Hallo,
Großhänder: Deutschland mit UST-ID
Händler: EU-Ausland mit UST-ID
Kunde des Händler: deutsche Privatperson
Großhändler sendet auf Wunsch des EU-Händler direkt an den Kunden des Händler.
Rechnung deutscher Großhändler andHändler:
MWSt-Frei?
Oder mit den 19% Umsteuer?
Vielen Dank
Johannes
Steuer bei "Dreieckslieferung" GH + Kunde DE, Händler EU
Re: Steuer bei "Dreieckslieferung" GH + Kunde DE, Händler EU
A - Großhändler in DE
B - Einzelhändler irgendwo in EU
C - Privatperson
Wenn ich der Theorie der bewegten/ruhenden Lieferung folge:
A führt an B eine bewegte Lieferung von DE nach DE aus
=> A fakturiert 19% DE-MwSt. an B
B führt an C eine ruhende Lieferung von DE nach DE aus
=> B fakturiert 19% DE-MwSt. an C
=> B muss in DE zur USt. registriert sein, da "Lagerung" und "Transport" der Ware in DE
--------
Üblicherweise wird aber B gerade nicht in DE registriert sein und die MwSt. wahrscheinlich über OSS abrechnen. Am Ende des Tages ist das aber B's Problem.
Re: Steuer bei "Dreieckslieferung" GH + Kunde DE, Händler EU
Und wenn über OSS abgerechnet wird, dann kann EU-Einzelhändler B nicht die 19% MWSt aus der Rechnung vom Großhändler an ihn ziehen?
Re: Steuer bei "Dreieckslieferung" GH + Kunde DE, Händler EU
In diesem theoretischen Beispiel bin ich Großhändler A.
Re: Steuer bei "Dreieckslieferung" GH + Kunde DE, Händler EU
Ich hätte mal gesagt mit einer "normal" versteuerten Inlandslieferung bist DU auf der sicheren Seite.
Aber Dein ausländischer Drop-Shipper hätte wohl gerne eine steuerfreie Rechnung, weil er keine deutsche USt ziehen kann?
Du bist deutscher (Groß-)Händler, lagerst in Deutschland und verschickst an einen deutschen Kunden.
Da kommst Du mit OSS nie in Berührung.
Möglicherweise kommt Händler B mit seiner Rechnung an den Endkunden mit OSS in Berührung (auch wenn es in der Praxis oft so gemacht wird, habe ich Zweifel dass das so korrekt ist).
Vermutlich (!) wäre der cleane Lösung: Sowohl Großhändler an Händler und auch Händler an Kunde fakturieren mit deutscher USt.
So kann sich der Händler die VSt auch abziehen.
Was aber in der Praxis daran scheitern wird, dass sich der EU-Händler nicht in Deutschland registrieren möchte.
Aber Dein ausländischer Drop-Shipper hätte wohl gerne eine steuerfreie Rechnung, weil er keine deutsche USt ziehen kann?
OSS kommt für Dich (Großhändler A) aber nicht zu tragen.
Du bist deutscher (Groß-)Händler, lagerst in Deutschland und verschickst an einen deutschen Kunden.
Da kommst Du mit OSS nie in Berührung.
Möglicherweise kommt Händler B mit seiner Rechnung an den Endkunden mit OSS in Berührung (auch wenn es in der Praxis oft so gemacht wird, habe ich Zweifel dass das so korrekt ist).
Vermutlich (!) wäre der cleane Lösung: Sowohl Großhändler an Händler und auch Händler an Kunde fakturieren mit deutscher USt.
So kann sich der Händler die VSt auch abziehen.
Was aber in der Praxis daran scheitern wird, dass sich der EU-Händler nicht in Deutschland registrieren möchte.
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