens geltend gemacht werden. Gem. Art 1153 des Code civil francais können lediglich Verzugszinsen nach Ablauf der Mahnfrist erhoben werden.
Quelle: https://etailment.de/news/stories/So-ho ... -Auge-4373Nicht vom deutschen Recht einschränken lassen
Da es Abmahnungen durch Wettbewerber in Frankreich nicht gibt, sind deutsche Firmen bei der Umsetzung ihrer Online-Präsenz dort weniger Regelungen unterworfen. Unternehmer können daher bei der Gestaltung des Kaufprozesses etwas mutiger agieren - natürlich immer unter Berücksichtigung des EU-Rechts.
Ich sehe es grundsätzlich wie degraf und Schützer: Vertragssprache ist deutsch und halte es ebenfalls für ziemlich irrelevant sich damit zu beschäftigen.
Wenn du die Ressourcen hast dann kannst du dich natürlich damit beschäftigen, ist ja deine Entscheidung.
Aber ich sehe eventuell noch ein anderes Problem auf dich zukommen:
Indem Moment wo du ein 1A französisches Impressum/AGB hast, erwartet der französische Kunde natürlich auch französischen Support.
Ist auch in dem 2 Link etwas erwähnt:
Also eventuell schaffst du dir damit sogar neue Probleme, indem die Kunden dann wie selbstverständlich davon ausgehen Kundenanfragen in französisch zu verfassen.Französische Kunden erwarten Kontaktmöglichkeiten in Frankreich - und zwar auf allen Kanälen. Deutsche Unternehmen sollten daher nicht nur französischsprachiges Service-Personal einplanen, sondern sich auch um eine Adresse, Telefon- und Faxnummer in Frankreich kümmern, die einfach nach Deutschland weitergeleitet werden können.
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Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
Das Schöne ist, dass Du machen darfst, was Du willst.
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Re: AGB für ebay.fr - Nur eine AGB für aller Marktplätze? Hoffentlich nicht....?!
Vielleicht stolpert doch der ein oder die andere darüber - deswegen möchte ich es nicht ganz so lapidar stehen lassen. Die erste Quelle die Rex verlinkt hat, stammt aus dem Jahr 2013. Google spuckt sicherlich viele Informationen auf der ersten Seite aus, viele sind allerdings veraltet, oder ganz ohne Datum.
Es ist schon richtig, dass der Weg der Abmahnung unterschiedlich ist, in Frankreich ist er eigentlich sogar bequemer, weil man petzen kann. Abmahnungen gehen dort über die französische Verbraucherschutzbehörde, die tatsächlich einmal ein zahnloser Tiger war.
Auch einem Franzosen fällt so etwas auf, also wurde die Behörde gestärkt, nämlich im Jahr 2014:
https://www.berton-associes.de/blog/wir ... efugnisse/
Dazu noch etwas mehr Info, aber ohne Datum:
http://avocat.de/ausweitung-der-befugni ... 494d38aa43
Generell sollte sich ein deutscher Händler absichern, was der TE ja auch gemacht hat, ihm fehlen die Masken zur Eingabe auf eBay. Das ist ein technisches Plattform-Problem, wie es auch auf Amazon Standard ist.
Ein Deutscher Händler, der mit deutschen Vertragsbedingungen auf deutsches Vertragswerk auf .fr hinweist, spielt gerade in Frankreich in einem starken Umfeld imho recht schnell eine Rolle in der ersten Reihe.
Inwiefern die DGCCRF in der Praxis auf Händler aus Deutschland zugreift weiß ich nicht, weil ich bisher nicht auf .fr anbiete. Das weißt Du aus Deiner Praxiserfahrung aber sicherlich.
Es ist schon richtig, dass der Weg der Abmahnung unterschiedlich ist, in Frankreich ist er eigentlich sogar bequemer, weil man petzen kann. Abmahnungen gehen dort über die französische Verbraucherschutzbehörde, die tatsächlich einmal ein zahnloser Tiger war.
Auch einem Franzosen fällt so etwas auf, also wurde die Behörde gestärkt, nämlich im Jahr 2014:
https://www.berton-associes.de/blog/wir ... efugnisse/
Dazu noch etwas mehr Info, aber ohne Datum:
http://avocat.de/ausweitung-der-befugni ... 494d38aa43
Generell sollte sich ein deutscher Händler absichern, was der TE ja auch gemacht hat, ihm fehlen die Masken zur Eingabe auf eBay. Das ist ein technisches Plattform-Problem, wie es auch auf Amazon Standard ist.
Ein Deutscher Händler, der mit deutschen Vertragsbedingungen auf deutsches Vertragswerk auf .fr hinweist, spielt gerade in Frankreich in einem starken Umfeld imho recht schnell eine Rolle in der ersten Reihe.
Gerne. Darf ich Dir den Tipp geben, dass wir alle auch Google haben und lesen können - und Google sogar auch eine zweite Seite hat?
Inwiefern die DGCCRF in der Praxis auf Händler aus Deutschland zugreift weiß ich nicht, weil ich bisher nicht auf .fr anbiete. Das weißt Du aus Deiner Praxiserfahrung aber sicherlich.
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