Hallo,
ich möchte demnächst einem Schweizer Händler meine Ware auf Kommission zur Verfügung stellen.
Wie funktioniert das steuer- und zolltechnisch?
In DE wäre es folgt:
Ich sende die Ware zu ihm, einmal monatlich wird abgerechnet.
Wie ist es aber mit der Schweiz?
Einmal im Monat abrechnen ist ja nicht das Problem, aber was muss berücksichtigt werden damit für beide Seiten möglichst wenig Zollgebühren anfallen? Der Warenwert muss ja trotzdem bei Lieferung angegeben werden, geht das auch anderweitig ohne Rechnung?
Gruß,
André
Ware auf Kommission in die Schweiz -> Steuer & Zoll?
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