Das nenne es Nutzungsgebühr oder vergleichbares... und dann schreibt man in die Gebührenrechnung einen Nutzungszeitraum, zum Beispiel das Ende des letzten Monats. Wenn es er bezahlt, beginnt das Abo - Allerdings hat er dann immer noch die Bilder... aber die würde ich dann für mich neu machen. Für ein paar Hunderter Bilder für ein Produkt verkaufen ist auch nicht soo schlecht.qds1 hat geschrieben:
@silent-invest
Eine Rechnung ist ein Beleg für einen Kauf-/Dienstleistungsvertrag. Ein Vertrag kommt durch beidseitige Willenserklärungen zustande. Da Threadersteller nicht wollte, dass er seine Bilder/Texte nutzt und der Betrüger ihm auch nix zahlen wollte, gibt's den Vertrag nicht. Deswegen kannst du auch keine Rechnung ausstellen.
Zudem kommt, dass, wenn er die Rechnung dann bezahlt hätte, er argumentieren könnte: Hey, ich habe ja bezahlt, also darf ich sie auch weiterverwenden.
So zumindest meine Rechtsauffassung, natürlich ohne Gewähr
Der angebliche Privatverkäufer der Bild + Text klaut
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- silent-invest
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Re: Der angebliche Privatverkäufer der Bild + Text klaut
Re: Der angebliche Privatverkäufer der Bild + Text klaut
In den Rechtsbereich verschoben ...
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Der angebliche Privatverkäufer der Bild + Text klaut
Ich würde sowas professionell von einem Anwalt machen lassen, mir wäre die Zeit zu schade mich mit so Gesocks rumzuärgern.
Eine Meldung an das zuständige Finanzamt kann der auch gleich machen, die wird dann auch ernst genommen. Schließlich zahlen wir alle deren nichtgezahlten Steuern mit.
Wie hier schon geschrieben wurde, Abmahnungen wegen Spitzfindigkeiten sind recht charakterlos,
derartige Dreistigkeit aber ist ja was anderes
Eine Meldung an das zuständige Finanzamt kann der auch gleich machen, die wird dann auch ernst genommen. Schließlich zahlen wir alle deren nichtgezahlten Steuern mit.
Wie hier schon geschrieben wurde, Abmahnungen wegen Spitzfindigkeiten sind recht charakterlos,
derartige Dreistigkeit aber ist ja was anderes
Re: Der angebliche Privatverkäufer der Bild + Text klaut
Ihr habt wohl Recht, mit den Rechnungen würde ich aber trotzdem eher vorsichtig sein. Sehe das ähnlich, wie admiral.
Parkscheine o.ä. scheinen mir rechtlich doch ein klein wenig anders zu sein, als privates Gewerberecht. Aber, wie gesagt, kenne mich da nicht allzu gut aus
Parkscheine o.ä. scheinen mir rechtlich doch ein klein wenig anders zu sein, als privates Gewerberecht. Aber, wie gesagt, kenne mich da nicht allzu gut aus
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