Hey,
also die letzten Jahre habe ich unserem Steuerberater immer vertraut.
Jetzt hat er aber den ein oder anderen Bock geschossen. So komme ich etwas ins zweifeln.
Habe mal einen Termin gemacht und da möchte ich ihn mal prüfen, ob er eigentlich alles richtig macht.
Aktuell trage ich Informationen zum richtigen verbuchen der einzelnen Verkaufsplattformen wie Amazon, Ebay und Real.de zusammen.
Mein aktueller Wissensstand:
Ebay weist bei den Geührenrechnungen 19% Mwst aus.
Amazon macht beides. Also mit und ohne Mwst.
Weiß jemand wie es bei Real.de aussieht?
Fraglich ist auch wie Amazon generell verbucht wird. Also die Umsätze und Gebühren. Denn es ist ja anders wie bei Ebay z.B. Bei Ebay bekommt man seine Umsätze voll ausgezahlt und bei Amazon rabattiert.
Da gibt es im Netz etliche Beiträge dazu und leider hat sich das die letzten Jahre immer mal wieder verändert.
Mal hies es, dass Amazon als "Rabatt" oder so ähnlich verbucht werden muss und mal auch wieder anders.
Dann gabs da noch Reverse Charge usw usw.
Könnt Ihr mir bitte helfen, damit ich gut vorbereitet zum Steuerberater gehen kann. Ich muss rausbekommen, ob er das alles richtig macht. Denn wenn nicht, muss ich unbedingt wechseln.
Danke
Jonas
Steuerberater auf dem Prüfstand
Re: Steuerberater auf dem Prüfstand
Amazongebühren sind im Profitarif netto und müssen von Dir mit Ust. und Vst. verbucht werden (Nullsumme)
Die Kundenrechnungen werden ganz normal gebucht zum vollen Preis und dann wird die Anagebühr dagegen gebucht.
EBay Gebühren genauso wie Amazon (Ust / Vst)
Paypal Nebenkosten Geldverkehr.
Die Kundenrechnungen werden ganz normal gebucht zum vollen Preis und dann wird die Anagebühr dagegen gebucht.
EBay Gebühren genauso wie Amazon (Ust / Vst)
Paypal Nebenkosten Geldverkehr.
Re: Steuerberater auf dem Prüfstand
Das stimmt so aber nicht.fonprofi hat geschrieben: ↑14. Aug 2019 12:35 Amazongebühren sind im Profitarif netto und müssen von Dir mit Ust. und Vst. verbucht werden (Nullsumme)
Die Kundenrechnungen werden ganz normal gebucht zum vollen Preis und dann wird die Anagebühr dagegen gebucht.
EBay Gebühren genauso wie Amazon (Ust / Vst)
Paypal Nebenkosten Geldverkehr.
Amazongebühren sind teilweise auch mit Steuer. Das hat sich mal geändert... früher war alles netto.
Re: Steuerberater auf dem Prüfstand
Nee, wenn du eine Uid hinterlegt hast, dann immer netto. Da hat sich garnix geändert. Ohne UID bekommst du 15% Lux-Steuer noch oben drauf auf die Gebühren. Bei Amazon.
Zuletzt geändert von fonprofi am 14. Aug 2019 12:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Steuerberater auf dem Prüfstand
Da gibts tatsächlich ein paar Stolpersteine.
Bei Ebay sind die Gebührenrechnungen seit glaub 1,5 Jahren oder so mit MwSt, davor reverse Charge
Paypal Gebühren sind UST - freie Bankgebühren
Amazongebühren: Die Höhe des Gebühren - Rechnungsbetrags kann zuerst als Einnahme mit verbucht werden und kann dann als Reverse Charge wieder gegengebucht werden. Zumindest, wenn man die Amazon - Umsätze gesammelt verbucht. Wenn man jeden Umsatz einzeln verbucht, kann man ja relativ einfach den Abrechnungsbericht zur Hilfe nehmen und einmal die Rechnungsbeträge und dagegen die Gebühren buchen. Dann müsste am Ende auch wieder das gleiche rauskommen.
Bei Ebay sind die Gebührenrechnungen seit glaub 1,5 Jahren oder so mit MwSt, davor reverse Charge
Paypal Gebühren sind UST - freie Bankgebühren
Amazongebühren: Die Höhe des Gebühren - Rechnungsbetrags kann zuerst als Einnahme mit verbucht werden und kann dann als Reverse Charge wieder gegengebucht werden. Zumindest, wenn man die Amazon - Umsätze gesammelt verbucht. Wenn man jeden Umsatz einzeln verbucht, kann man ja relativ einfach den Abrechnungsbericht zur Hilfe nehmen und einmal die Rechnungsbeträge und dagegen die Gebühren buchen. Dann müsste am Ende auch wieder das gleiche rauskommen.
Euer Gärtner Michael
Unser Garten Onlineshop
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Re: Steuerberater auf dem Prüfstand
Amazon-Rechnungen Marketing (Anzeigen-Schaltung) sind mit 19% MWST (Amazon Online Germany GmbH)
Amazon-Verkaufsgebühren + Amazon-FBA-Gebühren sind netto (Amazon Luxemburg).
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