Wo trage ich die monatlichen Ausgaben für Rechtstexte ein?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Max89
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Wo trage ich die monatlichen Ausgaben für Rechtstexte ein?

Hi,

bin gerade dabei die einzelnen Ausgaben ihren Bereichen bei der EÜR zuzuordnen.

Bin am überlegen, wo ich den monatlichen Betrag der IT Rechtskanzlei (für Rechtstexte wie Impressum und Widerrufsrecht) zuordnen soll? Eventuell bei den Fremdleistungen?

Denke mal, dass viele von euch hier auch solche Rechtstexte im Abo gekauft haben.


Habe im Internet nichts dazu gefunden.




LG Max89


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koshop
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Re: Wo trage ich die monatlichen Ausgaben für Rechtstexte ein?

Rechts- und Beratungskosten wäre eine Möglichkeit. SKR03: 4950 – SKR04: 6825
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stbdigital
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Re: Wo trage ich die monatlichen Ausgaben für Rechtstexte ein?

Ja, genau, Fremdarbeiten wären eher Subunternehmerkosten. Letztendlich ist es dazu auch noch egal, beides sind Betriebsausgabenbereiche die keinerlei Einschränkungen haben oder Formalien unterliegen wie Bewirtung, Geschenke oder Kfz-Kosten.
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Ach
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Re: Wo trage ich die monatlichen Ausgaben für Rechtstexte ein?

stbdigital hat geschrieben: 17. Okt 2022 20:00 Letztendlich ist es dazu auch noch egal
Für diese Aussage küre ich dich zum Steuerberater des Monats.
Pragmatismus und Verständlichkeit auch gegenüber dem Laien/Mandanten wünsche ich mir von allen Rechts- und Steuerberatern.
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