Hallo zusammen,
wir werden auf unserer Seite in Konfigurator installieren lassen. Nun stellt sich die Frage, ob die Kosten Werbungskosten oder Anschaffungskosten sind?
LG Sebbo
Werbungskosten oder Anschaffung Betriebsausstattung?
- lallekalle
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Re: Werbungskosten oder Anschaffung Betriebsausstattung?
Ich würde eher sagen, das ist ein immaterielles Wirtschaftsgut welches aktiviert und abgeschrieben werden muss.
Re: Werbungskosten oder Anschaffung Betriebsausstattung?
Also wenn ich die Frage richtig verstehe, dann lasst ihr auf eurer Webseite irgendein Zusatzmodul installieren und du willst jetzt wissen ob das im Anlagevermögen aktiviert werden muss oder direkt als Aufwand gebucht werden kann.
Das hängt von der Höhe und der Art der Kosten ab. Bei geringen Kosten kann das in den Bereich "Trivialsoftware" fallen und wird sofort als Aufwand gebucht. Z. b. wenn das ein 50 EUR Fertigmodul für den Shop ist.
Bei teureren Sachen und individuellen Programmierungen kann es aber auch Anlagevermögen werden und muss dann abgeschrieben werden.
Zahlt man für das Modul aber z.B monatlich Lizenzgebühren, dann gehört das meist aufs Konto "zeitlich befristete Überlassung von Rechten" und wird damit sofort Aufwand. Spielt dann aber ggf. bei den Hinzurechnungen für die Gewerbesteuer nochmal ne Rolle.
Meine Empfehlung daher: Steuerberater fragen.
Das hängt von der Höhe und der Art der Kosten ab. Bei geringen Kosten kann das in den Bereich "Trivialsoftware" fallen und wird sofort als Aufwand gebucht. Z. b. wenn das ein 50 EUR Fertigmodul für den Shop ist.
Bei teureren Sachen und individuellen Programmierungen kann es aber auch Anlagevermögen werden und muss dann abgeschrieben werden.
Zahlt man für das Modul aber z.B monatlich Lizenzgebühren, dann gehört das meist aufs Konto "zeitlich befristete Überlassung von Rechten" und wird damit sofort Aufwand. Spielt dann aber ggf. bei den Hinzurechnungen für die Gewerbesteuer nochmal ne Rolle.
Meine Empfehlung daher: Steuerberater fragen.
Re: Werbungskosten oder Anschaffung Betriebsausstattung?
Noch ein Prüfpunkt:
Voraussetzung für ein Wirtschaftsgut ist unter anderem, dass es einzeln nutzbar ist.
Funktioniert der Konfigurator nur mit eurer Webseite, kann es sich nicht um ein Wirtschaftsgut handeln.
Voraussetzung für ein Wirtschaftsgut ist unter anderem, dass es einzeln nutzbar ist.
Funktioniert der Konfigurator nur mit eurer Webseite, kann es sich nicht um ein Wirtschaftsgut handeln.
Re: Werbungskosten oder Anschaffung Betriebsausstattung?
Die selbständige Nutzbarkeit ist nur ein Kriterium dafür ob es sich um ein "geringwertiges Wirtschaftsgut" (GWG) handeln kann.
Eine Grafikkarte z.B. ist ein Wirtschaftsgut ist aber nicht selbständig nutzbar. Deshalb ist sie kein GWG aber trotzdem ein "Wirtschaftsgut" und muss dann über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Eine Grafikkarte z.B. ist ein Wirtschaftsgut ist aber nicht selbständig nutzbar. Deshalb ist sie kein GWG aber trotzdem ein "Wirtschaftsgut" und muss dann über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Re: Werbungskosten oder Anschaffung Betriebsausstattung?
Vielen Dank für eure Nachrichten. Für ein GWG ist es zu teuer. Wir haben dann zusätzlich einen monatlichen Beitrag für Wartung usw. Es handelt sich um ein bestehendes Programm, der als White Label verbaut wird.
Re: Werbungskosten oder Anschaffung Betriebsausstattung?
Stimmt.koshop hat geschrieben: ↑4. Aug 2022 15:27 Die selbständige Nutzbarkeit ist nur ein Kriterium dafür ob es sich um ein "geringwertiges Wirtschaftsgut" (GWG) handeln kann.
Eine Grafikkarte z.B. ist ein Wirtschaftsgut ist aber nicht selbständig nutzbar. Deshalb ist sie kein GWG aber trotzdem ein "Wirtschaftsgut" und muss dann über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Im übrigen reicht die eigenständige Bewertbarkeit.
Nach der Beschreibung hier würde ich es als Wirtschaftsgut und Vermögensgegenstand aktivieren.
- stbdigital
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Re: Werbungskosten oder Anschaffung Betriebsausstattung?
Das Modul dürfte wohl eine Erweiterung der bisherigen Webseite sein. Damit werden es nachträgliche Anschaffungskosten. Der Grund, der Konfigurator dürfte Bestandteil der Software „Webauftritt“ sein. Das Gute daran, ist die Webseite schon älter, können die nachträglichen Anschaffungskosten ggf. direkt vollständig abgeschrieben werden wenn die Webseite schon abgeschrieben wurde.
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