Überstunden

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regenbogen
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Überstunden

Kann ich als Arbeitgeber beliebig viele Überstunden auszahlen?

Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden. Wenn ein MA nun bei einer 40-Stunden-Woche häufig 60 Stunden arbeitet, kann ich höchstens durchschnittlich 8 Überstunden pro Woche auszahlen. Der Rest verbleibt auf dem Stundenkonto und kann entweder abgefeiert oder später ausgezahlt werden, wenn er die 48 Stunden unterschreitet.

Am liebsten würde ich alles auszahlen, aber ich fürchte, dem steht das Arbeitszeitgesetz entgegen.


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Zierfischprofi
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Re: Überstunden

Ich glaube du hast 0,5 Mitarbeiter zu wenig.
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hkhk
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Re: Überstunden

regenbogen hat geschrieben: 25. Jun 2022 08:51 Kann ich als Arbeitgeber beliebig viele Überstunden auszahlen?

Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden. Wenn ein MA nun bei einer 40-Stunden-Woche häufig 60 Stunden arbeitet, kann ich höchstens durchschnittlich 8 Überstunden pro Woche auszahlen. Der Rest verbleibt auf dem Stundenkonto und kann entweder abgefeiert oder später ausgezahlt werden, wenn er die 48 Stunden unterschreitet.

Am liebsten würde ich alles auszahlen, aber ich fürchte, dem steht das Arbeitszeitgesetz entgegen.
https://efarbeitsrecht.net/taegliche-ho ... beitszeit/
Werden Arbeitnehmer über die gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen der Arbeitszeit beschäftigt, stellt dies indes eine Ordnungswidrigkeit dar; in bestimmten Fällen kann dies sogar zur Strafbarkeit der verantwortlichen Organe führen. Ausgehend hiervon ist bei der vertraglichen Gestaltung sowie in der täglichen Praxis Vorsicht geboten.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz?

Nach § 3 Satz 1 des ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Anders als die europäische Arbeitszeitrichtlinie verzichtet das deutsche Arbeitszeitgesetz insoweit auf die ausdrückliche Regelung einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Diese ergibt sich aber mittelbar daraus, dass unter Werktagen im Sinne des Arbeitszeitrechts alle Tage mit Ausnahme von Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zu verstehen sind, also auch Samstage (sechs Werktage à acht Stunden = 48 Wochenstunden).

Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Du solltest daher aufpassen, wenn deine Angestellten die 10-Stunden-Grenze reißen. Das ist dann nciht nur deren Problem, sondern ganz massiv das Problem des Arbeitgebers.

https://www.arbeitsrechte.de/ueberstunden-auszahlen/
Arbeitnehmer können sich Überstunden dem Arbeitsrecht zufolge nur auszahlen lassen, wenn ihr Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet hat oder zumindest davon weiß. Arbeitnehmer, die schlichtweg länger für ihre Aufgaben brauchen oder dies absichtlich tun, nur um sich später die Überstunden auszahlen zu lassen, haben eher schlechte Karten.
Von einer Deckelung auzahlbarer Überstunden pro Woche ist mir nichts bekannt. Kenne das aber aus meiner Vergangenheit, da wurden normalerweise max. 20 Stunden im Monat ausbezahlt. Mehr war aber bei besonderer Begründung auch kein Thema. War also wohl eher lediglich eine betriebliche Regelung.

Da du bereits ein Stundenkonto angesprochen hast, also bei dir offensichtlich Gleitzeit möglich ist, muss man unterscheiden zwischen echter Mehrarbeit (betrieblich bedingt, Anordnung vom Chef etc) oder freier Zeiteinteilung durch den Mitarbeiter.

Ist Mehrarbeit im Arbeitsvertrag geregelt? Eventuelle Vergütung mit oder ohne Mehrarbeitszuschlag? Bei Zeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit (z.B. 06:00 -20:00) sowei an normalerweise arbeitsfreien Tagen fallen imho IMMER Zuschläge an.
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regenbogen
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Re: Überstunden

……. Arbeitnehmer, die schlichtweg länger für ihre Aufgaben brauchen oder dies absichtlich tun, nur um sich später die Überstunden auszahlen zu lassen, haben eher schlechte Karten.
:lol: Der ist gut!


Nun, Personal ist rar, wie wir alle wissen und gutes Personal erst recht.

Die Mehrarbeit ist angeordnet und es gibt einen freiwilligen Überstundenzuschlag. Der Zuschlag gilt als Motivation und zugleich als Dank.


Zuschläge sind meines Wissens nur für Nachtarbeit Pflicht - kann mich aber natürlich irren.

Ich liege also bei max 8 Stunden die Woche im sicheren Bereich.
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hkhk
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Re: Überstunden

regenbogen hat geschrieben: 25. Jun 2022 14:31 Zuschläge sind meines Wissens nur für Nachtarbeit Pflicht - kann mich aber natürlich irren.
und Sonn- und Feiertagsarbeit.
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regenbogen
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Re: Überstunden

Quelle bitte.

Ich wüßte nicht, dass Kellner, Koch und Bäcker für Sonn- und Feiertage einen Zuschlag erhalten müssen
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hkhk
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Re: Überstunden

ok, ich wollte noch schreiben, sofern diese Tage ansonsten nicht gearbeitet wird, was ja im Handel eigentlich auch nicht der Fall ist.
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