Hallo,
angenommen man erhält heute eine Rechnung aus Juli 2017, wie bucht man / der Steuerberater diese Rechnung insbesondere in Bezug auf die Vorsteuer ordnungsgemäß ein?
Kann man sie in den aktuellen Monat nehmen?
Oder muss man die Vorsteueranmeldung Juli 2017 korrigieren / um den Wert der Rechnung erhöhen?
Vielen Dank
Johannes
Wie "alte" Rechnungen ordnungsgemäß verbuchen?
- lallekalle
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Re: Wie "alte" Rechnungen ordnungsgemäß verbuchen?
In der Vergangenheit hatte mein Steuerberater immer die Meldungen für den jeweiligen Monat korrigiert.
Re: Wie "alte" Rechnungen ordnungsgemäß verbuchen?
Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer, keine Monatssteuer auch wenn "VORAUS"-Zahlungen geleistet werden. Voraus sagt doch alles.
Normal Einbuchen und im Jahresabschluss wird dann die Umsatzsteuer mit verrechnet.
Normal Einbuchen und im Jahresabschluss wird dann die Umsatzsteuer mit verrechnet.
Re: Wie "alte" Rechnungen ordnungsgemäß verbuchen?
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;
Auf gut Deutsch: Die Vorsteuer kannst du erst in dem Moment abziehen in dem dir die Rechnung vorliegt. D.h. die Rechnung gehört was die Vorsteuer angeht in den aktuellen Monat, ganz gleich auf was das Rechnungsdatum lautet oder was das Leistungsdatum war.
Re: Wie "alte" Rechnungen ordnungsgemäß verbuchen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Mein Steuerberater händelt das so, deswegen habe ich bei euch nachgefragt:
- Kleinbetragsrechnungen, die aus einem Vormonat stammen: werden im aktuellen Monat gebucht. Es sei denn sie überschreiten das Wirtschaftsjahr, dann wird der alte Monat korrigiert
- Großbetragsrechnungen werden immer im alten Monat der Rechnung nachkorrigiert.
Die Prüfer des Finanzamt würden sonst die Beträge umbuchen, was aber auch auf ein Nullsummenspiel raus läuft......
Dann wäre der ganze Aufwand also gar nicht nötig?
Mein Steuerberater händelt das so, deswegen habe ich bei euch nachgefragt:
- Kleinbetragsrechnungen, die aus einem Vormonat stammen: werden im aktuellen Monat gebucht. Es sei denn sie überschreiten das Wirtschaftsjahr, dann wird der alte Monat korrigiert
- Großbetragsrechnungen werden immer im alten Monat der Rechnung nachkorrigiert.
Die Prüfer des Finanzamt würden sonst die Beträge umbuchen, was aber auch auf ein Nullsummenspiel raus läuft......
Dann wäre der ganze Aufwand also gar nicht nötig?
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Re: Wie "alte" Rechnungen ordnungsgemäß verbuchen?
ich finde Korrekturen nachträglich immer......hat so ein "Geschmäckl"
Re: Wie "alte" Rechnungen ordnungsgemäß verbuchen?
Im Prinzip ist das in der Praxis völlig Wurst. Ob du jetzt die Voranmeldung von einem früheren Monat korrigierst oder das ganze im aktuellen Monat drin ist - du bekommst die Erstattung ja zum gleichen Zeitpunkt. Letzendlich würde das ganze ja sowieso nur bei einer Umsatzsteuer Sonderprüfung eine Rolle spielen - bei einer normalen Steuerprüfung wäre das Jahr sowieso schon abgeschlossen.Dann wäre der ganze Aufwand also gar nicht nötig?
Wie gesagt - korrekt wäre aber die Buchung zu dem Zeitpunkt an dem die Rechnung vorliegt.
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