Versandkosten als Nebenleistung - Warum so oft auf Rechnungen falsch?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Versandkosten als Nebenleistung - Warum so oft auf Rechnungen falsch?

Exkurs: Wenn eine Lieferung aus Artikeln mit 7 % (bzw. 5 %) MwSt. besteht, dann reiten die Versandkosten als unselbstständige Nebenleistung bei der 7 %-Hauptleistung (bzw. 5 %-Hauptleistung) mit, sprich die Versandkosten dürfen dann auch mit 7 % bzw. 5 % angesetzt werden. Es ist also völlig okay die Versandkosten statt mit 19 % (bzw. 16 %) MwSt. abweichend mit 7 % MwSt. (bzw. 5 %) abzurechnen, siehe auch:
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 04172.html und
https://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzs ... teuer.html

Das ist nicht Neues, nur mir fällt mit schöner Regelmäßigkeit auf, dass auch große Versender bei innerdeutschen Bestellungen, die nur aus Artikeln mit reduziertem Steuersatz bestehen bei den Versandkosten den normalen MwSt.-Satz ausweisen. Für mich als Endkunde ist das egal, bei so ganz kleinen Online-Händlern merke ich das manchmal höflich an, aber bei so richtig großen Playern (eine Aktiengesellschaft) wundert mich das schon.

Gibt es einen triftigen Grund, die innerdeutschen Versandkosten nicht als Nebenleistung zu handhaben und stattdessen den vollen Mehrsteuersatz für ein DHL-Paket im B2C-Geschäft abzurechnen?


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Re: Versandkosten als Nebenleistung - Warum so oft auf Rechnungen falsch?

Vielleicht kann die Wawi das nicht automatisch erkennen, und die 19% sind fest eingestellt.
roman
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Re: Versandkosten als Nebenleistung - Warum so oft auf Rechnungen falsch?

Der Hauptgrund ist sicherlich die Software die für die Rechnungsstellung verwendet wird:

Hier ist oft eine Pseudoposition für Versandkosten vorhanden, und diese ist halt üblicherweise mit dem Normalsteuersatz verknüpft.

Das ist auch technisch nicht ganz trivial: Denn wenn man die Versandkosten-Ust vom Steuersatz der Produkte abhängen läßt, müsste man jedes mal, wenn Produkte auf den Auftrag aufgeschrieben oder runtergelöscht werden, automatisiert den Steuersatz der Versandkosten prüfen und ggf. abändern. Auch muß berücksichtigt werden was mit den Versandkosten-Steuersatz passiert wenn es sonst (noch) überhaupt keine Produkte am Auftrag gibt, oder wenn es Produkte mit unterschiedlichen Steuersätzen gibt.
Das ganze ist technisch natürlich umsetzbar, aber in vielen Anwendungen wurde es in der Entwicklung einfach nicht berücksichtigt. Nicht zuletzt weil in SEHR vielen Firmen der ermäßigte Steuersatz gar keine Relevanz hat.
Ich kenne das z.B. aus der Autobranche. Zu 99,99% besteht das Sortiment aus Normal-USt. Gibt es ausnahmsweise mal ein Teil zum ermäßigten Steuersatz, wird sogar das Produkt trotzdem zum Normalsteuersatz verkauft, weil gar niemand daran denkt es zu ändern oder die Software bietet die Möglichkeit nicht, oder man weiß nicht wie man das ändert. Und weil es in großen Firmen oft einfach niemanden interessiert.

Viele haben die Rechnungssoftware auch mit Shop etc. verbunden, und bei denen ist die Wahrscheinlichkeit noch höher dass der Shop Versandkosten generell mit der Normal-USt abrechnet.

Seltener wird es sicherlich auch an Unwissenheit (schließlich verrechnet DHL ja auch 19%) liegen.

PS: Rein theoretisch, wenn Du als Unternehmer eine solche Rechnung bekommst, dürftest Du von den ausgewiesenen 16% eigentlich nur 5% als Vorsteuer absetzen. Denn bekanntlich darf zuviel ausgewiesene nicht als Vorsteuer gezogen werdne, auch wenn sie ans Finanzamt bezahlt wurde.

PPS: Fallweise bekommt man auch Rechnungen bei denen die Versandkosten gar nicht ver'ustet werden, daher Netto. Das ist dann freilich grenzwertig. Wenn man steuerfreies Porto 1:1 weiterverrechnet, dürfte es möglicherweise ok sein, aber darüberhinaus wird die Argumentation gegenüber einem Prüforgan sicherlich interessant : - )
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fossi
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Re: Versandkosten als Nebenleistung - Warum so oft auf Rechnungen falsch?

roman hat geschrieben: 9. Jul 2020 00:11Wenn man steuerfreies Porto 1:1 weiterverrechnet, dürfte es möglicherweise ok sein
Nö, garnicht ok.
Viele Kleinversender oder Anfänger geben unwissentlich Post-Porto 1:1 weiter. Jenachdem wie lange es bis zur ersten Umsatzsteuersonderprüfung dauert, fallen die Nachzahlungen dann mehr oder weniger hoch aus. Das läppert sich...

Ansonsten bin ich bei dir: meist liegts an veralteter oder unfähiger Software, oder falscher Einstellung. Viele Bereiche haben ja regulär nur mit dem normalen Steuersatz zu tun und da fällts mitunter nichtmal auf, wenn irgendein Randartikel falsch besteuert wurde.
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Re: Versandkosten als Nebenleistung - Warum so oft auf Rechnungen falsch?

Viele Bereiche haben ja regulär nur mit dem normalen Steuersatz zu tun
Yep, war bei uns auch so. Bis unsere weise Regierung beschloss, Frauenhygieneprodukte mehrwertsteuerlich abzusenken... also haben wir wegen drei Tampons letztlich unsere Software komplett umgekrempelt und berechnen nun natürlich auch die Versandkosten ggf. gesplittet mit beiden Steuersätzen, je nach Warenanteil. Sonstige Nebenleistungen, wie z.B. Rabatte (auf Sendungs-, nicht Produktebene), müssen ja auch steuermäßig korrekt anteilig aufgeteilt werden.
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roman
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Re: Versandkosten als Nebenleistung - Warum so oft auf Rechnungen falsch?

fossi hat geschrieben: 9. Jul 2020 04:05 Nö, garnicht ok.
Bist Du Dir das sicher?
Machen würde ich es auch nicht, aber es ist doch sehr verbreitet, z.B. auch bei Dienstleistern, auch Anwälte für Portoauslangen etc.
Vorausgesetzt natürlich es handelt sich tatsächlich um steuerfrei eingekauftes Porto (klassischerweise Briefmarken), und verrechnet dieses 1:1 ohne Aufschlag an den Kunden weiter. Also man kauft z.B. eine Briefmarke für 80 Cent und verrechnet sie dem Kunden mit 80 Cent weiter (netto, im Gegensatz zu den sonstigen Leistungen die einem Steuersatz unterliegen).

Daher mein Verdacht dass das ggü. der Finanzbehörde - in engen Grenzen - schon argumentiertbar ist. Auch wenn ich es in der Praxis, gerade im Versandhandel, ohnehin ungeeignet finde.
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Re: Versandkosten als Nebenleistung - Warum so oft auf Rechnungen falsch?

roman hat geschrieben: 9. Jul 2020 11:24 ...
Also man kauft z.B. eine Briefmarke für 80 Cent und verrechnet sie dem Kunden mit 80 Cent weiter (netto, im Gegensatz zu den sonstigen Leistungen die einem Steuersatz unterliegen).
Wenn Du die Briefmarke dem Kunden weiterverkaufst, dann gerne netto.
Solltest Du die Briefmarke als Nebenleistung für das Hauptprodukt verwenden (Frankierung), dann Steuersatz wie Hauptprodukt.
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fossi
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Re: Versandkosten als Nebenleistung - Warum so oft auf Rechnungen falsch?

Es gibt die Möglichkeit einer umsatzsteuerbefreiten Berechnung als "durchlaufenden Posten", aber das ist nur in sehr speziellen Fällen möglich, nicht aber bei unseren Warensendungen bzw als Versanddienstleistung.
... Bei Paketsendungen durch Versandhandelsunternehmen kommen Rechtsbeziehungen nur zwischen dem Absender (Versandhandelsunternehmen) und der Deutschen Post zustande. Selbst eine „unfreie” Versendung oder eine Versendung „per Nachnahme” führt nicht zu Rechtsbeziehungen zwischen dem Empfänger des Pakets und der Deutschen Post. Die vom Versandhandelsunternehmen an den Kunden weiterberechneten Portokosten stellen somit keinen durchlaufenden Posten dar. ...
Quelle: https://www.iww.de/gstb/gestaltungshinw ... ten-f99897


Zudem gibt es seit Jahren immer wieder Fälle von Händlern, die kräftig Steuern auf ihre fälschlicherweise als umsatzsteuerfrei deklarierte Versandkosten nachbezahlen durften. Wenn es nur um ein paar Sendungen geht, ist das Kleinkram. Berechnet ein Händler aber täglich 3-stellige Mengen von Warensendungen 1:1 weiter, dann wird das bei einer Prüfung deutlich teurer. :kaffeesmily
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Re: Versandkosten als Nebenleistung - Warum so oft auf Rechnungen falsch?

Der Grund warum das Porto bei der Post steuerfrei ist, ist ähnlich wie es auch bei der Versicherungsleistung ist. Die zur Verfügungstellung der Versicherungsleistung ist steuerfrei. Bei einer „Weiterberechnung“ auch 1:1 wird nicht vom Verkäufer die Versicherungsleistung zur Verfügung gestellt da er selbst ja keine Versicherung ist. Gleiches gilt eben auch für das Porto, der Weiterberechner hat die Postleistung selbst ja nicht durchgeführt.
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