Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

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Wolke7

Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Wir haben beschlossen kein EU-Versand mehr zu machen ab dem 01.07.2021. Der gesamt Umsatz von 671,23 € in 2020 für die Komplette EU ist mir den Aufwand nicht wert.


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Dingens
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Moin
Dann bist Du ja unter der Freigrenze und musst nix machen. Warum dann aufhören, in die EU zu verkaufen?
Grüße
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roman
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

xMerchant hat geschrieben: 20. Nov 2020 16:53 Nein, das wird Deutschland garantiert nicht haben.
Wollen wir wetten? ;-)
Deutschland wird rechtzeitig ein System oder zumindest ein Prozedere haben, ist halt die Frage wann "rechtzeitig" dann tatsächlich sein wird.
Alles andere halte ich für unnötige Panikmache.

Bei uns hat man für die Coronahilfen quasi übers Wochenende ganze Antragssschnittstellen in Finanzonline eingebaut. Da werden es die deutschen wohl auch schaffen das System in den verbleibenden 7 Monaten auf Schiene zu bringen. In 7 Monaten kann man ja fast einen Flughafen bauen ;-)
roman
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Dingens hat geschrieben: 20. Nov 2020 17:04 Dann bist Du ja unter der Freigrenze und musst nix machen. Warum dann aufhören, in die EU zu verkaufen?
Lediglich bei Kleinstunternehmern mit Versandhandelsumsätzen von bis zu 10.000 Euro pro Jahr ist weiterhin eine Besteuerung in dem Land vorgesehen, wo die Versendung oder Beförderung beginnt (Quelle: https://www.wko.at/service/steuern/inne ... welle.html)

Ich interpretiere das so, dass zu den 10.000 auch die inländischen Versandhandelsumsätze dazugezählt werden.
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Dingens
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Moin
Laut meinem Stb ist es entscheidend, ob man mehr als 10k in die EU absetzt
Steht hier auch so:
https://www.wko.at/service/steuern/Der_ ... andel.html
"Für Umsätze von Kleinstunternehmern besteht dazu ab 1. Juli 2021 eine Vereinfachung, nach der die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätzen im Ansässigkeitsstaat, d.h. im Staat aus dem versendet wird, erfolgt. Voraussetzung ist, dass die Unternehmerin/der Unternehmer über keine Betriebsstätte in einem anderen EU-Mitgliedstaat verfügt und in anderen EU-Mitgliedstaaten innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze und Dienstleistungen von insgesamt maximal 10.000 Euro tätigt. Auf die Anwendung dieser Vereinfachungsregelung kann verzichtet werden."

Und sonst eigentlich auch überall..
https://blog.steuerberaten.de/steuerber ... 10000_Euro
"Die Warenverkäufe in das EU-Ausland an Privatpersonen sowie die elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen sind somit zusammenzurechnen."

Grüße
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Mist, ich hab gehofft der Schwachsinn wird noch ein paar Jahre verschoben. Das macht wiedrr msl für uns kleine Händler alles komplizierter.

Alleine der Mehraufwand in der Buchhaltung mit 27 Konten für die Erträge, welche dann alle an die finanz gemeldet werden müssen...
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Dingens hat geschrieben: 20. Nov 2020 14:27
Woody-HH hat geschrieben: 20. Nov 2020 14:26 Woran soll ich denn im Shop vor der Kaufabwicklung die anzuzeigende MwSt. festmachen? Über eine Vorschaltseite bei jedem Shop-Aufruf die Auswahl des Lieferlandes erzwingen???
Ich denke auch, dass der Hinweis inkl. Mwst reicht. In D reicht der auf jeden Fall.
https://www.it-recht-kanzlei.de/viewNew ... schnitt_23
Grüße
Der Dingens
Ich hab mich unklar ausgedrückt. Nicht der MwSt.-Satz, sondern der Preis macht mir Sorge, incl. MwSt. kann ein Artikel je nach Land 2163,00 Euro kosten oder auch 2347,90. Die Differenz werde ich bestimmt nicht selbst tragen, also muss ich eine Seite mit Abfrage des Lieferlands vorschalten damit ich den richtigen Preis anzeige.
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Dingens hat geschrieben: 20. Nov 2020 13:09 Moin
Mein Steuerberater wies mich gerade darauf hin:
Hinweis: Ab 2021 erfolgt eine grundlegende Umstellung auf das Bestimmungslandprinzip

Ab 1. Juli 2021 wird die Lieferschwelle abgeschafft, damit sind ab diesem Zeitpunkt innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze grundsätzlich im Bestimmungsland zu versteuern. Die in anderen EU-Mitgliedstaaten zu entrichtende Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze kann über den EU-One-Stop Shop (EU-OSS) in nur einem EU-Mitgliedstaat erklärt werden.
Für Umsätze von Kleinstunternehmern besteht dazu ab 1. Juli 2021 eine Vereinfachung, nach der die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätzen im Ansässigkeitsstaat, d.h. im Staat aus dem versendet wird, erfolgt. Voraussetzung ist, dass die Unternehmerin/der Unternehmer über keine Betriebsstätte in einem anderen EU-Mitgliedstaat verfügt und in anderen EU-Mitgliedstaaten innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze und Dienstleistungen von insgesamt maximal 10.000 Euro tätigt. Auf die Anwendung dieser Vereinfachungsregelung kann verzichtet werden.

Ich liege allerdings übe den 10.000€ und habe keinerlei Ahnung, wie ich das praktikabel umsetzen soll? Die Shopsoftware müsste pro Land die korrekte Umsatzsteuer anzeigen, und auf der Rechnung die landestypische Umsatzsteuer ausgedruckt werden. Dann alles über den OSS abführen? Wie kann man als normaler kleiner Shop sowas umsetzen?
Danke
Der Dingens
Hallo zusammen,

grundsätzlich hatten wir die Diskussion zum OSS schon im folgenden Thread. Da wird bestimmt die ein oder andere Frage beantwortet :)
buchhaltung-steuern-finanzamt-lohnabrec ... 6-s20.html

Eine kleine Zusammenfassung gibt es auch hier:
https://www.3s.tax/de/blog/e-commerce/o ... r-richtig/

Beste Grüße
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