Änderung der Rücknahmebedingungen ab 2019

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welpe
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Re: Änderung der Rücknahmebedingungen ab 2019

Also bei mir nicht.

Zuvor müsste ich noch genehmigen und könnte wenigstens noch antworten.

Jetzt werden die einfach genehmigt.


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sj-stamps
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Re: Änderung der Rücknahmebedingungen ab 2019

welpe
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Re: Änderung der Rücknahmebedingungen ab 2019

welpe hat geschrieben: 17. Aug 2018 15:30

Alle Rücknahmen mit der Begründung "Passt nicht" werden automatisch bestätigt. Es ist keine Rückgaberegel vorhanden.
joeonln
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Re: Änderung der Rücknahmebedingungen ab 2019

Bei uns seit heute das selbe Problem, Rücksendungen mit Grund "Passt nicht" oder "Versehentlich bestellt" werden autom. genehmigt: Diese Rückgabe wurde entsprechend den eBay-Rücknahmebedingungen automatisch akzeptiert. Hallo, das kann doch nur ein Fehler sein, ich werde sicherlich nicht Rücksendekosten tragen wenn ein Kunde falsch bestellt.
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sj-stamps
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Re: Änderung der Rücknahmebedingungen ab 2019

welpe hat geschrieben: 17. Aug 2018 15:30

Alle Rücknahmen mit der Begründung "Passt nicht" werden automatisch bestätigt. Es ist keine Rückgaberegel vorhanden.

... und genau den Punkt "Passt nicht" kannst du in meinem zweiten Link bearbeiten (Haken herausnehmen und dann wird nicht automatisch genehmigt) :winken:
... oder ist es "mal wieder" bei allen Benutzern anders angelegt??? wäre ja nicht das erste mal .... :gruebel:
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degraf
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Re: Änderung der Rücknahmebedingungen ab 2019

Es könnte sein, dass ebay einfach entsprechende Regeln in den Accounts eigenmächtig hinterlegt.
Und das nicht bei allen Händlern auf einmal, sondern der Reihe nach.*
Man sollte das also im Auge behalten und regelmäßig kontrollieren.

*Das stiftet Verwirrung und der Aufschrei wird zu einem verwirrtem Krächzen ;)
joeonln
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Re: Änderung der Rücknahmebedingungen ab 2019

@sj-stamps

Du meinst wenn keine vorhanden ist eine anlegen und alles ausschließen? Ein Versuch wäre es wert, jedoch ging es ja die ganze Zeit ohne und wir hatten ja nichts geändert. eBay muss da etwas geändert haben oder es ist ein Fehler bei eBay.
Doppel
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Re: Änderung der Rücknahmebedingungen ab 2019

joeonln hat geschrieben: 21. Aug 2018 13:38 ...., ich werde sicherlich nicht Rücksendekosten tragen wenn ein Kunde falsch bestellt.
Rechtlich wirst Du das aber wohl müssen.
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fussel
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Re: Änderung der Rücknahmebedingungen ab 2019

Falsch bestellt fällt unter Widerruf und nicht unter Gewährleistung. Und wenn laut WRB der Kunde für die Rücksendung verantwortlich ist, ist es rechtlich sauber, wenn er die Rücksendekosten trägt.
foot

Re: Änderung der Rücknahmebedingungen ab 2019

fussel hat geschrieben: 22. Aug 2018 10:15 Falsch bestellt fällt unter Widerruf und nicht unter Gewährleistung. Und wenn laut WRB der Kunde für die Rücksendung verantwortlich ist, ist es rechtlich sauber, wenn er die Rücksendekosten trägt.
Von den 12 genannten Rückgabegründen ist sowieso nur ein Grund dabei, der auf eine Garantieleistung verweist.
funktioniert nicht

Alle anderen Gründe sind teils haarträubend.

gefällt nicht
versehentlich bestellt
kein Grund ?
angebliche Fälschung
anders als abgebildet
falsches Produkt
beschädigtes Paket
Meinung geändert
besseren Preis gefunden
unvollständig
passt nicht

Ebend ganz nach dem Prinzip Käuferschutz.

Aber wie immer, muss das jeder Händler für sich selbst entscheiden, welche Kunden er an sich binden will und welche nicht.
Bei Produkten in unserem Bereich kann man das mal machen, um auch eventuell schwierige Kunden schnell zu blocken, betriebswirtschaftlich gesehen gehen alle diese Händler aber über kurz oder lang den Bach runter.

Kuchen essen und behalten funktioniert ebend nicht.
Und auch hier ist es wie überall.
Profitieren tun davon immer nur die Plattformen.
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koshop
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Re: Änderung der Rücknahmebedingungen ab 2019

Falsch bestellt fällt unter Widerruf und nicht unter Gewährleistung. Und wenn laut WRB der Kunde für die Rücksendung verantwortlich ist, ist es rechtlich sauber, wenn er die Rücksendekosten trägt.
Dann gibts natürlich noch die ganz besondere Klientel die in solchen Fällen plötzlich bemerkt, das der Artikel eine Beschädigung aufweist. Wahrscheinlich vom Versand....
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sj-stamps
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Re: Änderung der Rücknahmebedingungen ab 2019

joeonln hat geschrieben: 22. Aug 2018 10:00 @sj-stamps

Du meinst wenn keine vorhanden ist eine anlegen und alles ausschließen? Ein Versuch wäre es wert, jedoch ging es ja die ganze Zeit ohne und wir hatten ja nichts geändert. eBay muss da etwas geändert haben oder es ist ein Fehler bei eBay.
... wir vermischen hier auch 2 Themen
Ursprünglich war die Fragestellung ja WER denn nun die Rücksendekosten trägt (durch die voreilige/unglückliche Formulierung der eBay Vorankündigung) :wink:
Aber zu den Regeln nochmal: eBay stellt nach und nach wohl alle Konten um, also sind auf einmal die Regeln (vorausgefüllt) vorhanden und dann kann man da etwas ändern, bzw mal versuchen eine neue Regel anzulegen.
Ist vom Prinzip her ja nicht verkehrt aber eben die voreilige Aussage von eBay das Rücksendekosten immer übernommen werden ... wobei ich einfach von einer nicht durchdachten Aussage von eBay ausgehe und das ganze "verpuffen" wird und alles so bleibt wie es ist .... :gruebel:

Nachtrag:
eben auf der ebayseite (Link vom Themenstarter) nochmal nachgelesen .... da hat eBay nun etwas konkreter geschrieben: Zitat:

"Die Kosten dafür übernimmt:

bei Rücksendung, weil der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, derjenige, den der Verkäufer in seinen Rücknahmebedingungen festlegt.

bei Rücksendung, weil der Artikel nicht wie beschrieben ist, der Verkäufer. Sobald der Artikel beim Verkäufer eingetroffen ist, kann dieser entscheiden, ob er eine Rückerstattung vornimmt oder – falls er mit dem Grund für die Rückgabe nicht einverstanden ist – eBay einschaltet, damit wir helfen."


... also bleibt alles wie es bereits ist :winken:
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