Warum bestehen einige Unternehmer auf steuerfreie Lieferung ins EU-Ausland?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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aDarkGod
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Warum bestehen einige Unternehmer auf steuerfreie Lieferung ins EU-Ausland?

Mal eine Frage, die mich schon eine Weile beschäftigt ...

Hin und wieder kommt eine Anfrage von einem Unternehmen aus dem EU-Ausland nach einer steuerfreien Rechnung.

Warum eigentlich? So richtig verstehe ich, ehrlich gesagt, den Sinn nicht dahinter. Letztendlich stellen wir ja eine Rechnung mit dem jeweiligen USt-Satz des Lieferlands aus, die der Unternehmer wieder als Vorsteuer abziehen kann und wir meldens über OSS.
Bei unseren Produkten handelt es sich auch um recht preiswerte Artikel zwischen 20 - 100 €, so dass es noch weniger Sinn ergibt.

Da die Rechnungserstellung automatisiert läuft, ist es halt schon irgendwie ein gewisser Mehraufwand (und nervt etwas :-} ).

Wie handhabt ihr solche Anfragen?


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regalboy
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Re: Warum bestehen einige Unternehmer auf steuerfreie Lieferung ins EU-Ausland?

Und zum Thema Mehraufwand: Dein Geschäft - deine Regeln. Du kannst entscheiden, ob du MWSt-frei gar nicht anbietest, erst ab X Euro oder immer oder nur für grün-rot gestreifte Socken, die im 3er Pack gekauft werden.
roman
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Re: Warum bestehen einige Unternehmer auf steuerfreie Lieferung ins EU-Ausland?

aDarkGod hat geschrieben: 9. Mär 2023 14:19 Bei unseren Produkten handelt es sich auch um recht preiswerte Artikel zwischen 20 - 100 €, so dass es noch weniger Sinn ergibt.
Wenn Du etwas für Dein Unternehmen kaufst, auch wenn es nur zwischen 20 - 100 € kostet, stört es Dich etwa nicht, wenn Du sinnloserweise um den Vorsteuerabzug umfällst?
Bene
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Re: Warum bestehen einige Unternehmer auf steuerfreie Lieferung ins EU-Ausland?

Kommt auf die Software an.

Wenn ein Kunde aus dem EU Ausland hier bei der Bestellung seine Steuernummer angibt und der Versand in das Rechnungsland erfolgt, ist bei uns die Rechnungsstellung automatisch Netto.
Ich prüfe dann nur noch, ob die Steuernummer zur Adresse passt.
Ist hier kein wirklicher mehraufwand.
regalboy
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Re: Warum bestehen einige Unternehmer auf steuerfreie Lieferung ins EU-Ausland?

Bene hat geschrieben: 9. Mär 2023 14:30 ...
Ich prüfe dann nur noch, ob die Steuernummer zur Adresse passt.
Ist hier kein wirklicher mehraufwand.
Bei all den verschiedenen Schreibweisen, die für die Wirksamkeit der Steuerbefreiung aber doch exakt mit der Angaben bei der Registrierung übereinstimmen müssen, ist es kein Mehraufwand?

Die EU Staaten mit "kyrillischen Schreibweisen" mal ausgenommen, wir haben es unheimlich oft, dass der Firmenname (gerade bei Einzelunternehmen), Straße, etc. nicht exakt gleich geschrieben werden, so dass die Prüfung über die Systeme beim Bundeszentralamt für Steuern oder EU-Seite ein "falsch" als Antwort hat.
aDarkGod
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Re: Warum bestehen einige Unternehmer auf steuerfreie Lieferung ins EU-Ausland?

regalboy hat geschrieben: 9. Mär 2023 14:19 Weil der Steuerabzug eben NICHT geht.
Oh, echt nicht? Ich dachte immer, es sei relativ egal, ob wir den Betrag nun über OSS abführen oder der EU-Unternehmer selbst.

Okay, dann ergibt es natürlich Sinn, dass hin und wieder jemand anfragt. :-y

Besten Dank dir und an euch alle.
roman
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Re: Warum bestehen einige Unternehmer auf steuerfreie Lieferung ins EU-Ausland?

aDarkGod hat geschrieben: 9. Mär 2023 15:26 Oh, echt nicht?
Weder OSS (=EU) noch IOSS (=die Variante für Händler von außerhalb der EU) berechtigen zum Vorsteuerabzug.
regalboy
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Re: Warum bestehen einige Unternehmer auf steuerfreie Lieferung ins EU-Ausland?

Soweit ich weiß: Wenn eine Umsatzsteuer-Nr. / Ident-ID aus dem Land des Käufers auf der Rechnung ist darf er die Vorsteuer ziehen.
Bene
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Re: Warum bestehen einige Unternehmer auf steuerfreie Lieferung ins EU-Ausland?

regalboy hat geschrieben: 9. Mär 2023 14:39
Bene hat geschrieben: 9. Mär 2023 14:30 ...
Ich prüfe dann nur noch, ob die Steuernummer zur Adresse passt.
Ist hier kein wirklicher mehraufwand.
Bei all den verschiedenen Schreibweisen, die für die Wirksamkeit der Steuerbefreiung aber doch exakt mit der Angaben bei der Registrierung übereinstimmen müssen, ist es kein Mehraufwand?

Die EU Staaten mit "kyrillischen Schreibweisen" mal ausgenommen, wir haben es unheimlich oft, dass der Firmenname (gerade bei Einzelunternehmen), Straße, etc. nicht exakt gleich geschrieben werden, so dass die Prüfung über die Systeme beim Bundeszentralamt für Steuern oder EU-Seite ein "falsch" als Antwort hat.
Bei JTL geht die Abfrage auf Knopfdruck.
Sollte das Ergebnis negativ sein, dann schaue ich in Google nochmal manuell ob es passt.
roman
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Re: Warum bestehen einige Unternehmer auf steuerfreie Lieferung ins EU-Ausland?

regalboy hat geschrieben: 9. Mär 2023 15:59 Soweit ich weiß: Wenn eine Umsatzsteuer-Nr. / Ident-ID aus dem Land des Käufers auf der Rechnung ist darf er die Vorsteuer ziehen.
Richtigerweise würde ich sagen: Solange keine UID aus dem Land des Käufers auf der Rechnung steht gibt es jedenfalls KEINEN Vorsteuernachweis.
Eine UID aus dem Käuferland ist dagegen noch keine Garantie dass es erlaubt ist.

Warum?

Sagen wir ein Händler aus Österreich hat eine deutsche UID-Nummer.
Früher, vor OSS, war das gang und gäbe, denn die Lieferschwelle war schnell geknackt und der AT-Händler musste sich daher in DE steuerlich registrieren und hatte somt eine DE-UID auf der Rechnung.
Nach einschlägiger Rechtsmeinung darf sich der deutsche Rechnungsempfänger die Vorsteuer jedoch trotzdem nicht ziehen, da hier IGL Vorrang hätte.
Nur wenn der AT-Unternehmer aus einem deutschen Lager heraus versendet, dann darf der DE-Abnehmer die Vorsteuer ziehen.

In der Praxis ist das natürlich spannend, da kaum ein Händler auf die Rechnung schreibt aus welchem Land die Ware versendet wurde.

Das ist z.B. in Österreich in der Praxis regelmäßig ein großes Thema: Amazon liefert nach Österreich, weist österr. USt aus und hat eine österr. UID auf der Rechnung.
Die österr. Abnehmer (oftmals Selbstständige und Unternehmer die Bürobedarf, Hardware etc. kaufen) ziehen sich natürlich die Vorsteuer, was aber - und hier sind sich die einschlägigen Quellen alle ziemlich einig - nicht rechtens ist.

Bei Amazon ist es halt noch auffälliger, weil das mittlerweile schon viele wissen die sich mit Buchhaltung beschäftigen (auch die Betriebsprüfer), und weil Amazon auch das Versendungsland auf die Rechnung schreibt.
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