Hallo zusammen,
eventuell möchte ich meine 2014 für fiktive 100.000€ erworbene Gewerbeimmobilie veräußern. Angenommen ich verkaufe sie 2018 für 200.000€.
Sind die 100.000€ Gewinn dann 2018 bei der Einkommensteuererklärung anzugeben oder wird das Immobiliengeschäft "separat" beim FA versteuert?
Im ersten Fall: Könnte ich, mal naiv gesprochen, für die 100.000€ in 2018 zusätzlich Ware einkaufen, habe dann ein volles Lager und zahl keine Steuern auf den Immobilienverkauf? (ist für mich Neuland, sorry für die unbedarften Fragen)
Danke und Gruß Börge
Veräusserungsgewinn Immobilienverkauf
Re: Veräusserungsgewinn Immobilienverkauf
Erstmal herzlichen Glückwunsch zu der MargeBörge hat geschrieben:Hallo zusammen,
eventuell möchte ich meine 2014 für fiktive 100.000€ erworbene Gewerbeimmobilie veräußern. Angenommen ich verkaufe sie 2018 für 200.000€.
Sind die 100.000€ Gewinn dann 2018 bei der Einkommensteuererklärung anzugeben oder wird das Immobiliengeschäft "separat" beim FA versteuert?
Im ersten Fall: Könnte ich, mal naiv gesprochen, für die 100.000€ in 2018 zusätzlich Ware einkaufen, habe dann ein volles Lager und zahl keine Steuern auf den Immobilienverkauf? (ist für mich Neuland, sorry für die unbedarften Fragen)
Danke und Gruß Börge
Im Ernst: Geh zu einem Steuerberater.
Der Veräußerungsgewinn ist zunächst mal laufender Gewinn. Es gibt aber diverse Möglichkeiten, diesen zu verschieben. Deinen Angaben (du hast nichtmal die AfA berücksichtigt) entnehme ich, dass du keinerlei Ahnung von der Materie hast. Um zu vermeiden, dass du in 2-3 Jahren einen Überraschungssteuerbescheid bekommst, den du nicht bezahlen kannst, weil du das Geld im Glauben an eine Gewinnminderung schon ausgegeben hast, kann ich dir nur empfehlen, dich hinsichtlich z.B. der Themen Wareneinkauf, Investitionsabzugsbetrag etc beraten zu lassen.
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: engelbert361 und 14 Gäste