Steuerliche Behandlung Stromrechnung von Ladesäulen für Elektroautos

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marcibet
Beiträge: 1799
Registriert: 2. Nov 2017 16:04

Steuerliche Behandlung Stromrechnung von Ladesäulen für Elektroautos

Hallo,

Wir hatten heute eine interessante Diskussion zum Thema USt und Ladesäulen.

Wir haben mit unserer Östereichischen Firma einen Vertrag bei der Firma Maingau in Deutschland. Die Maingau stellt uns eine "Ladekarte" zur Verfügung, mit der wir diverse Ladesäulen für Elektroautos in ganz Europa freischalten und mit unserem Dienstwagen benutzen können. (EinfachStromLaden nennt sich diese)

Wir haben das ganze nun getestet, und einen Ladevorgang bei uns in Österreich mit dieser Maingau Karte durchgeführt. Klappte hervorragend.

Wir haben dann kurz darauf auch die Rechnung (und die Lastschrift abbuchung) bekommen, allerdings ist diese inkl. 19% USt.

Ist das korrekt? Maingau sitzt in DE, wir sitzen in AT, wir haben den Service von Maingau allerdings in AT in anspruch genommen. Was ist eine Ladesäule eigentlich? Ist das tatsächlich eine "auslieferung von Strom", dann wäre eine 20% besteuerung korrekt (Lieferung von AT nach AT). Handelt es sich um eine klassische Dienstleistung, dann wäre meines Erachtens 0% korrekt (Reverse Charge). Aber auf 19% finde ich gar keinen Reim.

Maingau besteht darauf, die 19% wären korrekt, sie wollen das aber nicht näher erläutern.

Bin gespannt auf eure Meinungen!


Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
3 Monate gratis Händlerbund
Ralf
Beiträge: 25617
Registriert: 5. Okt 2007 21:11

Re: Steuerliche Behandlung Stromrechnung von Ladesäulen für Elektroautos

ESL habe ich auch ;)

Es ist eine Dienstleistung. Andernfalls wären sie ja Stromanbieter (es gab dazu meiner Erinnerung nach eine Diskussion im GE Forum).

Edit: Hier gab es von Maingau mal etwas dazu: https://www.goingelectric.de/forum/post ... ml#p752252
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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