Umgang mit bestehendem Umlaufvermögen bei Gewerbe-Neugründung

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Leitwolf
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Umgang mit bestehendem Umlaufvermögen bei Gewerbe-Neugründung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Gewerbe-Neuanmeldung (Einzelunternehmer), konkret zum Umgang mit bereits bestehendem Umlaufvermögen bei Gewerbegründung (also der bis dahin privaten Sammlung). Ich werde dazu auch einen Steuerberater kontaktieren, aber vielleicht habt ihr ja ein paar Ideen für konkretere Fragen an den SB, oder wie ich mich besser vorbereiten kann, da es mit dem SB-Termin leider noch etwas dauern kann...

Folgender Fall: Ich sammle über die Jahre Spielzeug als Hobby und verkaufe ab und zu etwas davon. Irgendwann entscheide ich mich, das ganze gewerblich zu betreiben, da es mir lukrativ erscheint, ich mehr und öfter verkaufen will, und die Sammlung über die Jahre ziemlich gewachsen ist. Jetzt besitze ich also zahlreiche Objekte, die ich in den letzten ca. sechs Jahren als Privatperson gekauft habe. Teils von Privat (über ebay-kleinanzeigen etc.), teils von Online-Shops mit ordentlichen Rechnungen. Die Einkaufspreise sind überwiegend bekannt (Datum und Preis i.d.R. bei Kauf notiert), die Shop-Rechnungen oft noch vorhanden, da elektronisch vorliegend.

Mein Problem: Würde ich die Objekte "normal" über das Gewerbe verkaufen und die Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis anwenden (also bei z.B. 100 Euro VKP dann davon 16 Euro als USt abführen), würde ich die USt ja doppelt zahlen, da ich sie beim Kauf als Privatperson nicht geltend machen konnte.

Gibt es hier eine sinnvolle Möglichkeit, die Umsatz-Besteuerung "korrekt" durchzuführen?

Stichworte:
- Differenzbesteuerung? Wäre für mich das logisch sinnvollste, da nur der Teil umsatzbesteuert wird, der noch keiner USt-Abgabe unterlegen hat. Gilt soweit ich das beurteilen kann aber nur für Dinge, die ich als bereits Gewerbetreibender zum Widerverkauf erwerbe. Beim Einkauf war ich ja aber noch kein Gewerbetreibender.
- Rückwirkender Abzug der USt zumindest für die Einkäufe bei Shops? Geht das? Für die letzten X (3?) Jahre? Wann müsste ich das melden, mit der ersten USt-Voranmeldung? Da käme dann ja u.U. ein recht großer Betrag auf einmal zur Auszahlung für mich bei raus.
- Private Sacheinlage der Objekte ins Unternehmen zum Wert X, die ich dann als Ausgaben bei der EÜR geltend machen kann? Das würde allerdings nur den Jahresgewinn und damit die Einkommenssteuer mindern, und nicht das Problem mit der doppelten Umsatzsteuer beheben.
- Pech gehabt und teurer verkaufen?
- ...?

Dieses Problem dürften ja viele haben, die ein Gewerbe neu gründen und Dinge aus dem Privatbesitz verkaufen wollen. Leider konnte ich bisher keine schlüssige Antwort darauf finden. Das sogenannte "Expertenforum" von existenzgruender.de hat mich auch nur lapidar an den Steuerberater verwiesen...

Habt ihr vielleicht Hinweise/Ideen?

Viele Dank und viele Grüße
Till


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marcibet
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Re: Umgang mit bestehendem Umlaufvermögen bei Gewerbe-Neugründung

Hast du denn noch vollumfängliche Unterlagen zu den Objekten die du gekauft hast? (Nachweis der EK Preise)?

Willst du nur alles was du hast verkaufen, oder planst du ein weiterführendes Gewerbe in dem du weitere Artikel zukaufen wirst?
Leitwolf
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Re: Umgang mit bestehendem Umlaufvermögen bei Gewerbe-Neugründung

Zu den bei Shops gekauften Objekten sollten alle Nachweise in Form von Rechnungen vorhanden sein, bei den restlichen (von privat gekauft) schätze ich ca. 80% mit elektronischem Nachweis in irgend einer Form, der Rest lediglich in einer Tabelle mit EKP und Datum notiert.

Und ja, über das Gewerbe sollen auch neue Objekte ge- und verkauft werden.
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stbdigital
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Re: Umgang mit bestehendem Umlaufvermögen bei Gewerbe-Neugründung

Deine private Sammlung ist zum heutigen Verkehrswert einzulegen (Marktpreis), gut wäre Nachweise oder Angebote zu den Waren bei vergleichbaren Verkäufern als Nachweis später fürs Finanzamt. Weiterhin empfehlen wir Fotos und eine Bestandsliste möglichst genau zu erstellen damit später nicht vermutet werden könnte das die Ware überhaupt nicht da war.

Zur Umsatzsteuer, rückwirkende Ziehung geht nicht da Sie zum Zeitpunkt des Kaufs nicht Unternehmer waren. In dieser besonderen Konstellation könnte Differenzbesteuerung möglich sein (müsste man aber wirklich nachlesen ob’s bei einer Einlage nicht eine Fußangel gibt), ggf. Prüfung auf Kleinunternehmerregelung.
Hierzu auch noch mal der Hinweis auf unser Video da die Fragen dazu immer gleich sind:

Im übrigen, sollten Sie regelmäßig Verkäufe durchgeführt haben aus Ihrer Sammlung könnte das ggf. sowieso nicht mehr privat gewesen sein sondern steuerpflichtig. Sie müssen immer daran denken dass die eigentlich keine Entscheidung von Ihnen ist. Das ist übrigens der Grund warum die Finanzverwaltung sehr genau EBay Verkäufe überwacht mit eigener Software.

Weiterhin viel Erfolg

Leitwolf
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Re: Umgang mit bestehendem Umlaufvermögen bei Gewerbe-Neugründung

Danke für die Antwort. Einlage zum heutigen Verkehrswert wäre kein Problem, die Vergleichspreise sind relativ einfach zu beschaffen. Das wäre wahrscheinlich in jedem Fall der erste Schritt, um die Sammlung dem Gewerbe zuzuführen?

Müsste die Einlage sofort die komplette Sammlung beinhalten, oder könnte das verteilt auf mehrere Jahre passieren? Zwecks gleichmäßiger Verteilung der Gewinnminderung. Oder wäre das Steuerhinterziehung, da ich dann die zwischenzeitliche Wertsteigerung "privat" mitnehme, wenn ich die Objekte erst in 2-3 Jahren einlege?

Bzgl. Differenzbesteuerung hatte ich folgendes gefunden: "(4) 1Die Anwendung der Differenzbesteuerung setzt nach § 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG voraus, dass der Wiederverkäufer die Gebrauchtgegenstände im Rahmen einer entgeltlichen Lieferung für sein Unternehmen erworben hat (vgl. BFH-Urteil vom 18. 12. 2008, V R 73/07, BStBl 2009 II S. 612). 2Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Wiederverkäufer Gegenstände aus seinem Privatvermögen in das Unternehmen eingelegt [...] hat."

Inwiefern dies auf die bestehende Sammlung zutrifft, die ja der primäre Grund der Gewerbeanmeldung und Inhalt der unternehmerischen Tätigkeit ist, kann ich nicht beurteilen. Warum es allerdings ausgeschlossen wird, erschließt sich mir nicht, da die Differenzbesteuerung hier den (für mich) logischsten Besteuerungsfall darstellt.

Kleinunternehmerregelung hätte in der Hinsicht kein Problem, das stimmt. Diese hatte ich allerdings bereits aus anderen Gründen ausgeschlossen.
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