Ungültige Rechnung von Amazon-Chinesen

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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marcibet
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Ungültige Rechnung von Amazon-Chinesen

Hallo,

Wenn bei Amazon via FBA was gekauft wird hinter den sich dann ein Chinese entpuppt fehlt natürlich meist eine automatische Rechnung. Fordert man diese dann an, so kommt manchmal eine Rechnung, sogar mit UID Nummer. Ich vermute aber, dass hier oft einfach irgendwelche deutschen Firmennamen samt Impressum geklaut werden, oder das zumindest die UID einfach irgendwo raus kopiert worden ist. Überprüfe ich aber nicht (müsste ich das?).

Wenn diese Rechnungen nun in der Buchhaltung landen, und die ausgewiesene Vorsteuer am Monatsende zurück geholt wird - was passiert dann im genannten Fall eigentlich? Wer überprüft die Gültigkeit der Rechnungen und die damit verbundene Rückholun der UST. Was wäre wenn diese Vorsteur die zurückgeholt wird gar nie gezahlt wurde/wird? Wird diese dann dennoch zumindest vorrübergehend ausbezalht? Und wer haftet für diese Summe wenn sich nach einer Zeit X der Betrug des Händlers aus irgendeinem Grund herausstellt? Wird dann die Steuer von mir wieder eingezgen, oder wird der Chinese theoretisch belangt?

Ev. hab ich hier einen Denkfehler, aber das würd mich interessieren wie das in der Praxis abläuft.

lg


Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Dog-Toy (R.I.P.)
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Re: Ungültige Rechnung von Amazon-Chinesen

Prüfen ob alle Voraussetungen für eine Rechnung (§ 14 UstG) erfüllt sind.
Sind diese erfüllt (hab bisher aber noch keine Chinesen-Rechnung gesehen, die das geschafft hat), kann man die Vorsteuer ziehen.
Fehlt eine Angabe - dann nicht.
Und gerade bei der Steuernummer, da die deutsche UStID nicht geprüft werden kann (ausser mit Tricksen), wäre ich da sehr vorsichtig und würde einen Abzug nur vornehmen, wenn eine logische Steuernummer vom Finanzamt Berlin-Neukölln als I-Tüpfelchen drauf vermerkt ist.
marcibet
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Re: Ungültige Rechnung von Amazon-Chinesen

>Und gerade bei der Steuernummer, da die deutsche UStID nicht geprüft werden kann
>(ausser mit Tricksen), wäre ich da sehr vorsichtig und würde einen Abzug nur vornehmen,
>wenn eine logische Steuernummer vom Finanzamt Berlin-Neukölln als I-Tüpfelchen drauf vermerkt ist.

Genau das ist der Punkt der mich interessiert. Was wäre wenn ich die Steuer ziehe und die Nummer stellt sich nach Monaten/Jahren als ungültig/gestohlen/sonstwas raus. Wendet sich das FA dann an mich und holt sich meine gezogene Steuer zurück, oder wendet sich das Finanzamt an den Verkäufer um ihn zu belangen .

Mein Rechtsverständnis würde bedeuten zweiteres. Ich habe mir zu Recht die Vorsteuer zurück geholt, der Verkäufer hat sie aber unrechterweise nicht abgeführt.
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koshop
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Re: Ungültige Rechnung von Amazon-Chinesen

Also im Zweifelsfall würde ich die UST-ID lieber online kurz prüfen.

Ansonsten ein einfacher Tipp: Nicht bei Amazon kaufen. Problem gelöst.
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Wolkenspiel
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Re: Ungültige Rechnung von Amazon-Chinesen

Der Mist fällt ja auch erst bei einer FA-Prüfung auf und dann auch nur, wenn der Prüfer genau DIE Rechnung rauszieht. Stell Dir das nicht so vor, dass das FA jeden Monat all Deine Eingangsrechnungen prüft :wink:
Aber WENN die so eine Rechnung dann rausziehen, dann drehen sie wahrscheinlich wirklich alles auf links.
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