Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

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S.Forst
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Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

Hallo Zusammen,

heute habe ich die zugehörige Rechnung für eine private Bestellung bekommen.

Dabei ist mir folgender Hinweis aufgefallen, den ich vorher noch nie gesehen/wahrgenommen habe

"Hinweis für gewerbliche Endkunden:
Sofern Sie entgegen unserer Regelung in den AGB als Unternehmer eine Bestellung aufgegeben haben, bestätigen Sie, dass Sie den/die bestellten
Artikel nicht für Ihre unternehmerische Tätigkeit, sondern ausschließlich für private Zwecke außerhalb Ihres Unternehmens verwenden.
Die vorliegende Rechnung berechtigt Ihr Unternehmen daher nicht zum Vorsteuerabzug!"

Hat jemand von Euch so etwas schon mal gesehen oder verwendet es sogar ?

Grüße
Stefan


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NEO123
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

Sachen gibts
xMerchant
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

Wieso schickt er dann eine Rechnung und nicht eine Quittung?

Ist das ein Unternehmen aus dem EU-Ausland, das über OSS oder Direktregistrierung verkauft? Die müssen an Unternehmer mit Reverse Charge fakturieren. Wobei das dem Verkäufer egal sein kann. Der gewerbliche Käufer begeht halt unwissentlich eine Steuerhinterziehung, wenn ihm das nicht auffällt.
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hkhk
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

xMerchant hat geschrieben: 8. Dez 2021 09:44 Ist das ein Unternehmen aus dem EU-Ausland, das über OSS oder Direktregistrierung verkauft? Die müssen an Unternehmer mit Reverse Charge fakturieren.
Da werde ich jetzt hellhörig.
Hatte in Polen gekauft, Rechnung erhalten mit polnischer USTID und deutschem 19% Steuersatz .
Kann ich das nun vorsteuerlich geltend machen?
Zuletzt geändert von hkhk am 8. Dez 2021 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
remen67
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

Eine auf einer Rechnung mit deutscher UST ID ausgewiesene Mehrwertsteuer kann man meiner nach immer als Vorsteuer geltend machen - von anderslautenden Vorschriften hab ich nie was gehört und es wäre ja auch unverständlich
S.Forst
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

Hi,

das ist ein deutsches Unternehmen (P*nny Markt GmbH) aus Köln.

Ausgewiesen ist die Mwst mit 19%, keinerlei Sonderfall vorhanden. Eine ganz normale Rechnung vom Onlineshop an einen Endkunden.

Bis auf den oben genannten Zusatz auf der Rechnung, ist alles so wie es sein sollte bzw. normal ist.

Grüße
Stefan
Wolke7

Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

Ergibt für mich keinen Sinn, den Kassenzettel kann ich ja auch zur Vorsteuer einreichen. :gruebel:
xMerchant
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

hkhk hat geschrieben: 8. Dez 2021 09:56 Da werde ich jetzt hellhörig.
Hatte in Polen gekauft, Rechnung erhalten mit polnischer USTID und deutschem 19% Steuersatz .
Kann ich das nun vorsteuerlich geltend machen?
Das ist dann OSS. OSS ist nur für B2C zulässig. B2B ist Reverse Charge Pflicht. Hatte gerade selbst ein wenig erfreuliches Gespräch mit meinem Stb wegen einer Rechnung aus Frankreich.

Du kannst es nicht nur nicht vorsteuerlich geltend machen. Du musst die Rechnung als innergemeinschaftliche Lieferung buchen und auf den Brutto-Betrag die deutsche USt als Umkehr der Steuerschuldnerschaft buchen oder vom Lieferanten eine Netto-IGL-Rechnung verlangen. Es gibt eine Pflicht Netto-Rechungen bei grenzüberschreitendem B2B auszustellen. Es wird auch mal so etwas wie OSS für B2B geben, das ist aber noch bei der EU in der Beratungsphase.

Die Frage ist natürlich ob so etwas bei einer Betriebsprüfung auffällt.
remen67
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

Kann es vielleicht daran liegen, dass auf dem Kassenbon (?) keine Anschrift des Käufers steht, da gibt es mittlerweile auch Vorschriften, die ich aber nicht kenne
remen67
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

xMerchant hat geschrieben: 8. Dez 2021 10:44
hkhk hat geschrieben: 8. Dez 2021 09:56 Da werde ich jetzt hellhörig.
Hatte in Polen gekauft, Rechnung erhalten mit polnischer USTID und deutschem 19% Steuersatz .
Kann ich das nun vorsteuerlich geltend machen?
Das ist dann OSS. OSS ist nur für B2C zulässig. B2B ist Reverse Charge Pflicht. Hatte gerade selbst ein wenig erfreuliches Gespräch mit meinem Stb wegen einer Rechnung aus Frankreich.

Du kannst es nicht nur nicht vorsteuerlich geltend machen. Du musst die Rechnung als innergemeinschaftliche Lieferung buchen und auf den Brutto-Betrag die deutsche USt als Umkehr der Steuerschuldnerschaft buchen oder vom Lieferanten eine Netto-IGL-Rechnung verlangen. Es gibt eine Pflicht Netto-Rechungen bei grenzüberschreitendem B2B auszustellen. Es wird auch mal so etwas wie OSS für B2B geben, das ist aber noch bei der EU in der Beratungsphase.

Die Frage ist natürlich ob so etwas bei einer Betriebsprüfung auffällt.
Das klingt ja total easy und ist nicht mit viel Aufwand verbunden ... (Ironie aus)
marcibet
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

xMerchant hat geschrieben: 8. Dez 2021 10:44 Das ist dann OSS. OSS ist nur für B2C zulässig. B2B ist Reverse Charge Pflicht. Hatte gerade selbst ein wenig erfreuliches Gespräch mit meinem Stb wegen einer Rechnung aus Frankreich.

Du kannst es nicht nur nicht vorsteuerlich geltend machen. Du musst die Rechnung als innergemeinschaftliche Lieferung buchen und auf den Brutto-Betrag die deutsche USt als Umkehr der Steuerschuldnerschaft buchen oder vom Lieferanten eine Netto-IGL-Rechnung verlangen. Es gibt eine Pflicht Netto-Rechungen bei grenzüberschreitendem B2B auszustellen. Es wird auch mal so etwas wie OSS für B2B geben, das ist aber noch bei der EU in der Beratungsphase.

Die Frage ist natürlich ob so etwas bei einer Betriebsprüfung auffällt.
Das erwähne ich hier schon immer wieder mal, nie glaubts jemand :daumenhoch:
Wenns auch mein Geschäftspartner nicht glaubt und er mir die IGL Rechnung verweigert habe ich für mich herausgefunden dass eine Abmahnung hier eine gute Wirkung erzielt, denn diese kann in dem Fall auch branchenfremd erteilt werden (6 Abmahnungen verschickt, 6 mal promt eine korrekteIGL Rechnung erhalten)
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Eat The Rich
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

xMerchant hat geschrieben: 8. Dez 2021 10:44 Es gibt eine Pflicht Netto-Rechungen bei grenzüberschreitendem B2B auszustellen.
Ist so nicht ganz richtig.

Wenn der Empfänger keine USt-ID hat oder diese nicht mit den angegebenen Daten übereinstimmt darfst du auch keine Nettorechnung ausstellen.
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
marcibet
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

Eat The Rich hat geschrieben: 8. Dez 2021 11:00
xMerchant hat geschrieben: 8. Dez 2021 10:44 Es gibt eine Pflicht Netto-Rechungen bei grenzüberschreitendem B2B auszustellen.
Ist so nicht ganz richtig.

Wenn der Empfänger keine USt-ID hat oder diese nicht mit den angegebenen Daten übereinstimmt darfst du auch keine Nettorechnung ausstellen.
Xxx

Dass gefakte UID Nummern (oder fehlende UID Nummern falls Kleinstunternehmen) keine steuerfreien Lieferung ermöglichen das sollte jedem klar sein.

xx
Zuletzt geändert von fossi am 8. Dez 2021 22:57, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte bleibt sachlich.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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koshop
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

Also ich würde mal tippen das hat gar keinen steuertechnischen Hintergrund und die versuchen so nur Leute abzuschrecken, die irgendwelche Angebote in größerem Stil kaufen und dann weiterverkaufen wollen.
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aaha
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

S.Forst hat geschrieben: 8. Dez 2021 08:38 [...] Die vorliegende Rechnung berechtigt Ihr Unternehmen daher nicht zum Vorsteuerabzug!" [...]
S.Forst hat geschrieben: 8. Dez 2021 10:12 [...] deutsches Unternehmen (P*nny Markt GmbH) aus Köln. [...]
Hä?
Was geht es die an?
Oder haben sie Angst, dass es das FA gegencheckt und herausfindet, dass sie die ausgewiesene MwSt., die du dir wiederholen willst, gar nicht abführen?
So. Spieß sauber umgedreht. Ha!
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SchneiderMusik
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

Geht mal zu Thomas Philipps in den Sonderpostenmarkt, das ist auf dem Kassenzettel auch immer ein Satz drauf:
"Dieser Beleg stellt KEINE RECHNUNG im Sinne von Paragraph 14 UStG dar"
Das stellt meiner Ansicht aber, zumindest bis 250 € Warenwert, auch für Unternehmer kein Problem dar.
Wenn man mehr einkauft, kann es schon blöd werden bei einer Prüfung.
bauti
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

xMerchant hat geschrieben: 8. Dez 2021 10:44
hkhk hat geschrieben: 8. Dez 2021 09:56 Da werde ich jetzt hellhörig.
Hatte in Polen gekauft, Rechnung erhalten mit polnischer USTID und deutschem 19% Steuersatz .
Kann ich das nun vorsteuerlich geltend machen?
Das ist dann OSS. OSS ist nur für B2C zulässig. B2B ist Reverse Charge Pflicht. Hatte gerade selbst ein wenig erfreuliches Gespräch mit meinem Stb wegen einer Rechnung aus Frankreich.

Du kannst es nicht nur nicht vorsteuerlich geltend machen. Du musst die Rechnung als innergemeinschaftliche Lieferung buchen und auf den Brutto-Betrag die deutsche USt als Umkehr der Steuerschuldnerschaft buchen oder vom Lieferanten eine Netto-IGL-Rechnung verlangen. Es gibt eine Pflicht Netto-Rechungen bei grenzüberschreitendem B2B auszustellen. Es wird auch mal so etwas wie OSS für B2B geben, das ist aber noch bei der EU in der Beratungsphase.

Die Frage ist natürlich ob so etwas bei einer Betriebsprüfung auffällt.
Ich habe das Thema hier auch schon mal thematisiert.
Für mich bleibt die Frage wie man als Kunde merken soll ob die Rechnung mit DE Mwst wegen OSS ausgestellt wurde (also eigentlich nicht Vorsteuerabzugsfähig weil eigentlich innergemeinschaftliche Lieferung) oder weil der Versand aus einem Lager in Deutschland erfolgte (z.b. FBA).

Man merkt ja den Unterschied anhand der Rechnung nicht. Auch das FA sollte es anhand der Rechnung nicht merken.

Edit: Sollte man doch merken. Je nachdem aus welchem Land die Ust ID des Lieferanten auf der Rechnung stammt.
bauti
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

remen67 hat geschrieben: 8. Dez 2021 10:46 Kann es vielleicht daran liegen, dass auf dem Kassenbon (?) keine Anschrift des Käufers steht, da gibt es mittlerweile auch Vorschriften, die ich aber nicht kenne
In AT muss ab 400,-- auch die Adresse vom Kunden auf der Rechnung stehen damit diese Vorsteuerabzugsfähig ist. Das wäre zwar eine Erklärung. Aber ob das in DE auch so ist weiß ich nicht...
AndreM93
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

bauti hat geschrieben: 8. Dez 2021 19:36
remen67 hat geschrieben: 8. Dez 2021 10:46 Kann es vielleicht daran liegen, dass auf dem Kassenbon (?) keine Anschrift des Käufers steht, da gibt es mittlerweile auch Vorschriften, die ich aber nicht kenne
In AT muss ab 400,-- auch die Adresse vom Kunden auf der Rechnung stehen damit diese Vorsteuerabzugsfähig ist. Das wäre zwar eine Erklärung. Aber ob das in DE auch so ist weiß ich nicht...
In Deutschland ab 250 € (Kleinbetragsrechnung, § 33 UStDV)
roman
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Re: Vorsteuerabzughinweis für gewerbliche Endkunden

bauti hat geschrieben: 8. Dez 2021 18:52 Edit: Sollte man doch merken. Je nachdem aus welchem Land die Ust ID des Lieferanten auf der Rechnung stammt.
Das nützt doch auch nicht.
Ein ausländischer Händler liefert nach AT und hat eine AT-Steuernummer (war vor OSS sehr häufig so, jetzt zwar seltener aber noch immer möglich).
Hier ist der Tenor dass diese Vorsteuer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Außerdem:
Ich habe letztens privat eine Rechnung von einem dt. Versandhändler bekommen, da standen fast 10 UID-Nummern auf der Rechnung.
Das machen viele Händler dass sie - genauso wie ihre Kontaktdaten - auch alle ihre steuerlichen Registrierungen auf der Rechnung vermerken.

Für den Kunden wäre hier nicht wirklich erkennbar ob die Rechnung nun über die deutsche UID, über die österreichische UID oder vielleicht über eine andere UID abgerechnet wurde (vielleicht lagert der Händler in unterschiedlichen Ländern?) verrechnet wurde.
Der angewendete Steuersatz ist nur beschränkt hilfreich, da fast jeder Satz in der EU mehrfach verwendet wird.
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