(steuerliche) Schadensabwicklung nach PKW-Unfall

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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AndreM93
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(steuerliche) Schadensabwicklung nach PKW-Unfall

Hallo Sellerforum,

wie ich schon in den Jammerthread gejammert habe, habe ich leider gestern (Mittwoch) mein Auto auf einer Kreuzung zerlegt.

Der PKW ist im Betriebsvermögen, ich bin vorsteuerabzugsberechtigt und habe eine Vollkasko.

Folgendes soll jetzt passieren: Die Werkstatt repariert das Auto und sendet die Rechnung über den Nettobetrag abzgl. Selbstbeteiligung an die Versicherung. Ich zahle bei Abholung die SB zzgl. der gesamten Umsatzsteuer an die Werkstatt.

Aus einem anderen Schaden weiß ich, dass die Werkstatt die Versicherung als Rechnungsempfänger drauf schreibt. Kann ich denn mit einer Rechnungskopie der Rechnung die an die Verischerung geschrieben wird überhaupt die Vorsteuer ziehen?

Gruß Andre


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klynekrahm
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Re: (steuerliche) Schadensabwicklung nach PKW-Unfall

Ich kenne das nur so, dass die Rechnung über den Schaden an uns geht.
Wir sind ja auch der Auftraggeber.
Ob wir eine Versicherung haben die den Schaden hinterher für uns abwickelt (oder evtl. sogar über eine Abtretungserklärung das ganze gleichzeitig mit der Werkstatt erledigt) weiß und interessiert die Werkstatt ja nicht.

Rechnung also an dich - alles andere ist Nonsens.


Wenn du der Versicherung gegenüber ehrliche Angaben gemacht hast, wissen die Jungs, dass du vorsteuerabzugsberechtigt bist und erstatten dir daher nur den Netto Betrag deines Schadens.
Achtung: Die SB bezieht sich auf den versicherten Schaden und wird daher in voller Höhe vom Netto abgezogen.

Ganz aktuell hatten wir den Fall, dass die Versicherung bereits im Sommer auf Basis eines Gutachtens direkt an uns eine Erstattung geleistet hat (Hagelschaden). Das Auto wurde diesen Monat repariert und wir haben an die Werkstatt nur noch die Umsatzsteuer überwiesen. Es gab noch eine kleine Differenz zwischen Gutachten und Abschlussrechnung - das hat die Werkstatt dann direkt mit der Versicherung geklärt.

Wir buchen die Rechnung in voller Höhe (brutto) als unsere Ausgabe und gleichzeitig die Erstattung der Versicherung als steuerfreien Schadenersatz. Die Umsatzsteuer geht in die monatliche Voranmeldung und wir sind (je nach Versicherung bis auf die SB) mit Null raus.
AndreM93
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Re: (steuerliche) Schadensabwicklung nach PKW-Unfall

Der weitere Ablauf bezüglich SB etc. ist soweit klar. Hatte den Fall schonmal mit einer Windschutzscheibe.

In meinem Falle ist da die HUK24 involviert und der Schaden wird (Werkstattbindung) über die Partnerwerkstatt der Verischerung abgewickelt.

Ich werde nachher mal in der Werkstatt nachfragen, an wen die Rechnung erstellt wurde.

Bei der o.g. Windschutzscheibe stand aber definitv die Verischerung auf der Rechnung.

Wichtig für mich wäre ob ich definitv auf der Rechnung stehen muss wegen Vorsteuerabzug.

Gruß Andre
Ralf
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Re: (steuerliche) Schadensabwicklung nach PKW-Unfall

AndreM93 hat geschrieben:Wichtig für mich wäre ob ich definitv auf der Rechnung stehen muss wegen Vorsteuerabzug.
Selbstverständlich.
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AndreM93
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Re: (steuerliche) Schadensabwicklung nach PKW-Unfall

Gut, der Meinung bin ich eigentlich auch. Mal gespannt was die Werkstatt dazu sagt...
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Kaluna
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Re: (steuerliche) Schadensabwicklung nach PKW-Unfall

AndreM93 hat geschrieben:Gut, der Meinung bin ich eigentlich auch. Mal gespannt was die Werkstatt dazu sagt...
Du bist doch auch der Auftraggeber für die Reparatur, also hat die Rechnung auch an dich zu erfolgen. Mit welcher Berechtigung würde die Werkstatt sonst von dir den Rest haben wollen?
AndreM93
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Re: (steuerliche) Schadensabwicklung nach PKW-Unfall

Das Thema Rechnung hat scih wohl erledigt. Scheint ein Totalschaden zu sein. Zum Glück greift noch die Neupreisentschädigung.
AndreM93
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Re: (steuerliche) Schadensabwicklung nach PKW-Unfall

Habe jetzt das Gutachten mit einem Ankaufangebot eines vermutlich polnischen Aufkäufers vorliegen. Wie müsste ich da jetzt die Abrechnung gestalten? Innergemeinschaftliche Lieferung oder wie geht das dann?
AndreM93
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Re: (steuerliche) Schadensabwicklung nach PKW-Unfall

Der Aufkäufer erwartet jetzte eine Netto-Rechnung (innergemeinschaftliche Lieferung). Habe damit bis jetzt aber keine Erfahrungen gemacht.

Die UST-ID habe ich bereits beim Bundeszentralamt für Steuer verifiziert. So wie ich das verstehe benötige ich noch eine Bescheinigung, dass das Fahrzeug ins EU-Ausland verbracht wird, korrekt?
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