Verlustverrechnung bei Gesellschafter-Geschäftsführer

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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AndreM93
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Verlustverrechnung bei Gesellschafter-Geschäftsführer

Langsam glaube ich, dass ich derzeit zu viel Zeit im Haus verbringe und dabei auf den seltsamsten Gedanken komme.
Mein neustes Gedankenspiel ist das folgende:

Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH für Immobilien.
Die GmbH nimmt die erweiterte GewSt-Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 in Anspruch.
Demnach zahlt die GmbH lediglich Körperschaftssteuer (15 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag = 15,825 %)
Setzen wir voraus, dass die GmbH die Gewinne an den Gesellschafter ausschüttet und dort der Abgeltungssteuer (25 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag = 26,375 %) unterworfen wird.
Daraus ergibt sich dann eine Gesamtsteuerbelastung von ~ 38 % auf den Gewinn der GmbH.

Jetzt nehmen wir an, dass der Geschäftsführer der GmbH für die GmbH Dienstreisen durchführt und dadurch Reisekosten generiert.
Ferner hat der Geschäftsführer weiteres Einkommen, durch welches er in den Bereich von 42 % Grenzsteuer in der Einkommenssteuer gelangt.
Steuerlich wäre es ja theoretisch besser, der GF würde die Reisekosten als Werbungskosten in seiner Steuererklärung angeben, da er dort die Einkommenssteuer (42 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag = 44,31 %) erstattet bekommt, während es als Reisekosten in der GmbH ledliglich zu einer Einsparung von ~ 38 % Steuern führen würde.

Wenn ich bis hierhin richtig gedacht und gerechnet habe, stellt sich die Frage: Wie viel Verlustverrechnung in der Einkommenssteuererklärung sind zulässig? Reicht ein symbolisches Geschäftsführergehalt von 1 € aus um die vollen Werbungskosten absetzen zu können und somit eine Verlustverrechnung mit anderen Einkünften zu erreichen?
Ich vermute ja, dass das Finanzamt das mit dem Vermerkt auf § 42 AO (Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten) nicht akzeptieren würde.

Was meint ihr dazu?

Ein schönes Wochenende wünsche ich euch! saufen


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welpe
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Re: Verlustverrechnung bei Gesellschafter-Geschäftsführer

26,375+15,825% ergibt genau 42,2%

Also sparst du ungefähr 2,2%. Um einen nennenswerten Vorteil zu haben müsst du also ziemlich hohe Werbungkosten haben. Irgendwann wird das Finanzamt es genauer anschauen.
AndreM93
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Re: Verlustverrechnung bei Gesellschafter-Geschäftsführer

welpe hat geschrieben: 25. Apr 2020 20:14 26,375+15,825% ergibt genau 42,2%
Gewinn der GmbH vor Steuern: 100 €
Steuern der GmbH: 15,83 €
Gewinn der GmbH nach Steuern: 84,17 €

Ausschüttung an Gesellschafter: 84,17 €
Steuern des Gesellschafters: 22,20 €
verbleiben netto: 61,97 €

Deswegen komme ich auf die 38 % Steuern.

Von mir aus, kann man das ganze auch mit 45 % + SoLi durchrechnen, dann wird die Differenz noch höher.
Ist ja so oder so eher eine rein theoretische Frage, praktisch wird da selten eine Summe zusammen kommen, die überhaupt nennenswert sein dürfte.
AndreM93
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Re: Verlustverrechnung bei Gesellschafter-Geschäftsführer

welpe hat geschrieben: 25. Apr 2020 22:05Mein Fehler.
Kein Problem! :wink:
cashew
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Re: Verlustverrechnung bei Gesellschafter-Geschäftsführer

Verstandnisfrage

Ausschüttungen an Gesellschafter

rechtlich möglich monatlich als Gehalt quasi oder Quartal oder jährlich zwingend?

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