Hallo Leute,
beim Wechsel des Gewinnermittlungsverfahrens von der EÜR zur Bilanz entsteht nicht selten eine hohe Steuerlast durch die Besteuerung des Übergangsgewinns. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auf Antrag den Gewinn auf bis zu 3 Jahre verteilen.
Bei uns tritt nun der Fall auf, dass wir aufgrund einer anstehenden Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH den unglücklichen Fall haben, dass der Übergangsgewinn nicht aufgeteilt werden kann, da das Einzelunternehmen mit der Einbringung nicht mehr existiert. Da die Steuerlast erheblich sein wird, suchen wir nach Tipps und Tricks wie man die Steuerlast mildern kann und hoffen, dass einige von euch einige brandneue Ideen haben.
Als Anreiz möchte ich gleich 2 Stichwörter nennen:
-Rücklagenbildung (steuerfreie Rücklagen, welche gibt es?)
-Investitionen in geförderte Bereiche, wie z.B. erneuerbare Energien (Hier reicht es wohl schon, wenn man zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung lediglich ein Angebot hat)
LG
Raza12
Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
- Eat The Rich
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Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
Du könntest einen Investitionsabzugsbetrag bilden um die Steuerlast in dem Jahr des Übergangsgewinn etwas zu senken. Das ist dann aber auch nur ein Einmaleffekt, den du dann in den nächsten 3 Jahren zurückzahlst. Aber immerhin kannst du es so etwas strecken, bist liquider und hast trotzdem eine gewisse Verteilung auf 3 Jahre.
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
Bei Investitionsrücklagen schaut das FA dann besonders deutlich hin, wenn und ob Du sie auflöst.
Weiterhin ist dass eine Frage für einen StB. Die Materie ist kompliziert und die haben meist Kontakte / Wissen das Gold wert sein kann in solchen Fällen.
Weiterhin ist dass eine Frage für einen StB. Die Materie ist kompliziert und die haben meist Kontakte / Wissen das Gold wert sein kann in solchen Fällen.
Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
KfW wachstumsfianzierungs Kredit beantragen
Hatten wir auch, dass wir richtig harte Zeit
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Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
Hallo, vielen Dank für die ersten Tipps. Ich hoffe, es folgen noch einige Ideen^^
- Freak
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Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
Hallo, da das bei mir nächstes Jahr sehr wahrscheinlich auch mit einer Einbringung ansteht... wo ist denn der Unterschied zwischen einer Einbringung zu einer Umwandlung in eine GmbH? Das Einzelunternehmen existiert da ja auch nicht mehr. Ich bin auch von den 3 Jahren bei einer Einbringung ausgegangen.Bei uns tritt nun der Fall auf, dass wir aufgrund einer anstehenden Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH den unglücklichen Fall haben, dass der Übergangsgewinn nicht aufgeteilt werden kann, da das Einzelunternehmen mit der Einbringung nicht mehr existiert.
Du kannst gegebenenfalls den Lagerwert mindern/ Artikel abschreiben durch Lagerschäden, z.B. Motten im Lager; Ausbleichungen an Textilien; Rost bei Metallgegenständen wegen hoher Luftfeuchtigkeit; Verpackung defekt (Wasserschäden, Sturzschäden); Artikel ist Auslaufmodell/ nicht mehr aktuell. Wie genau das dokumentiert werden muss weiss ich nicht, aber vielleicht lässt sich so der Lagerwert vor Einbringung drücken.
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Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
Nur mal als Idee:
Das Einzelunternehmen verkauft den ganzen Bestand an die GmbH und im Nachgang wird das Einzelunternehmen geschlossen mit Gewerbeabmeldung.
Hab ich schon mal so gemacht, es waren aber keine MA außer mir und meiner Besten dabei.
Ob das rechtlich i.O. ist, sollte ein Steuerberater einschätzen können.
Das Einzelunternehmen verkauft den ganzen Bestand an die GmbH und im Nachgang wird das Einzelunternehmen geschlossen mit Gewerbeabmeldung.
Hab ich schon mal so gemacht, es waren aber keine MA außer mir und meiner Besten dabei.
Ob das rechtlich i.O. ist, sollte ein Steuerberater einschätzen können.
Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
Die Einbringung ist eine Möglichkeit das Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Es gibt auch die Möglichkeit der Aus- und Eingliederung. Theoretisch auch den "einfachen" Verkauf des EU an die GmbH.
Wichtig ist aber, dass die Einbringung steuerneutral efolgt und nicht in Form einer Veräußerung. Denn sonst fällt nicht nur der Lagerbestand unter der Lupe, sondern auch Marktplatzaccounts und so und dann wird es richtig schwer und teuer.
Das Thema ist echt komplex und je mehr ich darüber lese und nachdenke, desto weniger weiß ich wie ich es besser machen kann.
Wichtig ist aber, dass die Einbringung steuerneutral efolgt und nicht in Form einer Veräußerung. Denn sonst fällt nicht nur der Lagerbestand unter der Lupe, sondern auch Marktplatzaccounts und so und dann wird es richtig schwer und teuer.
Das Thema ist echt komplex und je mehr ich darüber lese und nachdenke, desto weniger weiß ich wie ich es besser machen kann.
Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
Konnte man nicht das eine oder andere Jahr rückwirkend für die Bilanzierung optieren?
Evtl. erst auf Bilanzierung umstellen und dann später in eine GmbH wandeln.
Evtl. erst auf Bilanzierung umstellen und dann später in eine GmbH wandeln.
Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
Welchen vorteil soll das bieten, durch den verkauf hast du auch einen steuerpflichtigen gewinn in gleicher höher, kannst diesen aber nicht auf mehrete jahre aufteilen.bb-schraube hat geschrieben: ↑1. Nov 2021 11:11 Nur mal als Idee:
Das Einzelunternehmen verkauft den ganzen Bestand an die GmbH und im Nachgang wird das Einzelunternehmen geschlossen mit Gewerbeabmeldung.
Hab ich schon mal so gemacht, es waren aber keine MA außer mir und meiner Besten dabei.
Ob das rechtlich i.O. ist, sollte ein Steuerberater einschätzen können.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
Nun ja es werden ja auch Handys für einen Euro verkauft.marcibet hat geschrieben: ↑1. Nov 2021 17:17Welchen vorteil soll das bieten, durch den verkauf hast du auch einen steuerpflichtigen gewinn in gleicher höher, kannst diesen aber nicht auf mehrete jahre aufteilen.bb-schraube hat geschrieben: ↑1. Nov 2021 11:11 Nur mal als Idee:
Das Einzelunternehmen verkauft den ganzen Bestand an die GmbH und im Nachgang wird das Einzelunternehmen geschlossen mit Gewerbeabmeldung.
Hab ich schon mal so gemacht, es waren aber keine MA außer mir und meiner Besten dabei.
Ob das rechtlich i.O. ist, sollte ein Steuerberater einschätzen können.
Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
Sollte rechtl. tatsächlich ok sein einen Warenbestand von bspw. 500.000 € für 50.000 € an die GmbH zu verkaufen und dann dicht zu machen? Doof sind die doch auch nicht beim FA?
- online-beobachter
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Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
Letztendlich hat die GmbH aber halt riesen Gewinne wenn der Lagerwert viel zu niedrig liegt bei so günstigem Einkauf.
Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
Würde man das Handy so günstig verkaufen können, dann kann man es genauso abwerten. Alles andere sollte hier keine Diskussion sein, für Steuerbetrug gibt es bessere Foren.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
Wie einige hier schon geraten haben : Steuerberater. Alles andere wirkt unseriös und kann schnell im Cum Ex enden...
Re: Übergangsgewinn (EÜR->Bilanz) - Steuerlastmindernde Tipps?
Erstens ist dieser Artikel geschrieben als hätte ihn ein Zweitklässler verfasst, zweitens hier überhaupt nicht andwendbar weil er nur fiktive Werte behandelt (zb den Wert des Kundenstammes) , nicht aber Waren und Anlagegüter, diese können natürlich nicht einfach beliebig angesezt werden.
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