Was willst du machen, wenn ein E-Rechnungsgesetz nebst E-Rechnungsverordnung gesetzlich ein Format gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU verbindlich für dich vorschreibt? Das können z. B. XRechnung oder ZUGFeRD ab Ver. 2.0 sein und zumindest ZUGFeRD gibt es als hybrides Format in Form einer PDF-Datei – zumindest habe ich das so verstanden. Deswegen müssen sich PDF-Rechnung und E-Rechnung nicht ausschließen oder gibt es da in deinem Fall eine noch speziellere Vorgabe seitens der bestellenden Behörde?
Zumindest Lexware kann es, vgl. https://www.lexware.de/digitalisierung/ ... ng-wissen/, und es geht auch manuell im Einzelfall kostenlos, vgl. exemplarisch https://edigurus.org/en16931_de.html (habe es nicht ausprobiert und keine Überschneidungen zu dem Anbieter).
Dem schließt sich die Frage in die Runde an, ob es nicht zukunftssicherer ist, pauschal alle PDF-Rechnungen aus der Buchhaltungssoftware im Format ZUGFeRD auszuleiten? Es wird im B2B-Geschäftsverkehr ja wohl auch auf eine E-Rechnung hinauslaufen, und die meisten Buchhaltungsprogramme werden das mittlerweile können oder?